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Call-Eckdaten
Landgestützte Bioprospektion und Produktion bioaktiver Verbindungen und funktioneller Materialien für verschiedene biobasierte Wertschöpfungsketten
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-4
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
25.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die weltweite terrestrische biologische Vielfalt ist nach wie vor eine weitgehend ungenutzte Quelle natürlicher bioaktiver Moleküle und Verbindungen, die häufig mit interessanten potenziellen funktionellen Eigenschaften von hohem wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Wert verbunden sind. Eine solche chemische Vielfalt und strukturelle Komplexität kann mit biologischer Potenz und Selektivität einhergehen. Zwar wurde ein Teil der natürlichen biochemischen Vielfalt bereits untersucht, doch ist das Potenzial für die Entwicklung neuer Anwendungen und Produkte noch lange nicht ausgeschöpft. Es gibt noch erhebliche Möglichkeiten, den Prozess der biologischen Entdeckung sowie das Verständnis spezifischer biochemischer Wege zu verbessern, die zu hochwertigen Anwendungen in verschiedenen Sektoren führen, insbesondere zu solchen mit geringeren Treibhausgasemissionen, die auf neuartigen biochemischen Stoffen und funktionellen biobasierten Materialien basieren.
Dies wird die Kapazitäten des europäischen Biotechnologiesektors und anderer Industriezweige erhöhen, um auf die Bedürfnisse der Gesellschaft zu reagieren. Die Herausforderung besteht darin, nachhaltige Beschaffung und Verarbeitung mit einer effizienten und kostengünstigen Nutzung in Einklang zu bringen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen industriellen und akademischen Partnern unter gebührender Berücksichtigung von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften sowie eine sachkundige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Aktivitäten sollten Folgendes umfassen:
- Technische Verbesserungen der Bioprospektion von an Land lebenden Organismen im Hinblick auf potenzielle bioaktive Verbindungen und funktionelle Materialien auf der Grundlage identifizierter geeigneter Rohstoffquellen. Die Bioprospektion kann durch die Untersuchung chemisch-ökologischer interspezifischer Wechselwirkungen (Symbiose/Verteidigung), wie z. B. zwischen Pflanzen und Insekten oder zwischen Mikroben und Insekten/Pflanzen/Pilzen, "biogeleitet" werden.
- Nachhaltige biologische Entdeckung, u. a. durch fortgeschrittene Nachweismethoden wie In-silico-Datenbankanalyse, Mikrofluidik/Lab-on-Chip, Hochdurchsatz-Screening, maschinelles Lernen usw., Überwindung der Probleme niedriger Konzentrationen von Zielmolekülen und ihrer allgemeinen Knappheit sowie Nutzung natürlicher biologischer Ressourcen aus verschiedenen terrestrischen Umgebungen und Ökosystemen, die eine bessere Bewertung des Potenzials der ausgewählten Bioaktivität/Funktionseigenschaften ermöglichen.
- Festlegung und Bewertung der optimalen weiteren Produktionswege mittels innovativer Ansätze und Systeme/Plattformen (z. B. Biotechnologie, Hydrokulturen, Bioreaktoren) sowie Bewertung der wirtschaftlichen Durchführbarkeit dieser Optionen für die entstehenden bioaktiven Verbindungen und funktionellen Materialien, Gewährleistung der vollständigen Valorisierung der Biomasse und aller Nebenprodukte in den Produktionswegen sowie der nachhaltigen Versorgung mit Biomasse und gegebenenfalls Vorschlag eines Konzepts für die Fortsetzung der Entwicklung des Endprodukts über den Projektzeitraum und die derzeitigen Ressourcen hinaus.
- Bewertung und klare Kommunikation der Umwelt- und Klimavorteile durch umfassende Kommunikations- und Verbreitungsstrategien (z. B. durch Verringerung des Drucks auf die natürlichen Lebensräume (Verringerung der Ernte vor Ort), Unterstützung des Naturschutzes und Steigerung der allgemeinen Ressourceneffizienz und -nachhaltigkeit) bei gleichzeitiger Erweiterung der Palette natürlicher Inhaltsstoffe für neue Anwendungen in der Industrie.
- Erfassung der Umwelt-, Klima- und Sicherheits-/Gesundheitsauswirkungen der entwickelten Inhaltsstoffe oder Verfahren unter Verwendung von Ökobilanzmethoden auf der Grundlage verfügbarer Normen, Zertifizierungen und anerkannter und validierter Ansätze. Es sollte eine Abschätzung möglicher negativer Umweltauswirkungen und Kompromisse vorgelegt werden. Die Notwendigkeit, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Einhaltung der einschlägigen internationalen Vorschriften über den Zugang zu biologischen Ressourcen, ihre nachhaltige Nutzung und die faire und gerechte Aufteilung der Vorteile aus ihrer Nutzung, die nationalen Vorschriften in den Herkunftsländern und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und sein Nagoya-Protokoll zu gewährleisten.
- Anwendungen in den Bereichen Lebensmittel, Biokraftstoffe und Bioenergie fallen nicht in den Geltungsbereich. Landwirtschaftliche Pflanzenschutzmittel (Ersatzstoffe für chemische Pestizide) fallen ebenfalls nicht in den Geltungsbereich, um Überschneidungen mit einem parallelen Thema zu vermeiden. Marine und aquatische Ökosysteme fallen ebenfalls nicht in den Geltungsbereich, um Überschneidungen mit parallelen Themen und Projekten zu vermeiden, die im Rahmen der letzten Aufforderung finanziert wurden. Bei allen gesundheitsbezogenen Anträgen sollten Komplementaritäten mit dem Horizont-Europa-Cluster 1 "Gesundheit" sorgfältig geprüft werden, um Überschneidungen zu vermeiden und Synergien zu erzielen.
Um die Wirkung zu erhöhen, sollten die Vorschläge gegebenenfalls Verbindungen und Synergien anstreben und die Ergebnisse früherer und laufender Forschungsprojekte nutzen (u. a. im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industrie (BBI JU) / des Gemeinsamen Unternehmens Circular Bio-based Europe (CBE JU)).
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Eine erfolgreiche Einreichung wird zu allen Auswirkungen des Ziels "Kreislaufwirtschaft und Sektoren der Bioökonomie" auf Verbraucher und Industrie beitragen, insbesondere zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren und zur Nachhaltigkeit der europäischen Industrie, zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Ressourcenunabhängigkeit/strategischen Autonomie der EU. Darüber hinaus wird die Forschung im Bereich der Biotechnologie und anderer Grundlagentechnologien einen Beitrag leisten, der eine Voraussetzung und eine Triebkraft für künftige Lösungen für den Übergang zur Bioökonomie darstellt.
Erwartete Ergebnisse
- Verbessertes Verständnis der terrestrischen biologischen Vielfalt sowie der Grenzen und Möglichkeiten ihrer Verwertung;
- Berücksichtigung der Notwendigkeit einer nachhaltigen Beschaffung und Entwicklung neuartiger natürlicher, nachhaltiger und "umweltfreundlicher" (einschließlich "klimafreundlicher") Materialien und Produktbestandteile für verschiedene Sektoren und Anwendungen. Diese werden letztendlich klare Vorteile für die Verbraucher bringen, da sie wirksamer und/oder umweltfreundlicher, billiger, besser für das Klima und leichter zugänglich sind als die bestehenden fossilen Alternativen;
- Verbesserte nachhaltige Nutzungs-, Anbau- und Verarbeitungsmethoden auf der Grundlage vielversprechender Arten/Organismen (einschließlich komplexer artenübergreifender Gemeinschaften) und ausgewählter Produktionsrouten, die zu einer Verringerung des Drucks auf die natürlichen Ressourcen (insbesondere die biologische Vielfalt) vor Ort führen.
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Biotechnologie, insbesondere des KMU-Sektors.
- Verbesserung des Wissens und des Bewusstseins der Öffentlichkeit über die Zusammenhänge zwischen biologischer Vielfalt und Biotechnologie und deren Potenziale, was zu einem größeren Vertrauen in die wissenschaftlichen Ansätze auf der Grundlage einer fundierten und soliden Kommunikation und des gegenseitigen Lernens führt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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