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Call-Eckdaten
Veränderung der Sonneneinstrahlung: Steuerung der Forschung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D1-01-08
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Um das erwartete Ergebnis zu erreichen, sollten die Vorschläge auf alle folgenden Punkte eingehen:
- Synthese des Stands der Technik hinsichtlich des potenziellen Beitrags von SRM zur Klimastabilisierung und der damit verbundenen Risiken.
- Klärung der Frage, welche Aktivitäten SRM darstellen und inwieweit SRM derzeit im Rahmen des EFR erlaubt, verboten und/oder geregelt ist.
- Vorschlag von Grundsätzen und Leitlinien, die von einer Behörde für die Genehmigung, das Verbot oder die Überwachung von SRM-Feldexperimenten auf Einzelfallbasis verwendet werden könnten. Zu berücksichtigende Faktoren könnten unter anderem sein:
- Wissenschaftliche und betriebliche Voraussetzungen (z. B. Überwachungsmechanismen während und nach der Forschung, Zeithorizont, Notfallplanung).
- Rechtliche Fragen (z. B. Haftung für Auswirkungen).
- Entscheidungsfindungsprozesse und ethische Überlegungen (z. B. Wer darf entscheiden? Verfahrensaspekte wie z. B. die Sicherstellung einer umfassenden, informierten Konsultation der Interessengruppen).
- Ansätze für Kosten-Nutzen-Analysen und Risikobewertungen in einem Kontext der Ungewissheit (Risiko des Handelns und Risiko des Nichthandelns).
- Ein umfassender Dialog zwischen Experten und Interessengruppen, der sich an den Grundsätzen der verantwortungsvollen Forschung und Innovation (RRI) orientiert, sollte organisiert werden, um die oben genannte Analyse zu unterstützen.
Die Aktion sollte auch die folgenden Fragen berücksichtigen:
- Ob die SRM-Feldforschung unter kontrollierten Bedingungen (z. B. innerhalb des EFR oder in gleichgesinnten Ländern) das Risiko eines unkontrollierten Einsatzes in anderen Teilen der Welt mindern könnte.
- Vergleich der Risiken von SRM mit analogen Risikomanagement-Dilemmas, mit denen Wissenschaft und Gesellschaft konfrontiert sind.
Im Rahmen der Aktion sollten auch die Merkmale eines solchen Governance-Rahmens ermittelt werden, wobei Fragen wie wissenschaftliche Strenge, Risikobewertung und öffentliche Legitimität berücksichtigt werden sollten.
Die Förderung von SRM oder die Durchführung von SRM-Feldexperimenten fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Aktion.
Gegebenenfalls werden Aktionen angeregt, um Synergien mit anderen Initiativen in Europa und darüber hinaus zu erkunden, die die Veränderung der Sonnenstrahlung aus technologischer, rechtlicher und/oder ethischer Sicht untersuchen.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der SSH-Disziplinen und die Einbeziehung von SSH-Experten und -Institutionen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken.
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Erwartete Ergebnisse
Ziel der Aktion ist es, die Bedingungen zu erkunden, die zur Entwicklung eines möglichen Rahmens für die experimentelle Forschung im Bereich der Veränderung der solaren Strahlung (SRM) führen könnten, was von Fall zu Fall geschehen soll. SRM ist definiert als ein Ansatz zur Verringerung des solaren Strahlungsantriebs durch andere Mittel als die Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen. Im Rahmen der Maßnahme sollte auf der Grundlage einer umfassenden und ausgewogenen Bewertung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der Perspektiven der Interessengruppen ermittelt werden, ob und wie die Steuerung der SRM-Feldforschung in der Praxis funktionieren könnte.
Der 6. Bewertungsbericht des IPCC (Cross-Working Group Box SRM: Solar Radiation Modification) kam zu dem Schluss, dass SRM einen Teil der Auswirkungen der anthropogenen Erwärmung auf das globale und regionale Klima ausgleichen könnte, insbesondere wenn sie mit Emissionsreduzierungen und der Beseitigung von Kohlendioxid kombiniert und schrittweise eingeführt wird. Allerdings ist ihr Einsatz mit einer Reihe von Risiken verbunden, und der IPCC kam zu dem Schluss, dass das Vertrauen in unser Verständnis der Klimareaktion, insbesondere auf regionaler Ebene, gering ist. Auf internationaler Ebene befasst sich das Übereinkommen über die biologische Vielfalt mit dem Einsatz von Pestiziden (und rät nachdrücklich davon ab), da er erhebliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben kann. Dennoch stößt das Thema weiterhin auf Interesse, auch bei nichtstaatlichen Akteuren, da die Auswirkungen des Klimawandels selbst immer deutlicher werden.
Diese Maßnahme sollte zu einem besseren Verständnis der Risiken und Bedingungen führen, die eine Feldforschung für die Beteiligten akzeptabel oder inakzeptabel machen würden. Ein solches besseres Verständnis wird angestrebt, ohne dass dadurch der potenzielle Nutzen für die Politikgestaltung oder Regulierung beeinträchtigt wird.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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