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Call-Eckdaten
Verstärkte Unterstützung der Wissenschaftspolitik durch IPBES und IPCC für eine bessere Verknüpfung von Biodiversitäts- und Klimapolitik
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-12
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Im Einklang mit der Kommissionspriorität "Ein stärkeres Europa in der Welt" muss die Europäische Union in diesem Bereich eine Führungsrolle übernehmen und demonstrieren, indem sie insbesondere ihre Unterstützung für die EU und die globalen Wissenszentren zur biologischen Vielfalt sowie für den IPBES verstärkt und diesen auf die gleiche Ebene wie den IPCC hebt.
- Neben der wirtschaftlichen Unterstützung umfasst dies auch Vernetzungsbemühungen zur Stärkung von Synergien und der Zusammenarbeit der Arbeit von EU-Diensten, Wissenschaftlern und Praktikern mit dem CBD, dem IPBES, regionalen multilateralen Umweltabkommen, UN-Organisationen und -Programmen und anderen relevanten Forschungsgemeinschaften, um die Umsetzung, Überwachung und Überprüfung des globalen Biodiversitätsrahmens für die Zeit nach 2020 zu unterstützen.
- Diese Maßnahme bietet gezielte Unterstützung für Bereiche, die für die europäische Forschungspolitik von besonderem Interesse sind, indem sie IPBES-Ergebnisse nutzt und zu ihnen beiträgt. Sie hilft auch den europäischen Wissenschaftlern, insbesondere denen aus den südlichen, mittleren und östlichen EU-Ländern sowie denen aus den westlichen Balkanländern, Zentralasien und Afrika, die aufgrund mangelnder Kapazitäten für die Teilnahme an Sitzungen, Vernetzung oder wissenschaftlichen Beiträgen auf globaler Ebene nach wie vor unterrepräsentiert sind, ihre Rolle wahrzunehmen, indem sie zu den regelmäßigen Bewertungen auf EU- und globaler Ebene beitragen (EU-Ökosystembewertung, globale IPBES-Bewertungen, Gap- und Stocktake-Berichte, globaler Biodiversitätsausblick). Wichtige Funktionen des IPBES müssen noch weiterentwickelt werden, um eine angemessene Akzeptanz in Europa zu erreichen: Wissensgenerierung, politische Unterstützung und Kapazitätsaufbau, einschließlich der Task Forces.
Das Projekt sollte alle folgenden Punkte abdecken:
- Unterstützung der EU und der assoziierten Länder, zentralasiatischer und afrikanischer Wissenschaftler, Wissensträger und lokaler Gemeinschaften bei der Verstärkung des Beitrags zu den Wissenszentren der EU und der globalen biologischen Vielfalt, zum IPBES und zum IPCC im Bereich der biologischen Vielfalt;
- Übersetzung von IPBES- und anderen relevanten Forschungsergebnissen für Politik und Entscheidungsfindung in eine Sprache, die von der EU-Öffentlichkeit, Interessengruppen, Forschungs- und Innovationsprojekten, politischen Entscheidungsträgern und Unternehmen gelesen werden kann, sowie in (eine Reihe von) EU-Sprachen;
- Vernetzung und Erleichterung von Synergien durch die Zusammenarbeit zwischen IPBES, IPCC und zwischen Wissenschaftlern und einschlägigen wissenschaftlichen Gremien anderer regionaler multilateraler Umweltübereinkommen, wie z. B. dem Luftübereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE);
- Vorschlag von Standards für EU-finanzierte Biodiversitätsprojekte zur Anwendung der einschlägigen Ergebnisse der IPBES-Taskforce für Daten und Wissen;
- Unterstützung der europäischen Verhandlungsführer bei den IPBES-Plenarsitzungen und der Arbeit zwischen den Sitzungen sowie bei den Sitzungen der wissenschaftlichen Gremien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und anderer mit der biologischen Vielfalt zusammenhängender multilateraler Übereinkommen, die für den IPBES von Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Unterstützung der IPBES- und IPCC-Verhandlungsteams der EU sowie der Delegationen der Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder, die Hilfe bei der Zusammenfassung wissenschaftlicher Erkenntnisse benötigen, die für die IPBES- und IPCC-Plenartagungen relevant sind.
Das Projekt sollte einen Plan enthalten, wie die Arbeit mittel- und langfristig weiter finanziert und gesteuert werden kann, und es sollten Verpflichtungen eingegangen werden, die es ermöglichen, die Arbeit nach Auslaufen der Finanzierung dieses Themas fortzusetzen.
Die Vorschläge sollten keine neuen Plattformen entwickeln, sondern sicherstellen, dass alle relevanten Nachweise, Daten und Informationen z. B. über das Oppla-Portal zugänglich sind und mit bestehenden Netzwerken nationaler Plattformen zusammenarbeiten. Sie sollten auch die Aufnahme ihrer Ergebnisse in das von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) betriebene EG-Wissenszentrum für biologische Vielfalt nach einem vereinbarten Format vorbereiten und mit dem Projekt des Wissenschaftsdienstes "Bio-Agora" zusammenarbeiten.
Das Projekt soll einen klaren Plan aufstellen, wie es mit anderen Projekten zusammenarbeiten wird, die unter verwandten Themen der Cluster 6 Arbeitsprogramme 2021-245 ausgewählt wurden, und mit der Biodiversitätspartnerschaft Biodiversa+. Dazu gehören Verbindungen zu ESFRI-Forschungsinfrastrukturen, um zu testen, ob sie Vorhersagemodelle, Visualisierung und Analyse der Frühwarnsysteme ihrer Plattform beherbergen könnten, um auf IPBES- und IPCC-Bewertungen und auf CBD-Anfragen zu reagieren, indem sie an gemeinsamen Aktivitäten wie Workshops, wissenschaftlichen Ergebnissen oder gemeinsamen Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen teilnehmen. Die Vorschläge sollten spezielle Aufgaben und ausreichende Ressourcen für Koordinierungsmaßnahmen vorsehen und die nötige Flexibilität bieten, um auf Ersuchen zu reagieren, die sich aus der Entwicklung künftiger IPBES- und IPCC-Arbeitsprogramme ergeben.
Die Vorschläge sollten den Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften einbeziehen.
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Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit der Kommissionspriorität "Ein stärkeres Europa in der Welt" wird ein erfolgreicher Vorschlag die wissenschaftspolitische Unterstützung der EU für die Biodiversitätspolitik auf EU- und internationaler Ebene und insbesondere die Verknüpfung mit der Klimapolitik verstärken. Dies erfordert einen Beitrag zu den Prozessen, die von den Wissenszentren für biologische Vielfalt in der EU und weltweit, dem IPBES und dem IPCC angestoßen werden, um gezielte Auswirkungen auf die für die biologische Vielfalt relevanten Politiken zu erzielen und strukturierte politische Beiträge in den Forschungszyklus zu integrieren. Die Projekte sollten die folgenden Ergebnisse liefern:
- EU-Projekte und -Initiativen kennen und nutzen die Funktionen des IPBES zur Wissensgenerierung, zur Unterstützung der Politik und zum Aufbau von Kapazitäten, einschließlich der Empfehlungen der Arbeitsgruppen des IPBES und des IPCC (soweit für die biologische Vielfalt relevant);
- Beitrag von Forschungsprojekten und -initiativen zur Stärkung der Evidenzbasis der EU-Biodiversitäts- und Klimapolitik durch die Förderung von Synergien und die Vermeidung von Konflikten sowie die Berücksichtigung der Funktionen des IPBES in Bezug auf die Schaffung von Wissen, die Unterstützung der Politik und den Aufbau von Kapazitäten im Einklang mit den Empfehlungen der Task Forces von IPBES und IPCC und deren Übernahme durch diese;
- Beseitigung von Mängeln bei der Übernahme von IPBES- und IPCC-Ergebnissen und -Schlussfolgerungen in die sektorale Politikgestaltung, die nicht die biologische Vielfalt betrifft, sowie in Unternehmensentscheidungen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene;
- Bessere Unterstützung der EU-Forschung für politische Anfragen an die EU und die globalen Wissenszentren für biologische Vielfalt sowie für den europäischen Beitrag zum IPBES.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Rechtspersonen, die in nicht assoziierten Drittländern ansässig sind, können ausnahmsweise in einer anderen Eigenschaft als assoziierter Partner an dieser Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme teilnehmen.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
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