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Call-Eckdaten
Bewältigung des europäischen Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-TRANSFORMATIONS-01-07
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Ein gut funktionierender und ausgewogener Qualifikations- und Arbeitsmarkt ist eine Voraussetzung für eine integrative Gesellschaft, geringe Arbeitslosigkeit und Ungleichheiten sowie eine florierende Wirtschaft.
Die Globalisierung, der demografische Wandel und die Migration, der technologische Wandel, der grüne Wandel und die Covid-19-Krise verändern die europäischen Gesellschaften und Volkswirtschaften, und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt ändert sich in einem noch nie dagewesenen Tempo. Dies erhöht das Risiko eines zunehmenden Arbeitskräftemangels und damit verbundener Qualifikationsdefizite, wenn es ein Missverhältnis zwischen den Qualifikationen gibt. Derzeit fehlen anerkannte und vergleichbare länderübergreifende Indikatoren für Qualifikationen und Arbeitskräftemangel, was die Angleichung der Qualifikationen, die länderübergreifende Zusammenarbeit und supranationale Maßnahmen zur Verringerung dieser Probleme behindert.
Von den Forschungsaktivitäten wird daher erwartet, dass sie - auch auf der Grundlage vorhandener Literatur und Studien - eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Arbeitskräftemangels in ganz Europa, aufgeschlüsselt nach Sektoren und Berufsgruppen, vornehmen, die auf einer soliden Methodik beruht und gewährleistet, dass die Daten länderübergreifend vergleichbar sind. Anschließend sollten in den Vorschlägen die Hauptursachen des Arbeitskräftemangels ermittelt werden, wobei der Schwerpunkt auf dem Qualifikationsbedarf und den Qualifikationslücken liegen sollte. Zu den Ursachen können auch die Arbeitsbedingungen (Entlohnung, Arbeitszeiten, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Wohlbefinden am Arbeitsplatz usw.) gehören, die das Arbeitskräfteangebot beeinflussen. Die Vorschläge sollten sich auf die Qualifikationen konzentrieren, die für den grünen und digitalen Wandel benötigt werden, wobei der Schwerpunkt auf der "Übertragbarkeit" vorhandener Qualifikationen von einem Sektor/Beruf auf andere Sektoren/Berufe liegen sollte (z. B. welche Qualifikationslücke tatsächlich besteht).
Die Vorschläge können:
- sich auf prognostizierte Defizite konzentrieren;
- sich auf veränderte Aufgaben/Bildungsprofile innerhalb von Arbeitsplätzen auswirken;
- eine regionale Dimension haben;
- die Auswirkungen auf Polarisierung und Segmentierung des Arbeitsmarktes untersuchen
- Untersuchen, wie Big Data und maschinelles Lernen herkömmliche Daten ergänzen können (z. B. Erhebungen und Prognosen zu Qualifikationen, wie die des CEDEFOP oder des Pakts für Kompetenzen)
- Die bestimmenden Faktoren der Bildungs- und Ausbildungswahl wie z. B. familiärer Hintergrund, lokaler Arbeitsmarkt, individuelle Risikobereitschaft, Wohlstand, Geschlecht usw. untersuchen
Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sowie mit anderen relevanten Projekten wird nachdrücklich gefördert, insbesondere mit den Begünstigten des Themas "HORIZON-CL2-2023-TRANSFORMATIONS-01-04: Globaler Fachkräftemangel und Qualifikationspartnerschaften", um Komplementaritäten zu gewährleisten, wo immer dies relevant ist.
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Erwartete Ergebnisse
- Den politischen Entscheidungsträgern wird eine Reihe von Daten über Qualifikations- und Arbeitskräftemangel auf europäischer Ebene zur Verfügung gestellt.
- Bürger und politische Entscheidungsträger haben Zugang zu europaweiten soliden Indikatoren für Qualifikationsdefizite und Arbeitskräftemangel, die länderübergreifend vergleichbar sind.
- Den politischen Entscheidungsträgern werden gangbare Wege zur Verringerung von Qualifikationsdefiziten und Mismatch aufgezeigt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(580kB)
Kontakt
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