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Call-Eckdaten
Interdisziplinäre Bewertung der Veränderungen von Land- und Süßwasserökosystemen auf der Grundlage von Beobachtungsprogrammen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-3
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
- Diese Tätigkeiten werden gemeinsame Anstrengungen in den EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern fördern, um den Zustand von Land-, Süßwasser- und Übergangsökosystemen (im Folgenden als Ökosysteme bezeichnet) zu bewerten und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung dieser Ökosysteme, einschließlich der Verringerung von Treibhausgasemissionen und der Erhöhung des Kohlenstoffabbaus, zu priorisieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Nutzung der Fülle an verfügbaren Erd- und Beobachtungsdaten (Fernerkundung, Daten aus der Luft, In-situ-Daten) liegt.
- Nutzung langfristiger Datenreihen aus der verbesserten Erdbeobachtungskapazität in Europa (z. B. Copernicus) und in internationalen Programmen zusammen mit anderen relevanten Datenquellen, um die aktuelle und langfristige Dynamik und Funktionsweise von Land- und Süßwasserökosystemen in Europa unter den Bedingungen des globalen Wandels besser zu verstehen
- Umfassende Nutzung der boden- und/oder luftgestützten In-situ-Beobachtung, gegebenenfalls unter Verwendung bestehender Netze, neuartiger Beobachtungssysteme oder von Bürgerwissenschaftlern, zusammen mit Satellitendaten zur Bewertung der Auswirkungen der wichtigsten natürlichen und anthropogenen Belastungen auf die ökologischen Prozesse natürlicher Ökosysteme sowie auf ihre Dynamik und Funktionsweise (d. h. Behandlung der individuellen und kumulativen Auswirkungen mehrerer Stressfaktoren), auch unter Nutzung verfügbarer hochauflösender Fernerkundungsdaten.
- Bewertung des Zustands und der Dynamik dieser Ökosysteme, Abschätzung ihrer Anfälligkeit gegenüber verschiedenen Stressfaktoren, einschließlich anthropogener und natürlicher Belastungen, wie dem Klimawandel, und Bewertung der Auswirkungen dieser Stressfaktoren auf die Integrität und Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme
- Modellierung der ökologischen Prozesse natürlicher Ökosysteme und ihrer Interaktion mit dem Erdsystem (d. h. biologische, physikalische und chemische Prozesse, einschließlich der Primärproduktion).
- Verbesserung der Modellierung ökologischer Prozesse und der funktionellen biologischen Vielfalt unter den Bedingungen der Landnutzung und des Klimawandels, die zu einer Verschlechterung der Ökosysteme führen (d. h. degradierte, geschädigte und zerstörte Ökosysteme)
- Überwachung des Zustands natürlicher Ökosysteme und Bewertung der Veränderungen im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden ökologischen Prozessen.
- Integration von Überwachungs- und Modellierungsprodukten in bestehende Beobachtungsstellen zur Unterstützung der Bewirtschaftung und Erhaltung von Ökosystemen, um eine bessere Prioritätensetzung, Gestaltung und Überwachung von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Land- und Süßwasserökosystemen zu erreichen.
Dieses Thema ist Teil einer Koordinierungsinitiative zwischen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und der Europäischen Kommission (EU-finanzierte Programme) zur Erdsystemwissenschaft. Die ESA-EG-Initiative zu den Erdsystemwissenschaften ermöglicht es der Europäischen Kommission und der ESA, sich ergänzende Kooperationsprojekte zu unterstützen, die auf Seiten der EU über Horizont Europa und auf Seiten der ESA über das Programm FutureEO finanziert werden.
Insbesondere plant die ESA, die im Rahmen dieses Themas finanzierten Maßnahmen durch spezielle wissenschaftliche Aktivitäten innerhalb des ESA-Wissenschaftsclusters zur biologischen Vielfalt (biodiversitysciencecluster.esa.int) zu ergänzen, mit ihnen zusammenzuarbeiten und sie zu koordinieren. Dieses Cluster ist Teil des Elements "Wissenschaft für die Gesellschaft" des ESA-Programms FutureEO (eo4society.esa.int). Die ESA wird auch, soweit möglich, den Zugang zu relevanten Ressourcen (z. B. virtuelle Labore, digitale Plattformen oder Missionen Dritter) ermöglichen.
Die Vorschläge sollten die Zusammenarbeit mit laufenden oder künftigen ESA-Projekten ansprechen und zu diesem Zweck ausreichende Mittel und Ressourcen für eine wirksame Koordinierung vorsehen. Die Antragsteller werden ermutigt, mit den einschlägigen Projekten des ESA-Wissenschaftsclusters für biologische Vielfalt in Kontakt zu treten und in ihren Vorschlägen ein Arbeitspaket bzw. Aktivitäten vorzusehen, um die Koordinierung mit den einschlägigen ESA-Maßnahmen sicherzustellen. Der ESA-Biodiversitätscluster konzentriert sich auf die Entwicklung, Validierung und wissenschaftliche Analyse neuartiger Satellitendatenprodukte, die Charakterisierung der Struktur und Dynamik von Land- und Süßwasserökosystemen, die Nutzung der synergetischen Beobachtungsmöglichkeiten, die die bestehenden und künftigen Erdbeobachtungsmissionen (z. B. Copernicus Sentinels, Earth Explorers, nationale Missionen) bieten, und die Verbesserung des Verständnisses der Reaktion von Ökosystemen auf verschiedene Stressfaktoren mithilfe der Satellitentechnologie.
Die Projektaktivitäten sollen die laufenden Arbeiten zur Einrichtung der European Open Science Cloud in vollem Umfang nutzen und ergänzen und mit einschlägigen Projekten zur Entwicklung von Metadaten-Standards und Mehrwert-Tools interagieren, um die Interoperabilität innerhalb und zwischen verschiedenen Studienbereichen sicherzustellen.
Die Zusammenarbeit mit der Europäischen Partnerschaft für biologische Vielfalt (Biodiversa+) sollte bei Bedarf geprüft werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die erwarteten Ergebnisse sollten in die Umsetzung des Europäischen Green Deals und des globalen Biodiversitätsrahmens des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) nach 2020 einfließen. Die Projektergebnisse sollen zu den folgenden Auswirkungen des Ziels "Biodiversität und Ökosystemleistungen" beitragen: "Verstehen und Angehen der direkten Triebkräfte für den Rückgang der biologischen Vielfalt - Land- und Meeresnutzungsänderungen, Nutzung und Ausbeutung natürlicher Ressourcen, Klimawandel, Verschmutzung, invasive gebietsfremde Arten - sowie der indirekten Triebkräfte - demografische, sozioökonomische, technologische, usw."
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Zuordnung von Ökosystemveränderungen zu direkten und indirekten Ursachen und Überwachung der Auswirkungen der Ursachen auf die Ökosysteme im Laufe der Zeit;
- Verbessertes Verständnis der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt und das Funktionieren von Ökosystemen;
- Verbesserte wissenschaftliche Grundlagen, die zu einer besseren Gestaltung und Überwachung von Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für Land-, Süßwasser- und Übergangsökosysteme führen, einschließlich der Verringerung von Treibhausgasemissionen und der Erhöhung des Kohlenstoffabbaus sowie der Unterstützung naturbasierter Lösungen;
- Verstärkte Unterstützung für eine bessere Abstimmung der Ziele und Prioritäten der einschlägigen EU-Richtlinien (Habitat, Vogelschutz, Wasserrahmenrichtlinie, Nitrat);
- Bessere und transparentere Quantifizierung verschiedener Unsicherheiten in Ökosystemdaten und -modellen und Weitergabe dieser Unsicherheiten an die Überwachung, räumliche Priorisierung und andere Anwendungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
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