Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Wiederherstellung von Tiefseelebensräumen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-6
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Einreichungen sollten die Entwicklung und Erprobung innovativer und technisch anspruchsvoller Maßnahmen zur aktiven Wiederherstellung von Tiefseelebensräumen vorsehen.
Call-Ziele
Meeresökosysteme haben in der Regel lange Erholungszeiten. Der Klimawandel bringt zusätzliche Risikofaktoren mit sich. Die Auswirkungen passiver Wiederherstellungsmaßnahmen (Schutzmaßnahmen) können mehrere Jahrzehnte dauern, bevor die Vorteile spürbar werden. Dies gilt umso mehr für Tiefsee-Ökosysteme. Sie haben eine geringe Energiedichte, langsamere biochemische Prozesse und beherbergen Arten mit einem langen Lebenszyklus bzw. einer langen Lebensdauer. Aktive Wiederherstellung sollte erforscht werden, um die Wiederherstellung zu beschleunigen.
Die Einreichungen sollten auf der im Rahmen des MERCES-Projekts von Horizont 2020 entwickelten Wissensbasis und den daraus gezogenen Lehren aufbauen und diese nutzen, insbesondere bei der Erhebung der Karten der wichtigsten europäischen Meereslebensräume, der Karten der geschädigten Lebensräume, des Wiederherstellungspotenzials der wichtigsten Lebensräume und der Versuche zur Wiederherstellung der Tiefsee, sowie andere nationale oder EU-relevante frühere oder laufende Projekte im Bereich der Erforschung von Tiefsee-Ökosystemen im Rahmen von Horizont 2020, EUA-Zuschüssen und Horizont Europa (insbesondere in den Themenbereichen HORIZON-CL6-2021-BIODIV-01-03 und HORIZON-CL6-2022-CLIMATE-01-02).
Die Wiederherstellungsmaßnahmen sollten in Gebieten mit geschädigten Lebensräumen stattfinden, in denen bereits Schutzmaßnahmen gegen die Ursachen der Schädigung ergriffen wurden.
Wegen der Kosten für den Zugang zur Tiefsee kann mit den verfügbaren Mitteln nur ein Projekt finanziert werden. Die Vorschläge sollten verschiedene Disziplinen und neuartige Ansätze für die Wiederherstellung integrieren, die die Konnektivität (einschließlich wandernder Arten und vertikaler Verbindungen) in Raum und Zeit, die Modellierung von Ökosystemen sowie den Zugang vor Ort, die Beobachtung und die Überwachung berücksichtigen.
Der Schwerpunkt der Wiederherstellung sollte nicht nur auf den Artenmerkmalen liegen (Population, Zusammensetzung, genetische Vielfalt, Geschlechtsbestimmung usw.), sondern auch auf den Ökosystemfunktionen einschließlich des Anpassungspotenzials. Die Vorschläge sollten abiotische Veränderungen aufgrund von Klimaauswirkungsszenarien bei der Identifizierung von Nischen und Zufluchtsnischen berücksichtigen.
Die Einreichungen sollten einen Governance-Rahmen für die Wiederherstellung schaffen, indem lokale und nationale Akteure einbezogen werden (diejenigen, die einen Einfluss auf die Erreichung der Wiederherstellungsziele haben, diejenigen, die ein Interesse daran haben, und diejenigen, die von den damit verbundenen Maßnahmen betroffen sind), um Akzeptanz, Eigenverantwortung und einen Mechanismus für ein langfristiges Engagement für die Wiederherstellung zu ermöglichen, der über die typischen wirtschaftlichen und politischen Zyklen für Finanzierung, Verwaltung, Regulierung, Überwachung und Durchsetzung hinausgeht. Einige kurzfristige Ziele sind erforderlich, um die Auswirkungen der Wiederherstellung in einem angemessenen kürzeren Zeitrahmen zu messen, um den richtigen Weg einzuschlagen, aber dann sollte eine mittel- bis langfristige Überprüfung (5-20 Jahre) geplant werden.
Die Einreichungen sollten die Wissensbasis über die sozioökonomischen Kosten und den Nutzen der Wiederherstellung von Tiefseeökosystemen erweitern, einschließlich der sozioökonomischen Bedeutung von Tiefseeökosystemen, der Berücksichtigung von Fragen des Upscaling und der Kosten bei der Wiederherstellung von Tiefseelebensräumen sowie Überlegungen zum Zeitrahmen.
Die Einreichungen sollten zusätzliche Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Gebiete ermitteln und testen, um die aktiven Wiederherstellungsmaßnahmen langfristig zu unterstützen, und Empfehlungen für deren Anwendung in neuen Schutzgebieten geben.
Die Einreichungen sollten dazu beitragen, die Lücken bei der Bewertung der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in der Tiefsee zu schließen, indem Veränderungen bei den Ökosystemgütern und -dienstleistungen bewertet werden, und sie sollten dazu beitragen, eine Bilanzierung des Naturkapitals für Tiefseelebensräume zu definieren.
Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte sollten Verbindungen zu anderen einschlägigen Projekten und Initiativen herstellen, z. B. zu Horizont 2020- und Horizont-Europa-Projekten im Bereich der Tiefseeökosysteme und zu Projekten, die im Rahmen der Europäischen Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" finanziert werden, insbesondere zu den Aktivitäten der Mission im Rahmen von Ziel 1 - Schutz und Wiederherstellung der Meeresökosysteme und ihrer biologischen Vielfalt - sowie zu den Leuchtturmaktivitäten und den Blue Parks der Mission und zum Überwachungssystem für die Umsetzung der Mission, das Teil der Plattform zur Unterstützung der Umsetzung der Mission für die Berichterstattung, Überwachung und Koordinierung aller einschlägigen Umsetzungsaktivitäten sein wird. Die Einreichungen sollten einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten und Initiativen enthalten, z. B. durch die Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten, Workshops, gemeinsamen Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen usw. Die Antragsteller sollten die für die Umsetzung des Plans erforderlichen Mittel bereitstellen. Die relevanten Aktivitäten des Plans werden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommissionsdienststellen festgelegt und durchgeführt, um die Kohärenz mit den entsprechenden politischen Initiativen zu gewährleisten.
Um die erwarteten Ergebnisse bei der Integration und Koordinierung dieser verschiedenen Ansätze zu erreichen, wird eine internationale Zusammenarbeit nachdrücklich empfohlen. Es sollte eine enge Verknüpfung mit den laufenden Aktivitäten im Rahmen der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance sichergestellt werden. Die Maßnahmen zu diesem Thema werden auf den Horizon-Projekten aufbauen und mit ihnen verknüpft werden. Alle In-situ-Daten, die im Rahmen von im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Maßnahmen erhoben werden, sollten den INSPIRE-Grundsätzen entsprechen und über von der Europäischen Kommission unterstützte Open-Access-Repositories (Copernicus, GEOSS und European Marine Observation and Data Network (EMODnet)) verfügbar sein. Gegebenenfalls wird erwartet, dass Verbindungen zu den Informationen und Daten des europäischen Erdbeobachtungsprogramms Copernicus, der Group on Earth Observations (GEO) und des Global Earth Observation System of Systems (GEOSS) hergestellt und genutzt werden.
Eine Zusammenarbeit mit den einschlägigen bestehenden europäischen Forschungsinfrastrukturen wird als notwendig erachtet.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und insbesondere mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, dem EU-Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), der Verordnung 734/2008 zum Schutz empfindlicher Tiefseeökosysteme vor den schädlichen Auswirkungen von Grundfanggeräten, den Klimaanpassungs- und -abschwächungsstrategien, Das Projekt sollte dazu beitragen, die biologische Vielfalt wieder auf einen Pfad der Erholung zu bringen, Ökosysteme und ihre Leistungen zu erhalten und nachhaltig wiederherzustellen, Schutzgebiete zu planen, zu verwalten und auszuweiten, die biologische Vielfalt, die Ökosystemleistungen und das Naturkapital in die Gesellschaft und die Wirtschaft einzubeziehen und die direkten und indirekten Ursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt zu bekämpfen. Sie sollen Behörden und Akteuren, die sich mit der Wiederherstellung von Meeresökosystemen befassen, Lösungen für die Planung und den Ausbau von Wiederherstellungsmaßnahmen für Tiefseelebensräume auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse und Lösungen bieten.
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Bessere Priorisierung von Standorten für die aktive Wiederherstellung in den Meeren der EU und der assoziierten Länder und Festlegung von Zielen für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Ökosystemen unter Berücksichtigung kurz- bis langfristiger Zeiträume und der Auswirkungen des Klimas und anderer abiotischer Veränderungen;
- Bessere Entscheidungsfindung und Beitrag zur Politikformulierung und -umsetzung im Zusammenhang mit dem Schutz und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Tiefsee, der Funktionsweise der Ökosysteme und der Ökosystemleistungen sowie Entwürfe für die Finanzierung und die Auswahl erprobter aktiver Wiederherstellungskonzepte, Instrumente und die Überwachung ihrer Auswirkungen unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Analyse und der Einbeziehung der Ökosystemleistungen und des Naturkapitals;
- Fortgeschrittene Kenntnisse über die Anpassung von Tiefsee-Ökosystemen und nachgewiesene innovative und technisch anspruchsvolle aktive Wiederherstellung von Tiefseelebensräumen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Abschwächung seiner Folgen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren