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Call-Eckdaten
Konzepte der Kreislaufwirtschaft für emissionsfreie Fahrzeuge (2ZERO-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D5-01-04
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 12.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, die Machbarkeit von Kreislaufwirtschaft (CE) und Netto-Null-Ansätzen für die EV-Wertschöpfungskette über die gesamte Lebensdauer (von der Wiege bis zur Wiege) zu demonstrieren. Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten sich auf die Fahrzeugproduktion (Design, Fertigung und Montage), Wartung, Reparatur und das Ende der Lebensdauer (EoL) konzentrieren. Zusätzlich sollten LCA-basierte Fahrzeugkonzepte, ihre ressourcen- und energieeffiziente Herstellung und CE-konforme EoL-Strategien aufgezeigt werden.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden EV-bezogenen Forschungsaktivitäten behandeln:
- Entwicklung geeigneter Technologien von der Produktion (Entwurf, Fertigung und Montage) bis zum Ende des Lebenszyklus und Nachweis ihrer Machbarkeit auf Fahrzeugebene über den gesamten Lebenszyklus anhand prototypisch hergestellter Komponenten, die für Prüfstandsuntersuchungen bereit sind. Dazu gehört auch eine Neukonzeption von Komponenten für die Kreislaufwirtschaft.
- Bewertung des Potenzials von Komponenten mit hohem Wert und/oder hohem Energie- oder Seltenheitsgehalt, die aufgearbeitet und in neuen Fahrzeugen oder als Ersatzteile wiederverwendet werden können.
- Verbesserung digitaler Werkzeuge, die ein höheres Maß an Kreislaufwirtschaft entlang der automobilen Wertschöpfungskette ermöglichen, z. B. zur Unterstützung von Kreislaufdesign und -entwicklung, Herstellung oder zur Verfolgung von Materialien, ihrer Verwendung und des Lebenszyklus.
- Die Auswirkungen von Wartungs- und Reparaturtechnologien und Betriebsstrategien werden entwickelt oder angepasst, um ein höheres Maß an Kreislaufwirtschaft im Vergleich zu bestehenden Praktiken in der Pkw-Industrie zu gewährleisten.
- Ableitung eines Konzepts zur Messung und Bewertung der Kreislauffähigkeit von EV-Lösungen sowie zur Sicherstellung eines ausreichenden Informationsaustauschs entlang der automobilen Lieferkette unter Anwendung der FAIR-Prinzipien.
- Konzepte für die Ausbildung und Erhöhung der erforderlichen Kompetenzen in der Automobilindustrie in Bezug auf CE.
- Ein digitaler Zwilling des Demonstrators soll für die Bewertung verschiedener Szenarien, einschließlich der ausschließlichen Verwendung von recycelten oder biobasierten Materialien und für die Bewertung von KPIs verwendet werden.
Es wird erwartet, dass die Forschungsaktivitäten die Ergebnisse der LCA-Methodik auf Fahrzeugebene anwenden, die von der im Rahmen von HORIZON-CL5-2021-D5-01-04 finanzierten CSA entwickelt wurden, soweit diese verfügbar sind. Die internationale Zusammenarbeit, die sich mit den Anforderungen und den Auswirkungen auf globale Lieferketten befasst, wird gefördert.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Towards zero emission road transport" (2ZERO) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Umsetzung einer konsequenten Kreislaufwirtschaft entlang der Wertschöpfungskette und des Lebenszyklus von Elektrofahrzeugen (insbesondere für in Serie produzierte leichte Nutzfahrzeuge, aber auch für andere Anwendungen) wird ein wichtiger Faktor sein, um die im europäischen Green Deal definierten Ziele zu erreichen.
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Erhöhung des Grades der Kreislauffähigkeit von E-Fahrzeugen und damit Verringerung ihres ökologischen Fußabdrucks über den gesamten Lebenszyklus. Spezifische Kreislaufkonzepte sind insbesondere für einige Leichtbaumaterialien (Recycling von faserverstärkten Materialien und modernen Stahl-, Aluminium- und Magnesiumlegierungen), Wiederverwendungs- und Recyclingtechnologien für neue Arten von Komponenten (Fahrmotoren, elektronische Komponenten, Drahtbündel usw.) und verbesserte Post-Shredder-Technologien erforderlich, die eine höhere Rückgewinnung kritischer Rohstoffe ermöglichen.
- Steigerung des Bewusstseins und der Akzeptanz der Kreislaufwirtschaft und der auf Lebenszyklusanalysen (LCA) basierenden Entwicklung innovativer emissionsfreier Lösungen für den sauberen Straßenverkehr.
- Beitrag zu einer harmonisierten Methode zur Messung der Kreislaufwirtschaft in der Automobilbranche.
- Demonstration des Potenzials dieser Maßnahmen durch die Bereitstellung eines Prototyps eines Kreislauffahrzeugs (auf dem Prüfstand) mit dem Ziel, 0 % Neumaterial in der Masse für alle Fahrzeugkomponenten außer Zellen, E-Maschinen und Elektronik zu verwenden.
- Beschleunigung der Umwandlung Europas in die erste digital ermöglichte, kreislauforientierte, klimaneutrale und nachhaltige Wirtschaft.
- Verbesserung der Märkte für Sekundärrohstoffe und Erleichterung eines höheren Einsatzes von recycelten Kunststoffen, Glas und möglicherweise REEs in der automobilen Lieferkette.
- Beitrag zur Weltmarktführerschaft Europas in den Bereichen Innovation, Produktion und Dienstleistungen in der Automobilbranche durch die Verbesserung der Kompetenzen im Bereich der Kreislaufwirtschaft und die Beschleunigung der Einführung innovativer, auf der Kreislaufwirtschaft basierender Lösungen für Elektrofahrzeuge, die die Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen durch die konsequente Rückgewinnung und Nutzung von Sekundärmaterialien verringern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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