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Call-Eckdaten
Erweiterung des Spektrums der politischen Optionen in der Analyse der Übergangspfade
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D1-01-06
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Es besteht dringender Bedarf an einem neuen Paradigma, das die weitere Entwicklung menschlicher Gesellschaften mit der Erhaltung des Erdsystems in einem widerstandsfähigen und stabilen Zustand in Einklang bringt. Um die ehrgeizigen Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen und gleichzeitig andere ökologische und soziale Zwänge zu beachten, müssten nicht nur die Treibhausgasemissionen und andere Klimaverursacher rasch reduziert werden, sondern auch die Wirtschaftsleistung vom Materialdurchsatz, der Umweltverschmutzung und dem Verlust der biologischen Vielfalt entkoppelt werden. Empirisch belegt ist jedoch ein enger Zusammenhang zwischen dem Wirtschaftswachstum (ausgedrückt als BIP) und den Treibhausgasemissionen, dem Energieverbrauch, der Nachfrage nach Rohstoffen, Land und anderen natürlichen Ressourcen sowie der Umweltverschmutzung. Prognosen deuten darauf hin, dass sich eine absolute Entkopplung in dem erforderlichen Umfang bei den derzeitigen Wachstumskursen als äußerst schwierig erweisen könnte.
Die Maßnahmen sollten das Wissen über die Machbarkeit des grünen Wachstumsparadigmas im Zusammenhang mit dem Übergang zur Klimaneutralität verbessern, einschließlich eines besseren Verständnisses der zugrunde liegenden Herausforderungen und Möglichkeiten, und auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen. Sie sollten alternative (zu wachstumsorientierten) sozioökonomische Szenarien (wie z. B. Degrowth-, Postwachstums- oder "Doughnut"-Wirtschaftsmodelle) untersuchen, die den Übergang zur Klimaneutralität unterstützen könnten. Die Forschung sollte weit über allgemeine Konzepte hinausgehen und die praktischen Auswirkungen, den Nutzen, die Hindernisse, die Bedingungen für die Erzielung positiver sozialer Ergebnisse und die Durchführbarkeit der Verfolgung solcher alternativen Optionen als praktikable politische Entscheidung innerhalb der EU und darüber hinaus untersuchen (wenn möglich quantifiziert). Bei ihrer Arbeit sollten die Maßnahmen die Rolle neuer/potentieller Trends (wie Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft, Verlagerung von Wertschöpfungsketten), geopolitischer Ereignisse und gesellschaftlicher Werteverschiebungen (z. B. im Zusammenhang mit COVID) bei der Gestaltung der künftigen sozioökonomischen Entwicklung untersuchen und ihre Auswirkungen auf die Erreichung der klimapolitischen Ziele bewerten. Die Analyse sollte auch die sich beschleunigenden Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigen und Verflechtungen mit anderen politischen Zielen, insbesondere in Bezug auf die biologische Vielfalt, die Erhaltung der Ressourcen und die menschliche Entwicklung, einbeziehen. Aufbauend auf diesen Ergebnissen sollten die Maßnahmen Schlussfolgerungen für die national festgelegten Beiträge (NDCs) und die langfristigen Strategien im Rahmen des Pariser Abkommens ziehen.
Die Aktionen sollten einige der folgenden Aspekte in ihrer Forschung berücksichtigen:
- Verbesserung des Verständnisses der Dynamik zwischen Wirtschaftswachstum und Energie, Materialverbrauch, Umweltverschmutzung und Landbedarf. Dies könnte auch eine Bewertung der Frage beinhalten, ob Verschiebungen innerhalb eines BIP-basierten Systems, wie z. B. ein größerer Anteil an Dienstleistungen und die Anerkennung von Haushaltsarbeit in nationalen Statistiken, den Grad der Vereinbarkeit von Wirtschaftswachstum mit Klima- und Biodiversitätszielen beeinflussen.
- Vertiefung der Kenntnisse über die Rolle und das Potenzial von Änderungen des Lebensstils und suffizienzorientierten Maßnahmen in den Gesamtstrategien zur Klimaneutralität und im Zusammenhang mit anderen Umweltzielen, Verbesserung ihrer Quantifizierung und Darstellung in Modellierungsrahmen und Erforschung der sozioökonomischen, kulturellen, institutionellen, infrastrukturellen, regulatorischen und sonstigen Bedingungen für eine Ausweitung.
- Ermittlung und Untersuchung der Haupthindernisse für die Einführung von Alternativen zu wachstumsbasierten Wirtschaftsmodellen. Zum Beispiel: Wie plausibel ist es für politische Entscheidungsträger, sie zu übernehmen? Gibt es Beispiele aus der Praxis? Kann eine Region wie Europa alternative Ansätze einseitig verfolgen?
- Bewertung der Beziehung zwischen anhaltendem Wirtschaftswachstum und gesellschaftlichem Wohlergehen. Untersuchung alternativer Ansätze zur Erzielung von sozialem Fortschritt und Bewertung der Ergebnisse von Maßnahmen zur Umgestaltung der Gesellschaft in Richtung Klimaneutralität unter Berücksichtigung von Verteilungs- und Gerechtigkeitsaspekten sowie eines breiten Spektrums von Wohlfahrtsindikatoren und Unterschieden zwischen sozialen und wirtschaftlichen Gruppen.
- Untersuchen Sie, wie alternative wirtschaftliche Ansätze den Bürgern und Unternehmen, die sich sowohl um das Klima als auch um ihre Lebens-/Betriebsbedingungen sorgen, erklärt und von ihnen akzeptiert werden könnten. Welche konkreten Veränderungen im Alltag wären zum Beispiel erforderlich? Was sind die Auswirkungen auf den Lebensstandard? Wie würden die Berufe funktionieren? Welche Anreize würden Unternehmen daran hindern, zu konkurrieren, zu expandieren und zu innovieren?
- Bewertung der Risiken einer Störung der Energie-, Lebensmittel- und anderer wichtiger Rohstoffmärkte auf der Grundlage alternativer künftiger Übergangspfade und Entwicklungsparadigmen.
- Untersuchung potenzieller künftiger Entwicklungsparadigmen sowohl in Volkswirtschaften mit hohem Einkommen als auch in Entwicklungsländern, unter Berücksichtigung der Dimension der Fairness, und Bewertung der Auswirkungen auf den Übergangsprozess zur Klimaneutralität.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie einen wirklich interdisziplinären Ansatz verfolgen und Natur-, Wirtschafts- und andere Sozialwissenschaften nutzen, um Politiken zu entwickeln, die in der Lage sind, mehrere ökologische, wirtschaftliche und soziale Ziele gleichzeitig zu erreichen und gleichzeitig die Einschränkungen in Bezug auf Machbarkeit und Akzeptanz zu berücksichtigen.
Wenn es um Modelle geht, sollten die Maßnahmen die höchsten Standards für Transparenz und Offenheit fördern, die so weit wie möglich über die Modelldokumentation hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen, Code und Daten erstrecken, die im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen verwaltet werden. Insbesondere werden die Begünstigten nachdrücklich aufgefordert, Daten und Ergebnisse in frei zugänglichen Datenbanken und/oder als Anhänge zu Veröffentlichungen zu veröffentlichen.
Erfolgreiche Vorschläge sollten Synergien mit den Projekten aus dem Themenbereich HORIZON-CL5-2021-D1-01-02 schaffen: Modellierung der Rolle der Kreislaufwirtschaft für die Eindämmung des Klimawandels sowie mit dem zukünftigen Projekt zum Thema "HORIZON-CL5-2024-D1-01-06: Die Rolle der Vorausschau auf den Klimawandel für die Versorgung mit Primär- und Sekundärrohstoffen" in Bezug auf die Auswirkungen auf die Ressourcennachfrage und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen (z. B. Soziologie, Wirtschaftswissenschaften, Verhaltenswissenschaften, Geschlechterstudien usw.) und die Einbeziehung von SSH-Experten und -Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Ein breiteres Spektrum politischer Optionen, die verschiedene Visionen von Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit auf der Grundlage alternativer wirtschaftlicher, technologischer und gesellschaftlicher Zukunftsperspektiven widerspiegeln und unterschiedliche Perspektiven aus den Wirtschafts-, (anderen) Sozial- und Naturwissenschaften widerspiegeln.
- Bewertung der langfristigen Machbarkeit der Vereinbarkeit von Wirtschaftswachstum mit Klima- und anderen Umweltzielen und der Folgen für die Abschwächungspfade.
- Umfassenderes Verständnis der Auswirkungen des auf das Pariser Abkommen ausgerichteten Wandels auf andere (als Klima-) Umweltschwellenwerte und soziale Ergebnisse, einschließlich Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit, als Grundlage für die Förderung von Synergien zwischen Klimaschutzmaßnahmen und anderen politischen Zielen, wie z. B. denen der Agenda für nachhaltige Entwicklung.
- Größere Vielfalt der Rahmen und Szenarien, die bei der Modellierung des Klimaschutzes verwendet werden.
- Verbesserte Bewertungen 1) des Energie- und Materialbedarfs und ihrer Verbindungen zur Makroökonomie, 2) von Verhaltens- und Lebensstiländerungen, einschließlich Suffizienzmaßnahmen und ihrer Darstellung in integrierten Bewertungsmodellen und 3) von Kreislaufwirtschaftskonzepten zur Verringerung des Energie- und Materialverbrauchs.
- Erarbeitung von Erkenntnissen für künftige wichtige internationale wissenschaftliche Bewertungen wie die Berichte von IPCC und IPBES.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Begünstigten unterliegen den folgenden zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf offene wissenschaftliche Praktiken: Der offene Zugang zu allen neuen Modulen, Modellen oder Instrumenten, die von Grund auf neu entwickelt oder mit Hilfe von EU-Mitteln im Rahmen der Aktion wesentlich verbessert wurden, muss durch Dokumentation, Verfügbarkeit des Modellcodes und der im Rahmen der Aktion entwickelten Eingabedaten gewährleistet werden.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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