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Call-Eckdaten
Integrierte Pflegelösungen, die zu einer qualitativ besseren, personenzentrierten Langzeitpflege und zur Überwindung territorialer Ungleichheiten bei ihrer Bereitstellung führen
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-TRANSFORMATIONS-01-08
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Qualität der Langzeitpflege wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, darunter Finanzierung, Personal, Organisation und Technologie. Was die Organisation betrifft, so haben sich neue Modelle der integrierten Pflege herausgebildet, die darauf abzielen, die Pflegedienste nach den persönlichen Bedürfnissen zu strukturieren, um die Zufriedenheit der Nutzer, die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden zu verbessern.
In vielen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern wird die Langzeitpflege in der Regel aus verschiedenen Quellen finanziert und auf unterschiedlichen Ebenen organisiert. In Bezug auf Regulierung, Finanzierung und Dienstleistungserbringung kann die Erbringung von Dienstleistungen der Langzeitpflege eng mit Maßnahmen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Sozialfürsorge, Wohnen und Wohnunterstützung sowie für Menschen mit Behinderungen verknüpft sein (oder Teil davon sein). Diese horizontale Aufteilung kann die Koordinierung der Pflege und sogar die Bereitstellung von Dienstleistungen behindern. Die Langzeitpflege ist besonders stark mit der Gesundheitsversorgung verknüpft, da Menschen mit Langzeitpflege häufig aufgrund mehrerer chronischer Erkrankungen oder Komorbiditäten eine Gesundheitsversorgung benötigen. Die Bereitstellung einer integrierten Versorgung, bei der verschiedene Fachkräfte eng zusammenarbeiten, um die Bedürfnisse der Menschen im Bereich der Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege zu erfüllen, ist daher von wesentlicher Bedeutung. Die Technologie kann dazu beitragen, die Qualität der Langzeitpflege zu verbessern, z. B. durch die Personalisierung der Dienstleistungen, die Erhöhung der Unabhängigkeit der Nutzer, die Unterstützung von Qualitätssicherungsmaßnahmen durch Überwachung der Dienstleistungen, Fernpflegemanagement usw.
Zu den jüngsten Reformen gehören die Einrichtung neuer Dienste sowie Maßnahmen zur Stärkung der integrierten Versorgung. Mit den letztgenannten Maßnahmen werden vor allem die sektoralen Unterschiede zwischen Gesundheitsversorgung und Sozialfürsorge durch die Einrichtung von Koordinierungsstrukturen angegangen. Sie zielen auch darauf ab, das lokale und regionale Management zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Anbietern häuslicher Pflege zu verstärken.
Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft besteht eine zentrale Herausforderung darin, angemessene, zugängliche und erschwingliche formale Langzeitpflegedienste von hoher Qualität für diejenigen bereitzustellen, die sie benötigen. Die Verfügbarkeit von formellen Langzeitpflegediensten ist in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Angesichts des zu erwartenden starken Anstiegs der Nachfrage können schon heute viele Menschen, die Langzeitpflegeleistungen benötigen, diese nicht in Anspruch nehmen oder sich nicht leisten. Zu den Hindernissen, die einem gleichberechtigten Zugang zu angemessenen Langzeitpflegeleistungen im Wege stehen, gehören geografische Unterschiede oder sogar Engpässe im Angebot. Unterschiede in der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen spiegeln persönliche Präferenzen und Unterschiede in den Familienstrukturen und im sozioökonomischen Hintergrund wider, aber auch die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von formellen Pflegediensten. So ist beispielsweise in ländlichen und abgelegenen Gebieten der tatsächliche Zugang zur Pflege oft erschwert. Es liegen jedoch nur wenige Daten über regionale Unterschiede in der Langzeitpflegeversorgung vor.
Die Rolle der Sozialwirtschaft als wichtiger Akteur für innovative Praktiken bei der Bereitstellung von Pflegeleistungen wird häufig hervorgehoben. In den Vorschlägen sollten die besten innovativen Praktiken aufgezeigt werden, auch in neuen und aufkommenden Bereichen, wie z. B. Plattform-Kooperativismus im Bereich der Langzeitpflege und bei der Legalisierung von nicht angemeldeten Arbeitnehmern in der Langzeitpflege.
Es wird erwartet, dass die Aufforderung einen Beitrag zur EU-Vision für den ländlichen Raum und zur EU-Pflegestrategie leistet. Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sowie mit anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
- Besseres Verständnis integrierter Pflege- und Unterstützungslösungen (innerhalb der formellen und informellen Langzeitpflege, aber auch zwischen Sozial- und Gesundheitswesen) zur Verbesserung der Qualität der Langzeitpflegedienste und der Auswirkungen auf informelle Pflegekräfte und das formelle Pflegepersonal unter dem Gesichtspunkt ihrer Qualifikationsentwicklung und ihrer Bedürfnisse.
- Vielversprechende politische Praktiken im Bereich der Langzeitpflege, insbesondere das Potenzial der IKT zur Unterstützung integrierter, personenzentrierter Ansätze, werden analysiert und politische Empfehlungen entwickelt.
- Politische Entscheidungsträger auf EU-, nationaler und lokaler Ebene erhalten Erkenntnisse über territoriale Ungleichheiten (z. B. zwischen Stadt und Land) und Interdependenzen, insbesondere in Bezug auf die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Bedarf und Bereitstellung von Langzeitpflegeleistungen, sowie über die wichtigsten Faktoren, die zu den regionalen und intersektionalen Lücken zwischen Angebot und Nachfrage nach formalen Langzeitpflegeleistungen beitragen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(580kB)
Kontakt
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