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Call-Eckdaten
Klimaauswirkungen einer Wasserstoffwirtschaft
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D1-01-03
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Erfolgreiche Konsortien sollten alle der folgenden Aktivitäten durchführen:
- Verbesserung der Kenntnisse, um ein tieferes und präziseres Verständnis der allgemeinen Mechanismen des Wasserstoffkreislaufs und seiner künftigen Entwicklung bei höheren als den bisher beobachteten Konzentrationen zu erlangen (mit besonderem Schwerpunkt auf Wasserstoffsenkenprozessen).
- Gründliche Analyse der Auswirkungen von Wasserstoff auf den Strahlungsantrieb, insbesondere durch Untersuchung der mechanischen Wechselwirkungen von Wasserstoff mit troposphärischen Gasen, insbesondere Methan, Kohlenmonoxid und Distickstoffoxid, sowie des Potenzials zur Erhöhung des atmosphärischen Wasserdampfs.
- Bewertung aller der folgenden Aspekte:
- Direkte und indirekte Wirkungen in der Atmosphäre und ihre Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. auf die Ozonschicht).
- Das Potenzial von Systemen, Technologien und Märkten im Zusammenhang mit dem großtechnischen Einsatz von Wasserstoff, die Wasserstoffkonzentrationen in der Atmosphäre zu verändern.
- Die Kanäle, über die der großmaßstäbliche Einsatz von Wasserstoff die globale Erwärmung verringern könnte (z. B. durch den Ersatz fossiler Brennstoffe oder die Speicherung von Energie zum Ausgleich intermittierender erneuerbarer Energiequellen).
- Die Kanäle, über die eine großmaßstäbliche Einführung von Wasserstoff zur globalen Erwärmung beitragen könnte (z. B. durch Leckagen in der Versorgungskette, Effizienz von Produktions- und Umwandlungsprozessen, Schaffung eines Marktes für Erdgas, Stilllegung, Verdrängung anderer kohlenstoffarmer Technologien).
- Optionen zur Abschwächung der mit dem Einsatz von Wasserstoff verbundenen Risiken für die globale Erwärmung (z. B. durch Technologien zur Erkennung von Leckagen).
Einreichungen werden auch aufgefordert zu:
- Ermittlung aller bedeutenden nicht-klimabezogenen Vorteile oder Nebenwirkungen des Einsatzes von Wasserstoff (z. B. in Bezug auf die Luft-, Boden- und Wasserqualität sowie die Verfügbarkeit von Wasserressourcen).
- Überlegung, inwieweit die Risiken der Klimaauswirkungen des Wasserstoffeinsatzes je nach Verwendungszweck (z. B. Energie, Industrie, Verkehr) unterschiedlich sind.
- Prüfung von Möglichkeiten zur Abschwächung solcher Risiken.
- Verbreitung der Ergebnisse an relevante Interessengruppen wie nationale Behörden und das Europäische Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff (European Clean Hydrogen Joint Undertaking).
Projekte werden ermutigt, während ihrer Laufzeit die Zusammenarbeit mit möglichen ergänzenden, vom Gemeinsamen Unternehmen Clean Hydrogen finanzierten Projekten zur Bestimmung der Wasserstofffreisetzung aus der H2-Wertschöpfungskette zu suchen.
Wenn es um Modelle geht, sollten die Maßnahmen die höchsten Standards der Transparenz und Offenheit fördern, die so weit wie möglich über die Dokumentation hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen, Code und Daten erstrecken, die im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen verwaltet werden. Insbesondere werden die Begünstigten nachdrücklich aufgefordert, Ergebnisdaten in frei zugänglichen Datenbanken und/oder als Anhänge zu Veröffentlichungen zu veröffentlichen. Darüber hinaus wird erwartet, dass alle neuen Module, Modelle oder Instrumente, die von Grund auf entwickelt oder mit Hilfe von EU-Mitteln wesentlich verbessert wurden, vollständig offengelegt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Ziel dieses Themas ist es, bei politischen Entscheidungsträgern und Interessenvertretern ein größeres Verständnis für die Klimaauswirkungen eines groß angelegten Einsatzes von Wasserstoff als Energieträger oder industrieller Rohstoff sowie für die Optionen zu deren Bewältigung zu erreichen. Dies wird die politischen Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem europäischen "Green Deal" informieren und die Akteure des Privatsektors auf die Umweltrisiken, einschließlich Wasser- und Bodennutzung, sowie auf die Chancen und den Zusatznutzen einer Wasserstoffwirtschaft aufmerksam machen.
Von den Maßnahmen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Eine gründliche Bewertung des Verhaltens von Wasserstoff in den Oxidationskreisläufen der Atmosphäre in Bezug auf Methan, Wasserdampf, Kohlenmonoxid und Ozon.
- Eine strenge Bewertung der Art und Weise, wie die großmaßstäbliche Produktion, Verteilung und Verwendung von Wasserstoff (z. B. als Energieträger oder industrieller Rohstoff) den anthropogenen Strahlungsantrieb beeinflussen kann.
- Bessere Überwachungsinstrumente (Methoden und Instrumente) zur Feststellung und Quantifizierung von Wasserstofflecks (in situ oder durch Fernerkundung).
In jedem Fall muss der direkte und indirekte Strahlungsantrieb berücksichtigt werden, und zwar sowohl durch Wasserstoff (z. B. potenzielle Leckagen) als auch durch andere Faktoren, die mit seiner Herstellung, seinem Transport und seinem Verbrauch in Verbindung stehen oder durch sie verdrängt werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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