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Call-Eckdaten
Verringerung der Umweltauswirkungen von Werften und Entwicklung einer Strategie für den gesamten Lebenszyklus zur Messung und Minimierung der nichtbetrieblichen Umweltauswirkungen der Schifffahrt
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D5-01-15
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Umweltauswirkungen von Schiffen während ihrer gesamten Betriebsdauer werden durch den IMO Energy Efficiency Design Index (EEDI, verbindlich für neue Schiffe), den Ship Energy Efficiency Management Plan (SEEMP, alle Schiffe) sowie durch die Treibhausgasziele der IMO und der EU für 2030 bzw. 2050 geregelt. Darüber hinaus wird der IMO-Kohlenstoffintensitätsindikator (CII) für alle Fracht-, RoPax- und Kreuzfahrtschiffe über 5.000 BRZ, die international verkehren, im Jahr 2023 in Kraft treten. Um sicherzustellen, dass Schiffe am Ende ihrer Betriebsdauer recycelt werden können und keine unnötigen Risiken für die menschliche Gesundheit, die Sicherheit und die Umwelt darstellen, wurde 2009 das Internationale Übereinkommen von Hongkong für das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen eingeführt. Darüber hinaus setzt die EU-Schiffsrecyclingverordnung von 2013 höhere Standards und schreibt vor, dass Schiffe ab 2019 in einer zugelassenen Anlage recycelt werden müssen. Darüber hinaus können die Klassifikationsgesellschaften Schiffen den Grünen Pass und den Grünen Pass EU ausstellen, die ein Inventar der an Bord befindlichen gefährlichen Materialien (IHM) enthalten.
Die Bewertung der gesamten ökologischen Wertschöpfungskette eines Schiffes fehlt insbesondere:
- Ausreichende Daten oder Industriestandards zur Beschreibung der Eigenschaften der nicht gefährlichen Materialien eines Schiffes, die durch Rückgewinnung, Recycling und Wiederverwendung einen zusätzlichen Wert darstellen können. So fehlt zum Beispiel ein Cradle-to-Cradle-Materialpass, wie er in der Bauindustrie angewandt wird, um den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu entsprechen.
- Wichtige Leistungsindikatoren (KPIs), die sich mit den Umweltauswirkungen befassen, die durch Schiffbau, Schiffswartung, -reparatur, -umrüstung und -abwrackung auf die Luft, das Wasser und den Boden verursacht werden. Leistungsstarke und saubere Produktionsverfahren.
- Beitrag der Werften zur Schiffskonstruktion und zur Verwendung von ungefährlichen wiederverwertbaren Materialien über den derzeitigen IHM-Pass hinaus.
- Leitlinien für bewährte Verfahren zur Minimierung der nichtbetrieblichen Umweltauswirkungen der Schifffahrt unter Berücksichtigung von Konstruktion, Werkstoffen, Reparaturfähigkeit, Design und Recyclingfähigkeit. Zum Beispiel auch für schwierige Materialien wie Kunststoffverbundstoffe.
Die Maßnahmen zielen auf die Ökologisierung der Werften ab, indem sie saubere, effiziente und energiesparende Verfahren fördern, die die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden minimieren und zu einer größeren Kreislauffähigkeit der Schiffe beitragen.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Punkte abdecken:
- Entwicklung und Validierung eines Umweltleistungsindexes mit entsprechenden KPIs und Festlegung eines Benchmarks für Werften durch eine Untersuchung der Prozesse auf dem Werftgelände, der Logistik und der Versorgungseinrichtungen, d. h. des Energieverbrauchs und der Emissionen in Luft, Wasser und Boden, unter Berücksichtigung der geltenden Umweltvorschriften, einschließlich der für andere landgestützte Industrien geltenden Vorschriften, die auch für Werften gelten können.
- Ermittlung des Beitrags der Werften und der Schiffskonstruktion zum kreisförmigen Lebenszyklus von Schiffen im Hinblick auf die Wiederverwendung von Bauteilen und Materialien im Rahmen der Werftprozesse, der Wertschöpfungskette im Schiffbau, der Reparatur- und Umrüstungskapazitäten, der Kreislauffähigkeit am Ende des Lebens und des Entsorgungswerts/der Entsorgungskosten. Dabei werden auch schwierige Materialien wie verstärkte Kunststoffe berücksichtigt.
- Entwicklung und Validierung eines digitalen Werftmodells, das Werftbodentechnologien und logistische Prozesse mit dem damit verbundenen Energieverbrauch und den Emissionen sowie Verbindungen zur Sicherheit (z. B. Belüftung zur Verringerung des Energieverbrauchs durch VOC in Innenräumen) umfasst und die Bewertung und das Benchmarking der Umweltleistung von Werften sowie die Auswirkungen von "Clean Floor"-Technologien auf Werften ermöglicht.
- Entwicklung und Validierung eines Kreislaufwirtschaftspasses für maritime Güter in Übereinstimmung mit dem "Grünen Pass" und Ermittlung der Rolle der Akteure in der Wertschöpfungskette von Herstellung und Design bei der Anwendung bewährter Verfahren zur Erhöhung der Kreislaufwirtschaft, zur Verringerung der Auswirkungen auf den Lebenszyklus und zur Optimierung des Wertes am Ende des Lebenszyklus. die Erstellung und Pflege des Passes über den gesamten Lebenszyklus des Schiffes vorzusehen.
- Der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse sollte einen überzeugenden Business Case und eine solide Nutzungsstrategie beinhalten. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Ausweitung der Anwendung, die breitere Vermarktung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) enthalten, gegebenenfalls mit Angabe der möglichen Finanzierungsquellen, die in Anspruch genommen werden könnten.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektleistungen und -ergebnisse einen konkreten Beitrag zu den folgenden erwarteten Ergebnissen leisten und gleichzeitig die mit "*" gekennzeichneten mittel- und langfristigen Gesamtwirkungen unterstützen:
- *Verringerung der nichtbetrieblichen Umweltauswirkungen der Schifffahrt, einschließlich Strategien für den Bau und das Ende der Lebensdauer.
- *Verstehen der wichtigsten Umweltfaktoren im Schiffbau und während des gesamten Lebenszyklus eines Schiffes, einschließlich der Schiffsreparatur und der damit verbundenen Kosten.
- * Verstärktes Umwelt- und Personalbewusstsein. Entwicklung von Fähigkeiten zur Ökologisierung von Werften, um die Umweltleistung und Produktivität im Schiffbau und in der Schiffsreparatur zu verbessern.
- * Verbesserte Kreislauffähigkeit von Wasserfahrzeugen durch Recycling und Wiederverwendung von Materialien, Teilen und Komponenten.
- * Langfristig Beitrag zum Ziel eines Indikators für die Umweltleistung von Schiffen, der die nichtbetrieblichen Umweltauswirkungen des Schiffes unter Berücksichtigung der Konstruktion, der eingebauten Materialien, der Reparaturkapazität und der Strategien für das Ende der Lebensdauer erfasst.
- Entwicklung eines Umweltleistungsindexes für Werften (SEPI), relevanter KPIs und Benchmarks für Werften durch eine Untersuchung der derzeitigen Werftprozesse und -einrichtungen (d.h. Energieverbrauch und Emissionen in Luft, Wasser und Boden);
- Demonstration fortschrittlicher Produktionsverfahren, die die Umweltauswirkungen von Werften verringern, und Bewertung der Umweltleistung von Werften (SEPI), die eine Verbesserung der Umweltleistung unter Verwendung aktueller Benchmarks um mindestens 20 % ermöglichen würde.
- Entwicklung eines generischen digitalen Werftmodells, das die Werftprozesse mit dem damit verbundenen Energieverbrauch und den Emissionen umfasst und eine Bewertung und ein Benchmarking der Umweltleistung und Kosteneffizienz von Werften und ihres Beitrags zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Lebenszyklus von Schiffen ermöglicht.
- Entwicklung von Leitlinien für technische, organisatorische und personelle Ausbildungslösungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie zur Verbesserung der Umweltleistung von Werften.
- Entwicklung eines Entwurfs für einen EU-Materialpass für Wasserfahrzeuge zur Klassifizierung der Kreislauffähigkeit von Schiffen (CRL). Darüber hinaus wird ein Leitfaden für die Aufrechterhaltung des Passes während des gesamten Lebenszyklus eines Schiffes erstellt, der durch ein Geschäftsmodell für Kreislaufwirtschaft und ein geeignetes Regelwerk im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Schiffsrecycling (EU SRR) unterstützt und mit anderen laufenden Projekten von Horizont 2020 / Horizont Europa koordiniert wird.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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