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Call-Eckdaten
Vertiefung des Klimawissens durch fortschrittliche Wissenschaft und Technologien zur Analyse von Erdbeobachtungs- und Erdsystemmodelldaten
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D1-01-01
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben massiv in die Erdbeobachtung investiert, z. B. mit dem Copernicus-Programm, der Entwicklung von Klima- und Erdsystemmodellen (ESM) und ihrem Beitrag zur Umsetzung des Globalen Überwachungssystems für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS), das nie dagewesene Datenmengen hervorbringt. Dieses Thema zielt darauf ab, die Nutzung dieser Bestände durch fortschrittliche Datentechnologien, einschließlich Techniken der künstlichen Intelligenz wie maschinelles Lernen oder Erklärbarkeit, oder neue statistische Ansätze auf der Grundlage der Zusammenarbeit zwischen "Big Data"-Ingenieuren, EO-Spezialisten und Klimawissenschaftlern zu fördern.
Die Maßnahmen sollten neue Erkenntnisse über Schlüsselprozesse des Erdsystems liefern und die Klimavorhersagen auf der Grundlage einer fortgeschrittenen Nutzung von Erdbeobachtungsdaten und ihrer angemessenen Integration in bestehende oder neue Datenassimilations- oder Modellierungskonzepte verbessern. Die Maßnahmen sollten auch zu verbesserten Bewertungsinstrumenten führen, um die Analyse von ESM zu erleichtern, indem neue prozessorientierte Diagnosen entwickelt werden, um verbleibende Verzerrungen und Drifts oder ungelöste Prozesse oder Kopplungen in Modellen besser zu verstehen und die Modellparametrisierung und -abstimmung zu verbessern. Die Maßnahmen sollten neue Instrumente oder Ansätze zur Steigerung der Effizienz (d. h. der Geschwindigkeit) bei der Analyse von Modellergebnissen entwickeln, um die Untersuchung solch großer Datenmengen zu erleichtern. Die Maßnahmen sollten auch besser zugeschnittene, verwertbare und zuverlässige Informationen aus Modellen und Beobachtungen für die Bewertung von Risiken durch extreme Wetter- und Klimaereignisse in Europa in den kommenden Jahrzehnten liefern und zu einer verbesserten Erkennung des Klimawandels auf unterschiedlichen räumlichen und zeitlichen Skalen beitragen.
Die Maßnahmen sollten auf den Ergebnissen vergangener und laufender wissenschaftlicher Forschung im Zusammenhang mit Erdbeobachtung und ESM sowie mit Anpassungsstrategien auf globaler und regionaler Ebene aufbauen und mit diesen zusammenarbeiten, z. B. mit der wissenschaftlichen Grundlage für die Copernicus-Dienste, den ESA-Datenwürfeln, den einschlägigen Maßnahmen im Rahmen des mehrjährigen Arbeitsprogramms GEO, den Investitionen des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC in HPC-Kapazitäten oder Destination Earth.
Wenn es um Modelle geht, sollten die Maßnahmen die höchsten Standards für Transparenz und Offenheit fördern, die so weit wie möglich über die Dokumentation hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen, Code und Daten erstrecken, die im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen verwaltet werden. Insbesondere sind die Empfänger von EU-Mitteln verpflichtet, Ergebnisdaten in frei zugänglichen Repositorien und/oder als Anhänge zu Veröffentlichungen zu veröffentlichen und alle neuen Module, Modelle oder Instrumente, die von Grund auf entwickelt oder wesentlich verbessert wurden, vollständig offenzulegen. Die Projekte sollten während ihrer Laufzeit einschlägige Aktivitäten und Initiativen zur Gewährleistung und Verbesserung der Qualität von wissenschaftlicher Software und wissenschaftlichem Code berücksichtigen, z. B. solche, die sich aus Projekten ergeben, die im Rahmen des Themas HORIZON-INFRA-2023-EOSC-01-02 zur Entwicklung gemeinschaftsbasierter Ansätze finanziert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Maßnahmen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Bessere Kenntnisse über die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Erdsystems, die für regionale oder internationale Bewertungen wie die des IPCC relevant sind.
- Unterstützung bei der Entwicklung gezielter und kosteneffizienter Klimaschutz- oder Anpassungsstrategien in Europa.
- Fortgeschrittene datenwissenschaftliche Kapazitäten und Fähigkeiten für die Analyse von Klimadaten, Aufbau von Kapazitäten und Ausbildung.
- Dauerhafte Zusammenarbeit zwischen der Erdsystemforschung, den Anbietern von Erdbeobachtungsdaten und den Infrastrukturen für Datenwissenschaft und Hochleistungsrechnen (HPC).
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Die Begünstigten unterliegen den folgenden zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf offene wissenschaftliche Praktiken: Der offene Zugang zu allen neuen Modulen, Modellen oder Instrumenten, die von Grund auf neu entwickelt oder mit Hilfe von EU-Mitteln im Rahmen der Aktion wesentlich verbessert wurden, muss durch Dokumentation, Verfügbarkeit des Modellcodes und der im Rahmen der Aktion entwickelten Eingabedaten gewährleistet werden.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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