Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Hybride elektrische Energiespeicherlösungen für Netzunterstützung und Ladeinfrastruktur (Batt4EU-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D2-01-05
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, ein hybrides Energiespeichersystem (HESS) zu entwerfen und in mindestens drei verschiedenen Anwendungsfällen zu demonstrieren, das in der Lage ist, Energie über einen langen Zeitraum zu speichern und mehrere Dienste zur Unterstützung des Stromnetzes und der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bereitzustellen.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird insbesondere erwartet, dass sie:
- Entwicklung und Demonstration eines nachhaltigen und sicheren HESS, das entweder verschiedene Batterietechnologien, einschließlich Technologien der nächsten Generation, oder Batterien und andere elektrostatische/elektrochemische Speichertechnologien (z. B. Superkondensatoren) kombiniert, um eine Langzeitspeicherung zu ermöglichen und gleichzeitig die Möglichkeit der Stapelung von Diensten zu gewährleisten und ultraschnelle Dienste zu ermöglichen. Die Verwendung von Batteriemodulen der zweiten Generation ist möglich. Die vorgeschlagene Speicherlösung sollte skalierbar und modular sein und eine deutliche Innovation gegenüber dem Stand der Technik aufweisen (neue Materialien oder neue Konstruktionen), wobei stets die Ziele der Nachhaltigkeit und der Leistung zu berücksichtigen sind. Es sollten geeignete Leistungsumwandlungsgeräte ausgewählt oder angepasst werden, um einen effizienten Betrieb des Hybridspeichers im netzgekoppelten, netzfolgenden und netzbildenden Modus zu ermöglichen.
- Durchführung einer Lebenszyklusbewertung des HESS, beginnend mit den Entwurfsphasen, um seine Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu gewährleisten, wobei auch die Verwendung von ZRM nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu begrenzen ist.
- Entwicklung physikbasierter und datengesteuerter digitaler Modelle von HESS, die eine optimale Auslegung, Echtzeitverwaltung und -diagnose unterstützen und die Einbeziehung von Speichern in Netzplanungsprozesse unter Berücksichtigung der prognostizierten Wetterbedingungen, Erzeugung und Verbrauch erleichtern. Die Modelle sollten die Kombination verschiedener Batterietechnologien auf der Grundlage spezifischer Anwendungsfälle ermöglichen.
- Entwicklung und Validierung von Managementstrategien und Kontrollsystemen (Batteriemanagementsysteme und Energiemanagementsysteme) für HESS, die die Vorteile einer hybriden Speicherung maximieren, die Verwaltung der Anlagen und die Teilnahme an den Strom- und Dienstleistungsmärkten erleichtern. Anstehende Änderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die bei der Entwicklung des BMS berücksichtigt werden müssen.
- Demonstration des Einsatzes von HESS in mindestens drei verschiedenen Anwendungsfällen in Zusammenarbeit mit relevanten Interessengruppen (z. B. DSO, Eigentümer von EV-Ladeinfrastrukturen) und seiner Integration in Standardnetzarchitekturen (Smart Grids Architecture Model - SGAM), die die Interoperabilität für die meisten Anwendungsfälle von Energiespeichersystemen gewährleisten (z. B. Bereitstellung von Dienstleistungen für das europäische Netz, Unterstützung von Insel- und schwachen Verteilungsnetzen, Lastausgleich für Ladestationen).
- Analyse von Geschäftsfällen der vorgeschlagenen Hybridlösung unter Berücksichtigung der Strom- und Ausgleichsmärkte von drei repräsentativen EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern, wobei auch die Anwendungen zu bewerten sind, bei denen HESS im Vergleich zu nicht hybridisierten Speichersystemen bessere technisch-wirtschaftliche Leistungen erbringt.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie Verbindungen zu Projekten herstellen, die im Rahmen des folgenden Themas finanziert werden: HORIZON-CL5-2022-D3-01-10 - Interoperable Lösungen für Flexibilitätsdienste unter Verwendung verteilter Energiespeicher.
Von den ausgewählten Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur BRIDGE-Initiative leisten, sich aktiv an deren Aktivitäten beteiligen und bis zu 2 % ihres Budgets für diesen Zweck bereitstellen. Zusätzliche Beiträge zur "Alliance for Internet of Things Innovation" (AIOTI) und zu anderen einschlägigen Aktivitäten (z. B. Cluster digitaler Projekte und Koordinierungsmaßnahmen) können gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.
Die Pläne für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse von Vorschlägen, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein überzeugendes Geschäftsszenario und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) mit Angabe der möglichen Finanzierungsquellen (insbesondere des Innovationsfonds) enthalten.
Die internationale Zusammenarbeit mit den USA, Australien, Afrika oder Indien ist erwünscht.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Demonstration hybrider Energiespeichertechnologien für die Langzeitspeicherung (von mindestens 12 Stunden bis zu Tagen) und die Bereitstellung mehrerer Netzdienstleistungen mit verbesserten technischen Leistungen (höhere Leistungs- und Energiedichte im Vergleich zu einem einzelnen elektrischen Energiespeichersystem +20 %, geringere Verluste des Speichersystems -10 %, verbesserte HESS-Zykluslebensdauer +15 %, verbesserte Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit +15 %), Nachhaltigkeit sowie erhöhte Sicherheit bei Betrieb, Transport und Speicherung.
- Ermöglichung verbesserter nivellierter Speicherkosten, unterstützt durch Konstruktionsoptimierung und optimales Service-Stacking, so dass die Speicherkosten bis 2030 auf unter 0,05 €/kWh/Zyklus sinken (für Speicherdauern > 12 Stunden), während gleichzeitig der Einsatz kritischer Rohstoffe (CRMs) reduziert wird.
- Schaffung von Synergien zwischen Herstellern und Stärkung des europäischen Batterie-Ökosystems, Verbesserung der europäischen Batterie-Wertschöpfungskette und damit Beitrag zu den EU-Klimaneutralitätszielen.
- Zunehmende Digitalisierung von Energiespeichersystemen von der Entwurfs- bis zur Betriebsphase, um eine schnellere Entwicklung und optimale Nutzung in Netzanwendungen zu ermöglichen.
- Die Etablierung von Multi-Service-Ansätzen für die Energiespeicherung senkt die Kosten und erhöht den Nutzen für das europäische Stromsystem.
- Förderung einer erhöhten Zuverlässigkeit und Belastbarkeit des Stromsystems durch die Demonstration neuer Mehrzweck-Energiespeicherlösungen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2(646kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren