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Call-Eckdaten
Interdisziplinäre Bewertung der Veränderungen von Land- und Süßwasserökosystemen auf der Grundlage von Beobachtungsprogrammen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-4
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten sich wie folgt auf Bereich A oder Bereich B beziehen. Der Bereich sollte auf dem Antrag deutlich angegeben werden.
Bereich A: Verbesserung des Erhaltungszustands von Lebensräumen und Arten, die durch die Habitat- und/oder Vogelschutzrichtlinie geschützt sind.
Erfolgreiche Vorschläge sollten:
- die Definition des "günstigen Erhaltungszustands" von Gruppen von Lebensräumen und/oder Arten, die nach der Vogelschutz- und/oder der Habitatrichtlinie der EU geschützt sind, verbessern, Leitlinien zur Verbesserung der Überwachung von Lebensräumen und Arten und/oder der Festlegung von günstigen Referenzwerten und günstigen Referenzbedingungen in den Mitgliedstaaten bereitstellen. Der Schwerpunkt dieser Arbeit sollte auf Lebensräumen und Arten mit unzureichenden Daten, auf Lebensräumen und Arten mit dem schlechtesten Zustand (Erhaltungszustand und/oder Status auf der Roten Liste der EU) oder mit rückläufigen Tendenzen und/oder auf solchen Arten liegen, deren Erholung zu Spannungen mit den Interessengruppen geführt hat (z. B. große Fleischfresser, einige Gänsearten, Kormorane usw.). Ein besonderer Schwerpunkt könnte auch auf Lebensräume und Arten gelegt werden, die von der Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen abhängen.
- die Wiederherstellung von Lebensräumen und/oder Arten in ungünstigem Zustand und/oder mit rückläufiger Tendenz gemäß der Berichterstattung im Rahmen der EU-Vogelschutz- und/oder Habitat-Richtlinie (2019) zu gewährleisten, indem Methoden und Empfehlungen zur Ermittlung des Erholungsbedarfs von Populationen oder des Wiederherstellungsbedarfs von Lebensräumen bereitgestellt werden, auch im Hinblick auf die geografische Lage, die Quantität und die Qualität des wiederherzustellenden Lebensraums.
Bereich B: Verbesserung des Erhaltungszustands der in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten jagdbaren Vogelarten.
Erfolgreiche Vorschläge sollten:
- den Bedarf an Habitatmanagement und -wiederherstellung für jagdbare Vogelarten, die sich in einem nicht gesicherten Zustand befinden, identifizieren; mit Schwerpunkt auf landwirtschaftlichen Lebensräumen, Bewertung der Auswirkungen der Jagd und Empfehlungen für ein adaptives Erntemanagement dieser Arten unter Berücksichtigung der verfügbaren artspezifischen Daten über Habitatqualität und -quantität, die sich auf die Fruchtbarkeit, den Bruterfolg und die Überlebensrate dieser Arten auswirken. Die vorbereitenden Arbeiten der Kommissionsdienststellen sollten berücksichtigt werden.
Die Vorschläge sollten laufende oder künftige politische Entwicklungen genau verfolgen und mit ihnen in Einklang stehen, insbesondere mit den freiwilligen EU-Zielen zur Verbesserung des Zustands von Arten und Lebensräumen und zur Ausweitung von Schutzgebieten sowie mit dem bevorstehenden Kommissionsvorschlag für rechtsverbindliche Wiederherstellungsziele.
In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Mittel für Kooperations- und Vernetzungsaktivitäten vorgesehen werden. Es wird erwartet, dass sie mit einschlägigen Projekten wie EuropaBON, integrierten LIFE-Projekten und strategischen LIFE-Natur-Projekten sowie mit einschlägigen Projekten im Rahmen von Horizont Europa, z. B. HORIZON-CL6-2021-BIODIV-01-02: Biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen, in Verbindung stehen Die Zusammenarbeit mit der europäischen Partnerschaft für biologische Vielfalt Biodiversa+ sollte bei Bedarf geprüft werden.
Die mögliche Beteiligung der GFS würde dazu beitragen, dass die vorgeschlagenen Methoden die Einhaltung der Umweltvorschriften unterstützen können, insbesondere durch die Nutzung raumbezogener Informationen.
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Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deals, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der bestehenden EU-Naturschutzgesetzgebung (Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie) werden die Projektergebnisse zu den folgenden Auswirkungen des Ziels "biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen" beitragen: "Planung, Management und Erweiterung von terrestrischen und marinen Schutzgebieten und Verbesserung des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse und Lösungen". Konkret werden die Projektergebnisse die Festlegung von Erhaltungszielen und -maßnahmen für EU-geschützte Lebensräume und Arten verbessern und damit auch sicherstellen, dass das Netz der Natura-2000-Gebiete die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands ermöglicht.
Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der einzelnen Projekte zu mindestens einem der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Günstiger Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen, die unter die EU-Vogelschutz- und/oder die Habitat-Richtlinie fallen, und Klärung der Frage, was auf EU- oder biogeografischer Ebene oder auf einer anderen ökologisch relevanten Ebene (z. B. großes Einzugsgebiet, große Flugroute) im Einklang mit den relevanten Parametern und ihren Werten, anhand derer die Mitgliedstaaten einen günstigen Erhaltungszustand definieren, erforderlich ist.
- Bessere Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie, insbesondere in Bezug auf die 42 jagdbaren Vogelarten, die in Anhang II der Richtlinie aufgeführt sind und sich nicht in einem sicheren Zustand befinden, durch Schließung wissenschaftlicher Wissenslücken in Bezug auf den Umfang und die Qualität des Lebensraums, der für diese Arten (mit Schwerpunkt auf ihren Bruthabitaten) erforderlich ist, und um sicherzustellen, dass ihre Bejagung nachhaltig durchgeführt wird.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden die Zuschüsse für die Anträge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge gewährt, sondern auch für mindestens ein Projekt aus dem Bereich A (Verbesserung des Erhaltungszustands der nach der Habitat- und/oder Vogelschutzrichtlinie geschützten Lebensräume und Arten), das den höchsten Rang einnimmt, und ein Projekt aus dem Bereich B (Verbesserung des Erhaltungszustands der in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten jagdbaren Vogelarten), das den höchsten Rang einnimmt, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Aus den Vorschlägen muss klar hervorgehen, für welches Gebiet sie eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
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