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Call-Eckdaten
Innovative Batteriemanagementsysteme für Fahrzeuge der nächsten Generation (2ZERO & Batt4EU Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D5-01-02
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
60% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Fortschritte beim Aufbau, der Funktionsweise und der Datenzugänglichkeit eines effizienten Batteriemanagementsystems (BMS) sind von großer Bedeutung, wenn es um die Integration von Batterien in Elektrofahrzeuge (Pkw und Nutzfahrzeuge) und die allgemeine Verbesserung der Batterieleistung geht.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte behandeln:
- Prädiktive SoX-Diagnose (basierend auf Sensorik auf Zellebene) zur genauen Vorhersage des End-of-Life sowie hohe Konnektivität und Datenspeicherung zur Optimierung der Lebensdauer und der allgemeinen Nutzung des Elektrofahrzeugs.
- Fortgeschrittene Nutzung physikalischer, datengesteuerter oder hybrider Modelle im Allgemeinen, z. B. unter Berücksichtigung von künstlicher Intelligenz (KI) mit maschinellen Lernalgorithmen, Modelltraining und selbstanpassenden Funktionen.
- Sicheres, echtzeit- und datenbasiertes Batteriemanagement zur kontrollierten Verringerung der Margen und zur Gewährleistung einer optimierten, sicheren Nutzung in allen Betriebsmodi sowie einer genauen Klassifizierung für ein zweites Leben.
- Eine Verbindung zwischen dem BMS und dem Steuergerät des Fahrzeugs zum Austausch von Daten über Wetter, Temperatur, Geschwindigkeit, Topografie usw. und detaillierten Informationen über den Batteriebetrieb, um so die bestmögliche Batterieüberwachung, -diagnose und -lebensdauer bei gleichzeitiger Optimierung der Reichweite zu erreichen.
Der Vorschlag sollte die im Rahmen des wichtigen Projekts von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) und der Batteries-Partnerschaft laufenden Aktivitäten nutzen und nicht überschneiden und eine Verbindung zu den im Rahmen der Themen geförderten Projekten herstellen:
- HORIZON-CL5-2022-D2-01-05: Technologien der nächsten Generation für leistungsstarke und sichere Batteriesysteme für Verkehr und mobile Anwendungen (Batteries Partnership);
- HORIZON-CL5-2022-D2-01-09: Physikalisches und datengestütztes Batteriemanagement für eine optimierte Batterienutzung (Batteries Partnership).
Gegebenenfalls müssen Verbindungen zu Projekten hergestellt werden, die unter dem Thema HORIZON-CL5-2024-D5-01-03 finanziert werden: Fortgeschrittene Batteriesystemintegration für Fahrzeuge der nächsten Generation.
Die Projekte sollten den Zugang zu Batterieinformationen berücksichtigen, wie er im Vorschlag für die Richtlinie über erneuerbare Energien KOM(2021)557 vom 14. Juli 2021 festgelegt ist.
Mit diesem Thema werden die ko-programmierten Europäischen Partnerschaften "Auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) und "Batterien" (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Für einen emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) und Batteries (Batt4EU) über ihre Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
- Ein vereinfachtes, effizientes und vernetztes Batteriemanagementsystem (BMS), einschließlich einer Reduzierung von Teilen und Kosten (optional durch Verwendung einer cloudbasierten Batteriestatusberechnung unter angemessener Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten, die eine geringe Gesamtauswirkung auf das Klima hat), einschließlich der für Second-Life- und Vehicle-to-everything (V2X)-Anwendungen erforderlichen Daten.
- Verbesserte und optimierte Überwachung und prädiktive Diagnose für eine genauere, zuverlässigere und effizientere Wartung des Batteriemanagements (datengestützte Diagnose, Software-Updates und Firmware-Austausch über die Cloud, Selbsttests und On-Board-Diagnose), die anderen Dritten diskriminierungsfrei zugänglich sind, z. B. für Wartung oder Wiederverwendung.
- Entwicklung einschlägiger Schnittstellen, die den Zugriff auf das BMS und seine Datenbank durch die Ladeinfrastruktur und damit verbundene Mobilitätsdienstleister mit Zustimmung und Eingabe der Präferenzen des Fahrers des Elektrofahrzeugs über eine geeignete Benutzerschnittstelle ermöglichen, z. B. für die Vorkonditionierung der Batterie und der Kabine, die Auswahl des Mindestendladezustands usw.
- Generell verbesserte Ausnutzung der Batterieleistung (z. B. schnelleres Laden und verbesserte Steuerung der Bremsenergierückgewinnung) und Erhöhung der Volumendichte des Batteriepacks (um 10 % oder mehr allein durch den Beitrag des BMS im Vergleich zum Stand der Technik von 2022), Sicherheit und Verlängerung der Batterielebensdauer (um mindestens 30 %) durch Berücksichtigung von Algorithmen für den Gesundheitszustand der Zellen, die Vorhersage der Zellalterung und die Abschätzung des Batteriezustands, einschließlich der Integration intelligenter Sensorsysteme - mit Validierung unter realen Fahrbedingungen (Nachweis von bis zu 15 Jahren Lebensdauer in der Zukunft).
- Verbesserte Kontrolle der Batteriebetriebsbedingungen und Bestimmung der wichtigsten Zustandsschätzer (SoX = z.B. State of Health, State of Power, State of Safety, State of Charge) zur Erhöhung der Genauigkeit und zur Verbesserung der Frühwarnfähigkeit für Leistungs-, Zuverlässigkeits-, Sicherheits- und Lebensdauerprobleme auf allen Ebenen des Batteriesystems.
- Neue Simulationswerkzeuge und Testmethoden für eine schnellere Entwicklung, Validierung und Integration des Batteriepakets unter Berücksichtigung des Baugruppendesigns (Verringerung der Verkabelung für die Kommunikationsfunktion der externen Spannungserkennung) und einer Reduzierung der Testzeit um 30 % (Erfassung der Batteriemerkmale für die Optimierung des SoX-Algorithmus mit weniger Kalibrierung).
- Verbesserte Kommunikation zwischen Batterie und Fahrzeugsteuergerät für einen effizienteren Batteriebetrieb durch Synchronisierung der elektronischen Steuergeräte (ECUs) des BMS und des EV.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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