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Call-Eckdaten
Internationale Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Bereich blauer Kohlenstoff
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D1-02-02
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Das/die Projekt(e) sollte(n):
- Klassifizierung der wichtigsten Parameter, die sich auf Emissionen und Bindung auswirken.
- Entwicklung und Erprobung von Methoden zur Messung, Modellierung und Überwachung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen.
- Vorschlag und Erprobung eines Portfolios von Methoden für die Bewirtschaftung von blauem Kohlenstoff zur Verringerung der Emissionen und Erhöhung der Sequestrierung.
- Erfassung repräsentativer Stichproben an den europäischen Küsten und denen der Volksrepublik China.
- Bewertung des derzeitigen und potenziellen Beitrags von blauem Kohlenstoff zu den nationalen Treibhausgasinventaren und zur Berichterstattung an das UNFCCC sowie Ermittlung, wie die Überprüfung und Überwachung verbessert werden könnte.
- Ermittlung, ob und wie der Netto-Kohlenstoffabbau durch Algenzucht und menschliche Aktivitäten in anderen Küstenökosystemen quantifiziert werden könnte.
- Zusammenarbeit mit internationalen Gremien und Forschern, die sich mit demselben Thema befassen.
Die Entwicklung spezifischer Technologien über TRL 4 hinaus fällt nicht in den Rahmen dieses Themas.
Dieses Thema ist Teil der EU-China-Leitinitiative zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die eine umfassende, koordinierte und ausgewogene Zusammenarbeit zwischen der EU und China fördern wird, und fällt in den Geltungsbereich der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie der Volksrepublik China (MOST) über einen Kofinanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2021-2024 zur Unterstützung gemeinsamer Forschungsprojekte im Rahmen der Leitinitiativen Klimawandel und biologische Vielfalt (CCB) und Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologien (FAB).
Wechselwirkungen mit anderen Maßnahmen, die im Rahmen der EU-China-Leitinitiative für Forschung im Bereich Klimawandel und biologische Vielfalt und/oder der Leitinitiative für Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologien entwickelt wurden, werden gefördert.
Die Maßnahmen sollten während ihrer Laufzeit und innerhalb des für die Zusammenarbeit mit chinesischen Einrichtungen geltenden Rahmens Synergien mit einschlägigen Horizont-Europa-Projekten und -Initiativen schaffen, z. B. im Rahmen von Cluster 5 Ziel 1 Thema D1-5: Verbesserte Quantifizierung und besseres Verständnis der natürlichen und anthropogenen Methanemissionen und -senken sowie im Rahmen von Cluster 6, insbesondere des Themas HORIZON-CL6-2023-CLIMATE: Ozeane und Küstengewässer - kohlenstoffreiche und biodiversitätsreiche Ökosysteme und Lebensräume in Europa und den Polarregionen, Copernicus Marine Services und die Mission Restore our Ocean and Waters by 2030.
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Erwartete Ergebnisse
Blauer Kohlenstoff, d. h. marine Küstenökosysteme wie Seegras, Salzwiesen und Mangroven, werden in dem Kapitel der IPCC-Leitlinien für die Bestandsaufnahme erfasst, das den Feuchtgebieten gewidmet ist. Ziel des Projekts ist es, diese Berichterstattung zu untersuchen und zu prüfen, ob andere Ökosysteme einbezogen werden könnten.
Es wird erwartet, dass die Maßnahmen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Ein Verständnis dafür, wie die verschiedenen Elemente des blauen Kohlenstoffs in den Küstengewässern der europäischen Länder und der Volksrepublik China zu den Treibhausgasen in der Atmosphäre beitragen.
- Bessere Kenntnisse darüber, wie sich menschliche Aktivitäten bei der Bewirtschaftung, Zerstörung oder Regeneration von blauem Kohlenstoff auf dessen Emissionen und Bindung von Treibhausgasen auswirken.
- Messverfahren zur Kalibrierung, Validierung und Überwachung der Blausäurebindung und -emissionen.
- Eine vorläufige Schätzung des tatsächlichen und potenziellen Beitrags von Treibhausgasemissionen und -abbau durch Blaukohlenstoff-Ökosysteme für die EU und die Volksrepublik China.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Es gelten die folgenden zusätzlichen Zulassungskriterien:
- Konsortien müssen auch mindestens drei unabhängige Rechtspersonen mit Sitz in China als assoziierte Partner umfassen.
- In China ansässige juristische Personen können nur als assoziierte Partner teilnehmen.
- Chinesische Teilnehmer müssen von MOST (Chinesische Ministerium für Wissenschaft und Technologie) eine Kofinanzierung erhalten. Diese Bedingung ist nicht erfüllt, wenn die chinesischen Teilnehmer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung noch keine Finanzhilfevereinbarung mit dem MOST geschlossen haben.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen sind mit den spezifischen Finanzhilfen verknüpft, die das chinesische Ministerium für Wissenschaft und Technologie (MOST) den chinesischen Partnern gewährt. Es werden die entsprechenden Optionen der Musterfinanzhilfevereinbarung angewandt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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