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Call-Eckdaten
Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den unterstützenden Organisationen der Initiative für Kreislaufstädte und -regionen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-1
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
25.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen relevanten Initiativen und Organisationen, die die Kreislaufwirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene unterstützen, zu stärken und ihre Fähigkeit, zur CCRI beizutragen, zu verbessern, wobei gleichzeitig Überschneidungen und Doppelarbeit vermieden werden sollen.
Call-Ziele
Als Teil des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft unterstützt die Initiative für kreislauforientierte Städte und Regionen (CCRI) die Umsetzung kreislauforientierter Systemlösungen auf lokaler und regionaler Ebene, indem sie Städten und Regionen in der EU und den assoziierten Ländern finanzielle und technische Unterstützung gewährt. Das CCRI-Koordinierungs- und Unterstützungsbüro (CCRI-CSO) ist dafür verantwortlich, die Umsetzung der CCRI zu erleichtern und die Zusammenarbeit, Synergien und Komplementaritäten zwischen der CCRI-Pilotgruppe und den Fellows, den CCRI-Projekten und den assoziierten Partnern zu unterstützen. Die CCRI-CSO ist insbesondere für die Bereitstellung praktischer und maßgeschneiderter Unterstützung für die Pilotgruppe zuständig. Die CCRI-CSO hilft auch bei der Identifizierung und Analyse der wichtigsten F&I-Lücken sowie der (technischen, regulatorischen und finanziellen) Hindernisse und Triebkräfte für eine lokale Kreislaufwirtschaft.
Es gibt eine Vielzahl von Organisationen in Europa, die sich auf die Kreislaufwirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene konzentrieren und das Potenzial haben, zur CCRI beizutragen, indem sie Aktivitäten durchführen, die von politischem Engagement, Vernetzung, Verbreitung, Forschung bis hin zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung von Aktionsplänen für die Kreislaufwirtschaft und anderen innovativen Kreislauflösungen vor Ort reichen.
Die Vorschläge sollten auf den Aktivitäten der CCRI-CSO aufbauen und sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Aktivitäten komplementär sind. Die Vorschläge sollten einen klaren Plan enthalten, wie sie mit dem CCRI-CSO, den CCRI-Piloten und -Fellows, den CCRI-Projekten und den assoziierten Partnern zusammenarbeiten wollen, z. B. durch gemeinsame Aktivitäten, Workshops oder gemeinsame Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten und/oder die Bereitstellung von zusätzlichem Fachwissen durch spezielle Unterstützungsmaßnahmen. Die ausgewählten Vorschläge müssen daher mit den oben genannten CCRI-Partnern zusammenarbeiten und ihren Arbeitsplan bei Bedarf gemeinsam mit der Kommission verfeinern. Alle Aktivitäten des Vorschlags müssen in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem CCRI-CSO koordiniert und durchgeführt werden, und es müssen die Möglichkeiten geprüft werden, auf den erzielten Ergebnissen aufzubauen und diese zu nutzen, um Komplementarität zu gewährleisten.
Die Einreichungen sollten:
- eine enge Zusammenarbeit mit dem CCRI und seinem Koordinations- und Unterstützungsbüro (CSO) gewährleisten und zu den Zielen und Aktivitäten des CCRI beitragen, beispielsweise durch die Teilnahme an relevanten Aktivitäten und den Austausch von Wissen, das an die Pilotgruppe und die Fellows und darüber hinaus weitergegeben werden kann;
- in Zusammenarbeit mit dem CCRI-CSO den Austausch von Wissen und bewährten Praktiken zur Innovation in der Kreislaufwirtschaft erleichtern, einschließlich innovativer Technologien, Geschäftsmodelle und Governance sowie Methoden zur Unterstützung lokaler und regionaler Initiativen auf der Grundlage der neuesten Erkenntnisse in den Bereichen Management, Verhaltenswissenschaften und anderen relevanten Bereichen;
- In Zusammenarbeit mit dem CCRI-CSO technische Unterstützung für lokale und regionale Initiativen der Kreislaufwirtschaft erleichtern, um die Erfolgschancen von Kreislaufsystemlösungen zu erhöhen. Die Projekte sollten die Unterstützung der Pilotgruppe und der Fellows durch die CCRI-CSO ergänzen, indem sie sich entweder an Städte und Regionen richten, die noch nicht in der Liste der von der CSO unterstützten CCRI-Pilotgruppe und Fellows enthalten sind, und/oder zusätzliche Themen und Dimensionen der Kreislaufwirtschaft abdecken, die von der CCRI-CSO noch nicht behandelt wurden;
- Workshops, Webinare, Schulungen, Kapazitätsaufbau und/oder Peer-Learning-Aktivitäten in Abstimmung mit dem CCRI-CSO organisieren, um die Entwicklung und Umsetzung von Kreislaufwirtschaftslösungen zu unterstützen sowie den Wissens- und Erfahrungstransfer für eine weitere Verbreitung und Replikation in europäischen Gebieten zu erleichtern;
- in Zusammenarbeit mit dem CCRI-CSO relevante Fallstudien über lokale und regionale Maßnahmen, Aktivitäten und Politiken der Kreislaufwirtschaft entwickeln und die jeweiligen Stärken und Schwächen identifizieren und darstellen. Diese Fallstudien könnten zur Nachahmung und Verbreitung in der EU und den assoziierten Ländern genutzt werden;
- das CCRI-CSO bei der Entwicklung von Leitlinien und politischen Empfehlungen für lokale und regionale Behörden zur Beseitigung festgestellter technischer, rechtlicher und finanzieller Hindernisse für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft sowie zur Entwicklung und Umsetzung von Kreislaufwirtschaftsinitiativen auf lokaler und regionaler Ebene unterstützen;
- das Konzept der Kreislaufwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem CCRI-CSO in Städten und Regionen, die sich noch in der Anfangsphase des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft befinden, fördern, um ihnen zu helfen, ihr Verständnis für das Konzept und die Möglichkeiten und Chancen eines Kreislaufsystems zu entwickeln.
Zur Zielgruppe dieses Themas gehören Organisationen, die die Kreislaufwirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene unterstützen. Dazu können gehören: Forschungs- und Technologieorganisationen, Verbände von Städten und Regionen, andere Organisationen, die technische Unterstützung für lokale und regionale Initiativen und Projekte der Kreislaufwirtschaft leisten. Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass alle Nachweise, Informationen und Projektergebnisse über die CCRI-Website zugänglich sind.
Für dieses Thema kommen unter anderem Organisationen in Frage, die bereits Fördermittel von Horizont 2020 oder Horizont Europa im Rahmen von CCRI-Demonstrations- und Projektentwicklungsunterstützungsthemen (LC-GD-3-2-2020; HORIZON-CL6-2021-CIRCBIO-01-01; HORIZON-CL6-2021-CIRCBIO-01-02) erhalten haben und/oder derzeit offiziell einer der assoziierten CCRI-Partner sind.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte keine zwingende Voraussetzung.
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Erwartete Ergebnisse
Erfolgreiche Projekte sollen die Bereitstellung von Lösungen zur Umsetzung des europäischen Green Deal, des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft (CEAP) und der EU-Bioökonomie-Strategie unterstützen. Das Thema wird den Übergang zu einer nachhaltigen, regenerativen, integrativen und gerechten Kreislaufwirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene in der EU und den assoziierten Ländern unterstützen.
Es wird erwartet, dass die Ergebnisse des Projekts zu den folgenden Zielen beitragen:
- Verstärkte Zusammenarbeit und Komplementarität zwischen verschiedenen relevanten Initiativen und Organisationen, die die Kreislaufwirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene unterstützen;
- Verbesserte Unterstützung bei der Umsetzung von Kreislaufwirtschaftslösungen in Städten und Regionen durch die Rationalisierung und Schaffung von Synergien mit/zwischen den Aktivitäten anderer relevanter Initiativen und Organisationen;
- Steigerung der Kapazität, Effizienz und Effektivität von Organisationen, die die Kreislaufwirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene unterstützen, z. B. Forschungs- und Technologieorganisationen, Verbände von Städten und Regionen, andere Unterstützungsorganisationen, die Initiativen und Projekte der städtischen und regionalen Kreislaufwirtschaft technisch unterstützen;
- Verbesserter Wissenstransfer und Austausch bewährter Verfahren zwischen Organisationen, die die Kreislaufwirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene unterstützen;
- Stärkere Verbreitung von Kreislaufinnovationen, einschließlich technologischer, unternehmerischer, ordnungspolitischer und sozialer Innovationen, die zu einer Übernahme und leichteren Replikation, Skalierbarkeit und Sichtbarkeit von Kreislaufsystemlösungen und somit zu einer Vervielfachung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteile auf lokaler und regionaler Ebene führen;
- Verstärkter Beitrag der Initiative für kreislauforientierte Städte und Regionen (CCRI) zu den politischen Zielen des Europäischen Green Deal, insbesondere des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, der Industriestrategie und der Strategie für die Bioökonomie auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es gelten die folgenden zusätzlichen Kriterien für die Förderfähigkeit:
Projekte, die im Rahmen dieses Themas gefördert werden, müssen Teil der Instrumente zur Umsetzung der Initiative für zirkuläre Städte und Regionen (CCRI) der Europäischen Kommission sein. Dies bedeutet, dass:
- Die Projekte müssen mit der CCRI und ihrem Koordinierungs- und Unterstützungsbüro (CCRI-CSO) zusammenarbeiten, indem sie mit dieser Initiative Wissen und Erfahrungen teilen, die bei der Umsetzung der CSA gewonnen wurden, und an den wichtigsten Veranstaltungen der CCRI teilnehmen (z. B. allgemeine Konferenzen und Koordinierungstreffen).
- Die Projekte müssen sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Aktivitäten die Aktivitäten des CCRI-Koordinierungs- und Unterstützungsbüros ergänzen.
- Aus den Projekten muss klar hervorgehen, wie die CSA Synergien und Komplementaritäten mit anderen Projekten und Initiativen der Kreislaufwirtschaft (einschließlich der als CCRI-Projekte und assoziierte CCRI-Partner anerkannten Projekte) sicherstellen wird.
Die Antragsteller müssen diese Verpflichtungen ausdrücklich in den Arbeitsplan ihrer Einreichung aufnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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