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Call-Eckdaten
Ungleichheiten beim grünen und digitalen Wandel überwinden
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-TRANSFORMATIONS-01-10
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die nächsten Jahrzehnte werden durch den grünen und den digitalen Wandel geprägt sein. Die beiden Wandel müssen gerecht und sozial fair sein. Um dies zu erreichen, müssen die politischen Entscheidungsträger sowohl bestehende Ungleichheiten und Anfälligkeiten anerkennen als auch die möglichen Verteilungsauswirkungen neuer/überarbeiteter politischer Maßnahmen (z. B. des "Green Deal" und des "Fit for 55"-Pakets) im Vergleich zu (aktualisierten) Basisszenarien gebührend in Betracht ziehen. Während einige Aspekte der Wandel einer (Verteilungs-)Folgenabschätzung unterzogen und von politischen Entscheidungsträgern und relevanten Interessenvertretern geprüft wurden, könnten der grüne und der digitale Wandel gewisse bestehende Ungleichheiten nicht beseitigen oder, schlimmer noch, sie vergrößern und/oder neue Ungleichheiten schaffen. Aus diesem Grund sollte die Forschung im Rahmen dieser Aktion:
- Bereiche, in denen ide beiden Wandel- getrennt und gemeinsam - und die sie antreibenden politischen Maßnahmen bestehende Ungleichheiten und Anfälligkeiten verschärfen und/oder die Gefahr besteht, dass sie Ungleichheiten verstärken, intensiv untersuchen; einschließlich spezieller Untersuchungen, bei denen sich die Auswirkungen der beiden Wandel(und der möglicherweise durchgeführten Maßnahmen) gegenseitig verstärken oder abschwächen.
- Besonderes Augenmerk auf die folgenden Aspekte legen: Geschlecht, Altersverteilung (einschl. Alter und insbesondere auch junge Menschen und ihre spezifischen Herausforderungen), räumliche Aspekte (einschl. ländliche Gebiete und Grad der Verstädterung), Bildung und Qualifikationen (einschl. Personen, die sich nicht in Ausbildung, Beschäftigung oder Training befinden), Migrationshintergrund, Einkommen, Arbeit.
- Marktdimensionen (einschl. Arbeitsmarktbindung und sektoraler Zugehörigkeit von Personen) und andere Schlüsselkovariaten der (finanziellen und qualifizierten) Anfälligkeit untersuchen
- Abhilfemaßnahmen identifizieren, die solchen Ungleichheiten entgegenwirken, einschließlich der zugrunde liegenden Zeitrahmen und der (zeitlichen und räumlichen) Reihenfolge der Umsetzung.
- Politische Entscheidungsträger über die Forschungsergebnisse informieren mit dem doppelten Ziel, i) die möglicherweise negativen sozioökonomischen/verteilungspolitischen Auswirkungen grüner und digitaler Politiken ex-ante zu verringern und ii) korrigierende Politiken/Maßnahmen zu fördern, die auf die Verringerung bestehender Ungleichheiten abzielen
Bei den Vorschlägen kann es sich um vorausschauende Maßnahmen handeln, die möglicherweise auf die Entwicklung von Szenarien zurückgreien.
Soweit dies möglich ist, können die Forschungsarbeiten auch die spezifischen Faktoren, die Ungleichheiten verursachen, darlegen und sie möglicherweise genauer untersuchen. Dazu können unter anderem folgende Faktoren gehören:
- Die Rolle des Finanzsektors, z. B. durch grüne Finanzierung und den Fintech-Sektor.
- Digitale Sprachgerechtigkeit und die allgemeinen (englischen) Sprachkenntnisse.
Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sowie mit anderen relevanten Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
- Politische Entscheidungsträger auf EU-/nationaler/lokaler Ebene erhalten einen umfassenden Überblick über die Risiken einer Ausweitung bestehender Ungleichheiten oder der Schaffung neuer Ungleichheiten als Folge des doppelten Übergangs.
- Den politischen Entscheidungsträgern auf EU-, nationaler und lokaler Ebene werden politische Optionen zur Verfügung gestellt, die bestehende Ungleichheiten beseitigen und potenzielle negative sozioökonomische Auswirkungen der Zwillingsübergänge abmildern könnten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(580kB)
Kontakt
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