Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Nutzung des Innovationspotenzials und der Marktakzeptanz erfolgreicher wasserbezogener Projekte der Kreislaufwirtschaft
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-3
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Der Wassersektor steht vor bedeutenden Veränderungen, um Ressourceneffizienz, Lebensmittel- und Wassersicherheit zu gewährleisten und die einschlägigen Ziele der EGD zu erreichen. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie bietet dafür eine große Chance.
Frühere und laufende EU-finanzierte Projekte haben die Vorteile der Anwendung von Kreislaufwirtschafts- und Bioökonomieprinzipien auf Wassersysteme aufgezeigt und interessante Fallstudien zu verschiedenen Ansätzen und Geschäftsmodellen der Kreislaufwasserwirtschaft sowie Erkenntnisse darüber geliefert, wie Materialien, Wasser, Energie, Produkte und Komponenten so bewirtschaftet werden können, dass sie ihren höchstmöglichen Eigenwert behalten. Die Einführung innovativer Kreislaufwasserlösungen (z. B. wiederverwertete Produkte) wird jedoch durch das Fehlen eines gemeinsamen Verständnisses der Vorteile systemischer Lösungen und durch das Fehlen einer systematischen Analyse der verschiedenen technologischen, rechtlichen und sozialen Hindernisse behindert. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, das Engagement der Interessengruppen und der Wirtschaft für die Verwendung von zurückgewonnenen Produkten (Wasser, Nährstoffe, andere Ressourcen) ist entscheidend für die Überwindung sozialer und anderer rechtlicher Hindernisse sowie für die Ermöglichung politischer Entwicklungen.
Daher ist es notwendig, eine kritische Masse für den Wissensaustausch zu schaffen, die Verbreitung und Nutzung von EU-finanzierten Forschungsergebnissen weiter zu fördern, soziale Barrieren zu beseitigen, ihre Nutzung durch verschiedene Interessengruppen zu erleichtern, unnötige Doppelarbeit zu reduzieren, das Engagement der Öffentlichkeit und der Interessengruppen bei der Entwicklung von Geschäftsmöglichkeiten für die kreislauforientierte Nutzung von Wasser zu gewährleisten/zu demonstrieren und umfassendere politische Umsetzungsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten zur Beschleunigung und Skalierung verschiedener wissenschaftlicher und technologischer Fortschritte zu ermitteln, die eine größere Wassereffizienz und -wiederverwendung in verschiedenen Sektoren unterstützen und Innovation und Unternehmensentwicklung fördern.
Dieses Projekt sollte relevante Unternehmensvertreter, Investoren, Wasserversorgungsunternehmen, politische Entscheidungsträger, Forscher, Technologieanbieter, Wasserversorgungsunternehmen und andere Wassernutzer und Bürger aus vergangenen und laufenden erfolgreichen EU-finanzierten F&I-Projekten zur zirkulären Nutzung von Wasser zusammenbringen, um eine Bestandsaufnahme der wichtigsten Ergebnisse in Bezug auf Technologien, öko-innovative Lösungen und damit verbundene Geschäftsmodelle für eine nachhaltige Behandlung und Praktiken der Einbeziehung von Interessengruppen und Wassermanagern sowie die Rückgewinnung und Wiederverwendung relevanter Ressourcen aus Abwasser und Klärschlamm (z. B. Nährstoffe, Metalle, Energie usw.) vorzunehmen. Die Einbeziehung einschlägiger EU-Wasserverbände und unterstützender Plattformen sollte gefördert werden, da sie eine wichtige Rolle bei der Zusammenführung verschiedener Interessengruppen (Industrie, Wissenschaft, Regulierungsbehörden, Verbraucher und nachgeschaltete Nutzer) und verschiedener Sektoren (Recyclingtechnologien, Abfallindustrie, Nutzerindustrien und Landwirtschaft) für den Wissenstransfer, den Dialog und die Vertrauensbildung von Versorgungsverbänden spielen. Die Einbeziehung von einschlägigem SSH-Fachwissen wäre ebenfalls erforderlich, um die erwarteten sozialen Ergebnisse dieser Aktion zu erreichen.
Um diese Ziele zu erreichen, sollte das Projekt einschlägige Ergebnisse und Erfahrungen analysieren und Leitlinien für die Umstellungspfade bereitstellen, die es den Wasserwirtschaftsbehörden und Versorgungsunternehmen ermöglichen würden, sich auf den Wasser-, Material- und Energiepfaden zurechtzufinden. Verschiedene Geschäftsmodelle für die künftige Replikation, Nutzung, Politik und Marktübernahme von Projektergebnissen sollten ebenfalls analysiert werden, ebenso wie die damit verbundenen regulatorischen und/oder Markthindernisse. Es sollten Empfehlungen für bewährte Verfahren zur Einbindung der Öffentlichkeit und der Nutzerindustrien (z. B. der Lebensmittelindustrie für Nährstoffe oder der biobasierten Industrie für Biomasse) in Co-Design- und Co-Creation-Prozesse gegeben werden, die die Marktakzeptanz der Lösungen beschleunigen können, sowie Empfehlungen für den künftigen Forschungsbedarf.
Die Einreichung sollte:
- bewerten, wie digitale Geschäftsmodelle die Wiederverwendung von Wasser, die Energie- und Ressourcenrückgewinnung entlang des Wasserkreislaufs weiter unterstützen können, und dazu beitragen, das Bewusstsein der Akteure des Wassersektors für den Wasser-Energie-Kohlenstoff-Nexus und die längerfristigen Auswirkungen ihrer täglichen Tätigkeit zu schärfen und Maßnahmen für ihre Marktakzeptanz zu fördern.
- die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Projektergebnisse und ihres Beitrags zu den Zielen der verschiedenen damit verbundenen EU-Politiken bewerten. Im Wassersektor sollten die Gesamtkosten der Dienstleistung berücksichtigt werden. Dazu gehören die Kapital- und Betriebskosten, Kosteneinsparungen durch zurückgewonnene Produkte sowie die ökologischen und sozialen Aspekte des Wasserkreislaufmanagements.
- einen Fahrplan, Empfehlungen und Leitlinien für die Standardisierung von Wasserprodukten in Bezug auf Sekundärrohstoffe aus Kläranlagen vorschlagen, einschließlich standardisierter Leistungsindikatoren und Produktzertifizierungssysteme. In diesem Zusammenhang wäre es auch sinnvoll zu bewerten, inwieweit die Entwicklung von Nischenmärkten und dezentralisierten Logistik-/Geschäftsmodellen die Marktakzeptanz von zurückgewonnenen Produkten weiter fördern könnte.
- einen Fahrplan und einen Aktionsplan vorschlagen, um die gesellschaftliche Wahrnehmung und die damit verbundenen Vorurteile gegenüber der Wasserrückgewinnung und -wiederverwendung anzugehen, um das Bewusstsein der verschiedenen Wassernutzer und der Bürger im Allgemeinen zu stärken.
- neue Bildungs- und Ausbildungsprogramme entwickeln, um junge Fachkräfte in den relevanten Sektoren in Bezug auf die zirkuläre Nutzung von Wasser entlang des Wasserkreislaufs zu schulen.
- nationale und EU-weit harmonisierte Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft der wiedergewonnenen Materialien definieren und vorschlagen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Zur Unterstützung des europäischen "Green Deal" und der EU-Wasserpolitik werden erfolgreiche Einreichungen dazu beitragen, eine nachhaltige und kreislauforientierte Bewirtschaftung und Nutzung von Wasserressourcen sowie die Vermeidung und Beseitigung von Verschmutzungen zu erreichen, insbesondere die erwarteten Auswirkungen des Ziels "Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie" zur "Beschleunigung des Übergangs zu einer nachhaltigen, regenerativen, integrativen, gerechten und sauberen Kreislaufwirtschaft auf der Grundlage verbesserter Kenntnisse und eines besseren Verständnisses der Wissenschaft".
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Förderung der Einführung der vielversprechendsten Systemlösungen, innovativer rückgewonnener Produkte und damit verbundener Geschäftsmodelle für nachhaltige Abwasserbehandlung, -rückgewinnung und -wiederverwendung, Beseitigung relevanter Hindernisse und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für innovative Unternehmen;
- Veränderung der Wahrnehmung und des Verhaltens der europäischen Bürger, Beseitigung sozialer Barrieren in Bezug auf die Abwasserbehandlung, -rückgewinnung und die Wiederverwendung von Ressourcen und Energie
- Verbesserung der Zusammenarbeit und des Wissensaustauschs über Wasserwiederverwendung und -rückgewinnung, Bildung, Sensibilisierung und Entwicklung beruflicher Fähigkeiten;
- Unterstützung der Umsetzung einschlägiger EU-Politiken (z. B. wasser- und meeresbezogene Politiken, Verordnung über die Wiederverwendung von Wasser, Richtlinie über Klärschlamm und Industrieemissionen, Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, EU-Strategie für die Bioökonomie und deren Aktionsplan, EU-Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung).
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren