Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Beschleunigung der klimaneutralen wasserstoffbetriebenen/elektrifizierten Luftfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D5-01-08
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 17.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Es wird erwartet, dass mit dem Vorschlag weitere transformative Technologien mit niedrigem TRL entwickelt werden, die das Potenzial haben, überprüft und für die weitere Entwicklung und Demonstration nach 2027 in Betracht gezogen zu werden, um einen Beitrag zur Klimaneutralität des Luftverkehrs bis 2050 zu leisten.
Call-Ziele
Elektrifizierter Flugzeugantrieb ist der Einsatz von Elektromotoren für den Antrieb einer Teilmenge oder aller Antriebe. Wasserstoff- und elektrifizierte Flugzeugantriebe erweitern den Anwendungsbereich ausdrücklich auf Wasserstoffverbrennungsantriebe.
Wasserstoff als Energieträger und Batterien als Energiespeicher haben das Potenzial, die CO2-Emissionen der Luftfahrt zu eliminieren und die Nicht-CO2-Emissionen zu reduzieren. Schlüsseltechnologien für das Thermo- und Energiemanagement von Flugzeugen wurden als Vorreiter für ihre Integration identifiziert.
Das Thema ist auch offen für die Wasserstoff-Grundlagenforschung, die für die Luftfahrt relevant ist und mit einem der drei erwarteten Ergebnisse kombiniert werden kann, wie z. B:
- Besseres Verständnis der Kompatibilität und Eignung fortgeschrittener Werkstoffe für Wasserstoff- und Elektroantriebsanwendungen in Flugzeugen, einschließlich der Auswirkungen des Wasserdampfs bei der Wasserstoffverbrennung;
- rechnergestützte Materialwissenschaft und innovative Charakterisierungstechniken auf verschiedenen Längenskalen.
Über die Entwicklung neuartiger Systeme hinaus kann das Thema auch die Entwicklung innovativer Steuerungskonzepte sowie Simulationswerkzeuge und Validierungsmethoden für Wasserstoff- und Elektroantriebe der Megawattklasse umfassen. Bei der Entwicklung spezieller Prüfstände (in einem TRL-Bereich innerhalb des Geltungsbereichs dieser Aufforderung) sollten Synergien mit dem CA genutzt werden (siehe Anmerkung).
Das Thema zielt darauf ab, Synergien mit der Clean Aviation Partnerschaft zu nutzen, um transformative Wasserstoff- und elektrifizierte Antriebstechnologien für Flugzeuge zu entwickeln, die in der zweiten Phase der CA geprüft, ausgewählt und weiterentwickelt werden sollen. Die ausgewählten Vorschläge sollten während der Umsetzungsphase regelmäßig Informationen mit dem Technischen Ausschuss und dem Verwaltungsrat der Partnerschaften "Saubere Luftfahrt" und "Sauberer Wasserstoff" austauschen (im Einklang mit Artikel 65 und 80 der Verordnung KOM(2021) 87).
Das Thema ist nicht offen für Wasserstoff und elektrifizierte Architekturen, ihre Integration und neue Flugzeugkonfigurationen, da diese ausschließlich im Rahmen der Clean Aviation-Partnerschaft behandelt werden (mit Ausnahme von Flugzeugtypen/Missionen, die nicht von der CA-Partnerschaft abgedeckt werden). Die Aktivitäten sollten Synergien mit der Clean Aviation (CA)-Partnerschaft nutzen, mit Blick auf ihre Überprüfung, Auswahl und Weiterentwicklung während der zweiten Phase der CA.
Das Thema richtet sich in erster Linie an RTOs/Akademien/KMUs mit Anleitung und Unterstützung durch hochrangige Flugzeuglieferanten und -integratoren.
Die Projekte sollten bei Aspekten, die die Integration von Wasserstoff erfordern, mit dem Gemeinsamen Unternehmen Clean Hydrogen zusammenarbeiten, und es wird erwartet, dass sie zu den Aktivitäten der TRUST-Datenbank und der Wasserstoff-Beobachtungsstelle beitragen und sich daran beteiligen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollten sich auf transformative Technologien konzentrieren, die bestehende Technologielücken für einen wasserstoff- und elektrisch angetriebenen Flugzeugantrieb der Megawattklasse schließen. Die Projektergebnisse sollen zu einem der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Entwicklung neuartiger Technologien zur Energiespeicherung, -umwandlung und -verteilung für Wasserstoff- und Elektroantriebe in Flugzeugen, die den Stand der Technik übertreffen.
- Entwicklung neuartiger Wärmeableitungs-, Wärmemanagement- und Rekuperationstechnologien für die Megawattklasse, die den Stand der Technik übertreffen.
- Bereitstellung fortschrittlicher Simulationswerkzeuge, Validierungsmethoden und Steuerungsansätze für einen wasserstoff- und elektrifizierten Flugzeugantrieb der Megawattklasse.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 2-3 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren