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Call-Eckdaten
Wissenschaft für erfolgreiche, hochintegrierte freiwillige Klimaschutzinitiativen
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D1-01-05
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen, sollten die globalen Treibhausgasemissionen bis Mitte des Jahrhunderts auf "netto null" sinken und bis 2030 im Vergleich zu den derzeitigen Werten halbiert werden. Dies erfordert eine sofortige, rasche und groß angelegte Emissionsreduzierung in allen Wirtschaftssektoren. Freiwillige Initiativen und Zusagen nichtstaatlicher Akteure wie des Privatsektors, der Finanzinstitute, der Zivilgesellschaft, der Städte und subnationaler Behörden könnten dazu beitragen, die Lücke zu schließen, Finanzmittel zu mobilisieren und den Transformationsprozess zu beschleunigen. Die mit diesen Maßnahmen verbundenen Bedenken hinsichtlich der Integrität müssen jedoch zunächst ausgeräumt werden und erfordern ein besseres Verständnis der tatsächlichen Klimaauswirkungen und anderer potenzieller Nebeneffekte.
Diese Maßnahme sollte das Wissen über die Rolle freiwilliger Initiativen bei der Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens und des Europäischen Grünen Deals verbessern, einschließlich der Kohärenz und der Wechselwirkungen mit globalen/nationalen Regierungsverpflichtungen, regulierten Märkten und untereinander. Sie sollte sich mit den Hindernissen und Schwächen freiwilliger Initiativen befassen, wie z. B. den uneinheitlichen Definitionen und Behauptungen (z. B. Netto-Null, kohlenstoffpositiv, kohlenstoffnegativ, klimaneutral usw.), ihrer Umweltintegrität, Fragmentierung, Komplexität, unzureichenden Mess-, Überprüfungs- und Berichterstattungspraktiken sowie Bedenken in Bezug auf Zusätzlichkeit, Doppelzählung, Transparenz, Governance und Berücksichtigung der weiterreichenden sozialen und ökologischen Folgen.
Die Aktion sollte die Rolle von Kompensationsregelungen in freiwilligen Klimaschutzinitiativen und die Auswirkungen auf Übergangspfade bewerten. Zu diesem Zweck sollte sie das Verständnis für die Auswirkungen von Kohlenstoffkompensationen verbessern, ihre Risiken und Grenzen bewerten, untersuchen, wie Kompensationen andere Emissionsminderungsoptionen beeinflussen und mit ihnen interagieren und unter welchen Bedingungen sie eine kosteneffiziente Minderung beschleunigen könnten. Sie sollte die wissenschaftliche Integrität verschiedener bestehender Kompensationsregelungen analysieren, ihre Stärken und Schwächen ermitteln und klare wissenschaftliche Leitlinien für ihre ordnungsgemäße Verwendung entwickeln, um positive Klimaergebnisse zu gewährleisten. Dies sollte auch die Ermittlung von Synergien und die Vermeidung von Zielkonflikten mit anderen politischen Zielen, z. B. im Bereich der biologischen Vielfalt, sowie die uneingeschränkte Beachtung des Grundsatzes "keine nennenswerten Schäden verursachen" beinhalten. Jegliche Förderung von Kompensationsregelungen fällt nicht unter diese Aufforderung.
Im Rahmen der Aktion sollten auch verschiedene Optionen für eine verbesserte Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung verschiedener freiwilliger Klimaschutzinitiativen untersucht und bewertet werden, u. a. durch die Nutzung der satellitengestützten Erdbeobachtung wie Copernicus/Galileo/EGNOS.
Schließlich sollten die Modellierungsinstrumente und integrierten Bewertungsrahmen verbessert werden, um freiwillige Klimainitiativen besser in die Analyse der Übergangspfade einzubeziehen und die spezifischen Bedürfnisse nichtstaatlicher Akteure zu berücksichtigen (aber nicht unbedingt mit einem einzigen Modell/Werkzeug).
Im Rahmen dieser Aktion wird eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren des privaten und öffentlichen Sektors, einschließlich Akteuren aus Entwicklungsländern, erwartet, um sicherzustellen, dass die erzielten Ergebnisse für die Endnutzer relevant bleiben.
Die Aktionen sollten die Bündelung von Aktivitäten mit anderen relevanten laufenden und ausgewählten Projekten für die projektübergreifende Zusammenarbeit und den Austausch von Ergebnissen vorsehen, auch durch die Teilnahme an gemeinsamen Sitzungen und Kommunikationsveranstaltungen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Empfehlungen, Anleitung und Kapazitätsaufbau, um Regierungen und nichtstaatlichen Akteuren dabei zu helfen, eine hohe Integrität bei freiwilligen Klimaschutzinitiativen durch verbesserte Bewertung, Gestaltung, Umsetzung und Überwachung zu gewährleisten.
- Unterstützung bei der Umsetzung von wissenschaftlichem Konsens und Wissen (z. B. IPCC-Berichte) und Regierungsverpflichtungen (z. B. im Rahmen des Pariser Abkommens) in sinnvolle Klimastrategien und -maßnahmen von Unternehmen und anderen nichtstaatlichen Akteuren.
- Beitrag zur Umsetzung des Pariser Abkommens und des Europäischen Green Deals durch Unterstützung der Entwicklung und Ausweitung hochwertiger freiwilliger Initiativen, die in Europa und weltweit echte Klimavorteile bringen.
- Entwicklung eines standardisierten Rahmens für die Bewertung von Kohlenstoffkompensationsprogrammen.
- Verringerung des Risikos von Greenwashing, auch bei der Verwendung von Kompensationen und von Technologie-Lock-Ins.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Begünstigten unterliegen den folgenden zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf offene wissenschaftliche Praktiken: Der offene Zugang zu allen neuen Modulen, Modellen oder Instrumenten, die von Grund auf neu entwickelt oder mit Hilfe von EU-Mitteln im Rahmen der Aktion wesentlich verbessert wurden, muss durch Dokumentation, Verfügbarkeit des Modellcodes und der im Rahmen der Aktion entwickelten Eingabedaten gewährleistet werden.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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