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Call-Eckdaten
Umweltfreundliche Verbraucherprodukte - biobasierte Materialien mit geringer Toxizität/ohne Umweltverschmutzung
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-8
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Biobasierte Baumaterialien bieten große Chancen, zu den klimaneutralen und schadstofffreien Zielen des europäischen Green Deal beizutragen, indem sie fossile Alternativen ersetzen und so den ökologischen Fußabdruck verringern und gleichzeitig den beteiligten Akteuren wirtschaftliche Vorteile bieten. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Nachhaltigkeit der Beschaffung und des Produktionsprozesses gewährleistet ist, während gleichzeitig die Sicherheit und ein positives Nutzererlebnis garantiert werden. Dies erfordert ein hohes Maß an Innovation und Kreativität, damit alle Akteure in vollem Umfang einbezogen werden können.
Call-Ziele
Die Einreichungen sollen sich auf folgende Themen konzentrieren:
- Identifizierung und Aufwertung biobasierter Materialien, die für den Bausektor geeignet sind, d. h. biobasierte Rohstoffe, z. B. agroforstliche Rückstände, Fasern, recycelte organische Materialien, industrielle Nebenprodukte usw., die insbesondere durch eine höhere Kreislauffähigkeit der verfügbaren Biomasse nach dem Prinzip der kaskadischen Nutzung von Biomasse gewonnen werden. Die ausgewählten Materialien können jedoch auch in anderen biobasierten Ressourcen zu finden sein, die aufgrund ihres spezifischen genetischen/physiologischen/biochemischen Hintergrunds über funktionelle Eigenschaften verfügen, die durch Fermentierung, Bioproduktion oder biotechnologische Ansätze weiter verbessert oder aufgewertet werden können. Auch die hybride Integration lebender Organismen in herkömmliche oder biobasierte Baustoffe (z. B. Pflanzen, Algen, Pilze) könnte in Betracht gezogen werden, wenn sie zu höherer Qualität und besseren Umweltauswirkungen führt. Die Palette der endgültigen Baumaterialien ist breit gefächert und kann je nach der gewählten Wertschöpfungskette im Bauwesen Verbundwerkstoffe, Dämmstoffe, Innen- oder Außenelemente, Klebstoffe usw. umfassen.
- Innovationen im Hinblick auf Verbesserungen der biobasierten Produktion (z. B. additive biobasierte Fertigung, naturbasierte Lösungen oder Verbundwerkstoffe mit zusätzlichen Funktionen), die zu neuen bauorientierten Verbraucheranwendungen führen. Diese Bemühungen sollten sich auf Innovationen stützen, die sowohl aus technischer als auch aus sozialer Sicht entwickelt wurden, sowie auf die umfassende Beteiligung aller Akteure, einschließlich der Ausarbeitung von Empfehlungen für pränormative und/oder regulatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit neuen (recycelbaren/wiederverwendbaren) biobasierten Baumaterialien.
- Die Aspekte der Sicherheit und der Nutzererfahrung sollten gebührend berücksichtigt und in die entwickelten Lösungen einbezogen werden.
- Kommunikation und Verbreitung sind ein wesentlicher Bestandteil der Projekte, insbesondere im Hinblick auf die Aspekte der Nachhaltigkeit, der "Wiederverbundenheit mit der Natur" und der Einbeziehung von Menschen.
- Die Einreichungen sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten, die im Rahmen dieses Themas und anderer relevanter Themen finanziert werden, enthalten.
- Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, um vom Austausch bewährter Verfahren zu profitieren und gleichzeitig die europäische (industrielle) Wettbewerbsfähigkeit zu wahren.
- SSH-Aspekte sollten berücksichtigt und abgedeckt werden, ebenso wie der Beitrag von digitalen Lösungen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Eine erfolgreiche Einreichung wird zu allen Auswirkungen des Ziels "Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie" auf Verbraucher und Industrie beitragen, insbesondere zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren und zur Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenunabhängigkeit der europäischen Industrie, auch durch Forschung im Bereich der Biotechnologie und anderer Grundlagentechnologien, als Voraussetzung und Triebkraft für künftige Lösungen für eine Kreislaufwirtschaft und den Übergang zur Bioökonomie.
Erwartete Ergebnisse
- Höhere ökologische Nachhaltigkeit, auch im Hinblick auf die Klimaziele (in erster Linie Verringerung der Treibhausgasemissionen und zusätzlich Erhöhung des Kohlenstoffabbaus), und keine Umweltverschmutzung, nachgewiesen durch LCA-Ansätze für biobasierte Materialien und Produkte für Bauanwendungen, die ihre verstärkte nachhaltige Nutzung im Rahmen der Neuen Europäischen Bauhaus-Initiative und der Renovierungswelle ermöglichen;
- Nachgewiesene ungiftige und schadstofffreie Eigenschaften der Baumaterialien sowie ihre Recyclingfähigkeit und/oder Wiederverwendbarkeit, um der höheren gesellschaftlichen Nachfrage und den Zielen des europäischen Green Deal gerecht zu werden;
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, einschließlich des KMU-Sektors, unter Einbeziehung verschiedener Akteure der biobasierten Wertschöpfungsketten, bei gleichzeitiger Gewährleistung erschwinglicher und nachhaltiger Endprodukte für die Verbraucher und die Gesellschaft, auch durch Integration digitaler Lösungen;
- Verbesserung des Innovationspotenzials im Bereich der Biotechnologie und ihres potenziellen Beitrags zu nachhaltigen, kreislauffähigen biobasierten Werkstoffen und biochemischen Stoffen mit sicheren, umweltfreundlichen und funktionellen Anwendungen;
- Verbesserte gesellschaftliche Innovation und Kreativität, unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Akteure, insbesondere von Berufsverbänden, politischen Entscheidungsträgern, Designern, Architekten, Verbrauchern und Endnutzern, für die Segmente biobasierter Bauprodukte. Es wird erwartet, dass dies z. B. durch die Entwicklung von Empfehlungen oder Leitlinien oder durch öffentliches Engagement/Dialog zum politischen Feedback zu innovativen Baumaterialien und zur Lösung der damit verbundenen regulatorischen Engpässe beiträgt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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