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Call-Eckdaten
Biobasierte Lösungen für humanitäre Anwendungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-6
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieser Aufforderung soll untersucht werden, wie biobasierte Produkte und Systeme zur Bewältigung von Umweltproblemen im Zusammenhang mit Abfall in humanitären Kontexten beitragen können.
Call-Ziele
Die weltweite Krise in der Abfallwirtschaft (und die damit verbundene Umweltverschmutzung) wird immer dringlicher und kann Länder, die üblicherweise humanitäre Hilfe erhalten, unverhältnismäßig stark treffen. Humanitäre Hilfe, einschließlich der von der EU finanzierten Hilfe, wird sowohl innerhalb der EU-Grenzen als auch darüber hinaus geleistet, auch in entlegene Gebiete, was logistische Herausforderungen bei der Abfallbewirtschaftung mit sich bringt.
Auf der Grundlage bestehender Bewertungsstudien geht es beispielsweise um die Haltbarkeit von Materialien im Vergleich zu dem Zeitrahmen, der für ihre Unversehrtheit erforderlich ist, um die erforderliche Qualität zu gewährleisten, um die Kosteneffizienz der Abfallbewirtschaftung, die Vermeidung von Abfallverschmutzung, die Sicherheit von Endnutzern und Betreibern sowie die Wiederverwendung, das Recycling oder die biologische Abbaubarkeit und Kompostierung von Abfallmaterialien in humanitären Einrichtungen.
Die Projekte sollten:
- Bewerten, inwieweit biobasierte innovative technologische Lösungen und biobasierte Systeme für verschiedene und relevante Anwendungen in humanitären Kontexten umweltverträglicher sind (einschließlich Nullverschmutzung und Erwägungen zum Klimawandel) (scoping exercise).
- Sozioökonomische/staatliche Aspekte, einschließlich des Vervielfältigungspotenzials der geeigneten Lösungen, bewerten.
- Geeignete Methoden zur Bewertung des Lebenszyklus einbeziehen, um das Potenzial zur Verringerung der Umweltauswirkungen (auch unter Berücksichtigung der biologischen Vielfalt, der Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen, der Vermeidung von Umweltverschmutzung und Treibhausgasemissionen) der vorgeschlagenen Lösungen unter den relevanten Bedingungen der humanitären Hilfe zu untersuchen (variable ökologische, soziale und wirtschaftliche Bedingungen).
- Leitlinien und Empfehlungen für politische Entscheidungsträger, Akteure des biobasierten Sektors und Akteure der humanitären Hilfe (z. B. NRO) entwickeln. Diese Leitlinien können weitere F&E&I-Bedürfnisse und sozioökonomische Erwägungen ansprechen und das Potenzial biobasierter Produkte und biobasierter Systeme für die Übernahme auf der Grundlage des Scopings und einer SWOT-Analyse detailliert aufzeigen. Für alle vorgenannten Aspekte ist die Besonderheit des humanitären Kontextes entscheidend und muss bei der Analyse berücksichtigt werden.
- Einen Multi-Akteur-Ansatz (MAA) durch Einbeziehung eines breiten Spektrums von Akteuren des biobasierten Sektors, Akteuren der humanitären Hilfe sowie anderen relevanten Interessengruppen umsetzen, wobei auch trans- und interdisziplinäre Forschung zu berücksichtigen ist.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen und Synergien anstreben und die Ergebnisse früherer und laufender EU-Forschungsprojekte (Horizont 2020, LIFE, Horizont Europa, einschließlich des Gemeinsamen Unternehmens der biobasierten Industrie (BBI JU) / des Gemeinsamen Unternehmens Circular Bio-based Europe (CBE JU)) nutzen.
Die internationale Zusammenarbeit und die Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Aspekten werden stark gefördert. Soziale Innovation und sozial- und geisteswissenschaftliche Aspekte sollten ein wesentlicher Bestandteil der geförderten Projekte sein.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Erfolgreiche Einreichungen werden zu den Auswirkungen des Ziels "Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie" beitragen, einschließlich: i) Beschleunigung des Übergangs zu einer nachhaltigen, regenerativen, integrativen, gerechten und sauberen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie, ii) Entwicklung innovativer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren sowie iii) Verbesserung des Nutzens für die Bürger durch die Einrichtung von Kreislaufsystemen und biobasierten Systemen auf der Grundlage von Nachhaltigkeit, Inklusivität und Schadstofffreiheit.
Genauer gesagt werden die erfolgreichen Einreichungen den Akteuren der humanitären Hilfe und des biobasierten Sektors wissenschaftlich fundierte Informationen über das Anwendungspotenzial, die nachhaltigen Leistungen und die Kreislauffähigkeit biobasierter Lösungen und Optionen liefern, die für humanitäre Zwecke geeignet sind. Die Projektergebnisse werden somit dazu beitragen, den sozialen Nutzen biobasierter Systeme im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, der Bioökonomie-Strategie, dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und dem EU-Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung weiter zu verbessern.
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Erwartete Ergebnisse
- Identifizierung nachhaltiger biobasierter Lösungen, die im Rahmen der humanitären Hilfe anwendbar sind und die technischen Herausforderungen bewältigen, die sich aus den unterschiedlichen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen ergeben.
- Verbesserte Möglichkeiten zur Bewältigung der Abfallbewirtschaftung und abfallbezogener Probleme im Rahmen der humanitären Hilfe.
- Erhebliche Verringerung/Minimierung von Abfällen (z. B. Kunststoff- oder Faserabfälle), die in der Umwelt entsorgt werden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Aufgrund des Umfangs des Themas können juristische Personen mit Sitz in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen (siehe Allgemeine Anhänge) ausnahmsweise an dieser Koordinierungs- und Unterstützungsaktion als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtungen teilnehmen.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Aufgrund des Umfangs des Themas können juristische Personen mit Sitz in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen (siehe Seiten 9-10 des Arbeitsplans) ausnahmsweise an dieser Koordinierungs- und Unterstützungsaktion als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtungen teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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