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Call-Eckdaten
Verbesserung der Evidenzbasis in Bezug auf die Auswirkungen der Bildung in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klimawandel und der damit verbundenen Lernergebnisse
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D1-01-10
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Dimension der "Nachhaltigkeit und Ökologisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung" ist im EU-Kontext noch relativ neu. Durch den Vorschlag der Kommission zum Lernen für ökologische Nachhaltigkeit und den Europäischen Rahmen für Nachhaltigkeitskompetenz - beide im Jahr 2022 veröffentlicht - haben die EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Länder neue Impulse für die Umsetzung einer umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen allgemeinen und beruflichen Bildung erhalten. Für eine wirksame Politikgestaltung, einschließlich der Entwicklung und Überarbeitung von Lehrplänen und Studienprogrammen, ist es notwendig, die Auswirkungen der nachhaltigkeitsbezogenen Bildung zu bewerten und zu überwachen. Ziel dieses Projekts ist es daher, besser zu verstehen und Empfehlungen zu geben, wie man messen kann, was die Lernenden tatsächlich lernen und wie dies die Einstellung und das Handeln in Bezug auf Nachhaltigkeit auf individueller und kollektiver Ebene beeinflusst.
Projekte sollten daher:
- sich sowohl mit dem Input als auch mit den Ergebnissen des Lernens und den Prozessen, die sie miteinander verbinden, befassen: Methoden, die sich mit der Bewertung der Auswirkungen von Lernergebnissen befassen, erfordern die Berücksichtigung des Engagements (z. B. Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen, Strategien und Aktionspläne auf höchster Ebene), des Kontexts (Governance, Struktur des Bildungssystems), der Umsetzung (z. B. Finanzierung, Governance, Lehrpläne, Lehrerausbildung, nachhaltige Infrastruktur und Ressourcenmanagement) und der Ergebnisse (z. B. Lernergebnisse in Form von Fähigkeiten und Kompetenzen).
- Erfassung des Umfangs des lebenslangen Lernens und der Ambitionen des Lernens für Nachhaltigkeit: Dazu ist es wichtig, den derzeitigen Schwerpunkt der Beobachtung von Schülern und Studenten (hauptsächlich in der Sekundarstufe) sowohl auf die jüngere als auch auf die ältere Generation auszuweiten. Um über das formale Lernen und sogar über die Bildung hinaus die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft im weiteren Sinne zu messen, müssen kontextbezogene Faktoren - sowohl bildungsbezogene als auch nicht bildungsbezogene - berücksichtigt werden, die die Lernergebnisse beeinflussen könnten.
- Auseinandersetzung mit neuartigen Konzepten und Kompetenzen, die in der Nachhaltigkeits- und Klimabildung entwickelt wurden, wie partizipatorische und herausforderungsorientierte Bildung, Living Labs, exploratives und zukunftsorientiertes Denken. Solche Ansätze ermutigen die Lernenden, sich etwas vorzustellen und zu schaffen, was es noch nicht gibt, lassen sich aber nur schwer mit vordefinierten Zielen und Indikatoren erfassen. Die Forschung sollte daher über die testbasierte Bewertung der Schüler hinausgehen, die häufig dazu dient, die Auswirkungen und Fortschritte in diesem Bereich zu überwachen und zu messen, und Aspekte wie Verbindungen mit der lokalen Gemeinschaft oder interdisziplinäre, praktische und sozio-emotionale Ansätze einbeziehen, die für ein effektives Lernen für Nachhaltigkeit entscheidend sind.
Die Maßnahmen sollten die Bündelung von Aktivitäten mit einschlägigen Projekten und Initiativen vorsehen, wie z. B. die beiden Horizont-2020-Projekte ECF4CLIM und GreenSCENT, GreenComp (der von der GFS entwickelte europäische Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit) für die projektübergreifende Zusammenarbeit, Konsultationen und gemeinsame Aktivitäten zu Querschnittsthemen, den Austausch ihrer Ergebnisse sowie die Teilnahme an gemeinsamen Sitzungen und Kommunikationsveranstaltungen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge ein spezielles Arbeitspaket und/oder eine Aufgabe vorsehen und die entsprechenden Ressourcen vorsehen.
Die Projekte sollen die folgenden Ergebnisse liefern:
- Eine Reihe von Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung solcher Bildungsmaßnahmen.
- Eine Bestandsaufnahme der Methoden zur Bewertung der Politik, der Überwachungsrahmen und der Indikatoren und ihrer Beziehung zu den Ansätzen und Programmen im Bereich der Bildung für Nachhaltigkeit und Klimawandel in den EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern und auf internationaler Ebene mit dem Ziel, bewährte Verfahren und reproduzierbare Lösungen zu ermitteln. Dies sollte auf der Arbeit aufbauen, die während der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" (DESD) und dem Globalen Aktionsprogramm für nachhaltige Entwicklung (GAP) entwickelt wurde, die einen "Globalen Überwachungs- und Bewertungsrahmen" sowie die Bewertung und Beurteilung der Auswirkungen durch groß angelegte Tests (einschließlich internationaler Bewertungen wie PISA, TIMSS, PIRLS), projektbasierte Überwachung/Bewertung, Umfragen usw. umfassen.
- Definition geeigneter Bereiche für die Bewertung der Auswirkungen bildungspolitischer Maßnahmen/Interventionen (z. B. Messung der Fähigkeiten/Kompetenzen von Lernenden, Lehrkräften; Investitionen in grüne Bildung; Verbindung zwischen Bildung und Engagement für Nachhaltigkeit und Klimaschutz; wirksame Kommunikationsstrategien; Schulung von Fachkräften).
- Ein umfassendes Bewertungsmodell auf der Grundlage einer breiten Palette von Indikatoren (z. B. Erfassung von Verpflichtungen, Umsetzung und Ergebnissen).
- Eine Methodik, die auf die Durchführung von Folgenabschätzungen und Evaluierungen politischer Maßnahmen im Bereich des Lernens für Nachhaltigkeit zugeschnitten ist (unter Berücksichtigung von Inputs, Prozessen, Kontext und Ergebnissen) und sich an verschiedene Bildungs- und Ausbildungsansätze und -ebenen im Kontext des lebenslangen Lernens richtet und an diese angepasst werden kann (d. h. frühkindliche Bildung und Betreuung, Schule, Berufsbildung und Hochschulbildung, Bürgerwissenschaften, nicht-formales Lernen).
- Durchführung von mindestens 2 Fallstudien unter Anwendung der entwickelten Methodik.
Dieses Thema erfordert auch den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und die Beteiligung von SSH-Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass das/die Projekt(e) zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen Ergebnisse:
- Ein besseres Verständnis dafür, welche Interventionen und Maßnahmen wirksam sind, um beabsichtigte, aber auch neuartige Lernergebnisse zu erzielen, die für den grünen Wandel unserer Gesellschaft und Wirtschaft erforderlich sind.
- Verbesserte Methoden zur Messung der Wirkung und Umsetzung von Nachhaltigkeits- und Klimabildung.
- Bessere Rückkopplungsschleifen zwischen einer verbesserten ergebnisorientierten Überwachung der Nachhaltigkeits- und Klimabildung und der bildungspolitischen Entscheidungsfindung, einschließlich der Planung und Neuausrichtung von Lehrplänen und Programmen, um sicherzustellen, dass Politik und Programme relevant und wirksam bleiben.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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