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Call-Eckdaten
Offene Pilotlinie/Prüfstand für Wasserstoff
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D2-01-06
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zum Thema Wasserstoff, in dem die F&I-Unterstützung der EU für die Umsetzung der Wasserstoffstrategie des Green Deal hervorgehoben wird und das zu einem Fahrplan für Maßnahmen beiträgt, forderte bessere Synergien auf europäischer und nationaler Ebene sowie zwischen europäischen und mitgliedstaatlichen Programmen und Aktivitäten. Das Open Innovation Test Bed (OITB) wurde als einmaliger Ansatz für die Erprobung der Wasserstoffproduktionstechnologie identifiziert.
Call-Ziele
Offene Innovationsprüfstände wurden erstmals im Rahmen des Arbeitsprogramms Horizont 2020 konzipiert. Dabei handelt es sich um Einrichtungen in mindestens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern, die Zugang zu physischen Einrichtungen, Fähigkeiten und Dienstleistungen bieten, die für die Entwicklung, Erprobung und das Upscaling von Technologien im industriellen Umfeld erforderlich sind. Die OITB werden bestehende öffentliche und private Prüfstände, Pilotanlagen und Demonstrationsanlagen ausbauen oder die Einrichtung neuer solcher Anlagen unterstützen, um Technologien und Dienstleistungen für neue innovative Produkte in bestimmten Technologiebereichen zu entwickeln, zu erproben und zu vervielfachen.
Die Antragsteller müssen die Einrichtung eines Open Innovation Test Bed (OITB) für Wasserstoffproduktionstechnologien umsetzen. Der Vorschlag sollte auf Folgendes eingehen:
- Erbringung von Dienstleistungen für die Erprobung neuer Wasserstoffproduktionstechnologien, die im Agenda-Prozess SRIA genannt werden. Dies umfasst alle Aktivitäten vom Prototyping bis zur industriellen Produktion, insbesondere die Erprobung in einem industriellen Umfeld, die Validierung der Eigenschaften der H2-Produktionstechnologien und die Kontrolle der Einhaltung rechtlicher und regulatorischer Auflagen.
- Bereitstellung einer technologischen Bewertungsgrundlage für zukünftige Entwicklungen der getesteten Technologie.
- eine Bewertung der Kreislauffähigkeit der getesteten Technologie sowie potenzieller Bereiche zur Steigerung ihrer Nachhaltigkeit liefern / sicherstellen, dass die getesteten Innovationen zur Nachhaltigkeit beitragen, indem sie die Kreislauffähigkeit in der Entwurfsphase, eine geringere (oder gar keine) Verwendung von (kritischen) Rohstoffen und die Verringerung negativer ökologischer und sozialer Auswirkungen berücksichtigen.
- Das OITB muss innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn des Projekts betriebsbereit sein.
Der Zugang zum OITB muss für alle potenziellen Kunden offen sein. Offener Zugang bedeutet in diesem Zusammenhang, dass jeder Interessent aus Europa und der ganzen Welt unabhängig davon, ob er Teil des Konsortiums ist oder nicht, Zugang zu den Einrichtungen und Dienstleistungen der Prüfstände hat. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jeder Interessent aus der EU oder den assoziierten Ländern zu fairen Bedingungen und Preisen und mit transparenten und gegenseitigen Verpflichtungen, z. B. in Bezug auf Sicherheit und Rechte an geistigem Eigentum, Zugang zu den Prüfständen hat.
Es wird erwartet, dass KMUs zu den gleichen Bedingungen Zugang zu den Prüfständen haben werden wie alle anderen Unternehmen aus der EU oder assoziierten Ländern. Für KMU als Hauptzielgruppe der Nutzer werden die Prüfstände eine Reihe von Dienstleistungen anbieten, die für sie von besonderem Interesse sind, z. B. Unterstützung bei der Regulierung und der Entwicklung innovativer Materialien, die sich KMU häufig nicht selbst leisten können. Die Vorschläge sollten eine solide und messbare Strategie zur Erreichung von KMU und Innovatoren außerhalb des Konsortiums aufweisen.
Da das OITB darauf abzielt, einen umfassenden Service für alle Schritte der technologischen Entwicklung einer physikalischen Innovation zu bieten, muss das gesamte benötigte Fachwissen den Nutzern über eine zentrale Anlaufstelle (Single-Entry Point, SEP) zur Verfügung gestellt werden. Der SEP ist eine eigenständige juristische Person, deren rechtliche Struktur den beteiligten Partnern überlassen bleibt; das Konsortium muss jedoch eine überzeugende Struktur vorlegen, die seine Fähigkeit zur Zusammenarbeit unter Beweis stellt und die Nachhaltigkeit während der Durchführung der Finanzhilfe gewährleistet. Falls erforderlich, wird jedes Testbett ergänzende Dienstleistungen von anderen Einrichtungen erwerben, z. B. zur Charakterisierung und/oder Modellierung, um den Nutzern ein umfassendes Dienstleistungspaket anbieten zu können.
Der Vorschlag muss einen glaubwürdigen Geschäftsplan enthalten, der auf die künftige Nachhaltigkeit und den Betrieb des OITB abzielt, auch nach Ablauf der Finanzhilfe. Er sollte einen Rahmen für die Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu ihren Einrichtungen und Diensten unter Berücksichtigung von Transparenz und fairen Zugangsbedingungen festlegen.
Die Projekte sollten bei Aspekten, die die Integration von Wasserstoff erfordern, mit dem Gemeinsamen Unternehmen Clean Hydrogen zusammenarbeiten, und es wird erwartet, dass sie zu den Aktivitäten der TRUST-Datenbank und der Wasserstoff-Beobachtungsstelle beitragen und sich daran beteiligen. Gegebenenfalls wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie die bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen Prüfstände für offene Innovation vervollständigen und/oder erweitern, einschließlich der unter dem Thema HORIZON-CL4-2022-RESILIENCE-01-20 geförderten.
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Erwartete Ergebnisse
- Beitrag zu den Zielen der europäischen Wasserstoffstrategie zur Unterstützung des europäischen Green Deal und des Fortschritts in Richtung Klimaneutralität bis 2030.
- Bereitstellung von Dienstleistungen für die Erprobung innovativer Wasserstoffproduktionstechnologien, die zu einer Hochskalierung der Technologie führen, die Kosten senken, die Markteinführung beschleunigen und das Investitionsrisiko verringern.
- Beitrag zur Schaffung eines industriellen Ökosystems von Anbietern grüner Wasserstoffproduktionstechnologien.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2(646kB)
Kontakt
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