Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Überwindung der Kluft zwischen Migrationsforschung und Politik
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-TRANSFORMATIONS-01-04
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Einreichungen sollten eine rigorose Methode entwickeln, um die Beziehungen zwischen Wissenschaft und Politik im Bereich der Migration zu überbrücken, und zwar auf der Grundlage bestehender Literatur, die sich nicht ausschließlich auf die Migrationspolitik bezieht, einschließlich der Literatur über Entscheidungsfindung, Organisationsstudien, Erkenntnisse aus dem Bereich der Verhaltensforschung, der Menschenrechte, der Geschlechterproblematik und sich überschneidender Aspekte (z. B. sozioökonomischer Hintergrund, ethnischer Hintergrund/Minderheiten, Behinderung) sowie der Literatur zur öffentlichen Politik. Es sollte daher eine Strategie für eine faktengestützte politische Entscheidungsfindung im Bereich Migration festgelegt werden, bei der alle Elemente des Politikzyklus sorgfältig berücksichtigt werden, einschließlich: beteiligte Institutionen, Netzwerke von Akteuren und Interessengruppen, Rahmenbedingungen, Wahrnehmungen und Erzählungen, die den Kontext, in dem Entscheidungen getroffen werden, prägen, Informationen, die den Entscheidungsträgern zur Verfügung stehen, und schließlich die Art und Weise, wie politische Entscheidungen getroffen werden. Dabei sollten auch Erkenntnisse, Werte, Menschenrechte und Voreingenommenheit sowie die Rolle, die diese bei der Auswertung der verfügbaren Informationen und der Entscheidung für eine bestimmte Vorgehensweise spielen, berücksichtigt werden.
Nach der Entwicklung einer solchen Strategie, die speziell auf die Migrationspolitik der EU auf ihren verschiedenen Ebenen (supranational, national, lokal) zugeschnitten ist, sollten die Vorschläge eine Auswahl der Migrationsforschung treffen und nützliche Erkenntnisse für die politischen Entscheidungsträger herausarbeiten. Die spezifischen Themen, auf die man sich konzentrieren will, sollten in Synergie mit Praktikern und politischen Entscheidungsträgern ausgewählt werden, wobei sowohl der Forschungskonsens als auch die Wissenslücken in den politischen Prozessen ermittelt werden sollten, bei denen eine schnelle Beratung am nützlichsten sein kann. Die Vorschläge sollten sich in erster Linie auf EU-finanzierte Forschung und Projekte (finanziert durch Horizont 2020/Europa, AMIF, ESFD+, EUTF, NDICI) konzentrieren, aber auch nach weiteren verfügbaren Erkenntnissen suchen, wann immer dies erforderlich ist.
Schließlich sollten die Vorschläge die Strategie der Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern bereits zu Beginn ihres Lebenszyklus anwenden, um Möglichkeiten des gegenseitigen Lernens zwischen Forschern und politischen Entscheidungsträgern zu schaffen, und zwar zu den Themen, die in Synergie mit Praktikern ermittelt wurden. Dies sollte sich nicht auf eine normale Verbreitungsstrategie (politische Kurzdarstellungen, Präsentationen) beschränken, die darauf abzielt, die Forschung in die Politik einfließen zu lassen. Es sollte auch innovative Methoden für den Austausch und das Lernen beinhalten, wie z. B. Fallstudienanalysen, Szenarienbildung und andere nützliche Strategien, die dabei helfen können, den Umgang mit Meinungsverschiedenheiten und der inhärenten Komplexität der Migrationspolitik zu simulieren. Es sollte ein Netzwerk geschaffen werden, das beispielsweise Teilnehmer aus EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen, Partnerländern, NRO und anderen Interessengruppen umfassen könnte, um eine nachhaltige Grundlage für den Austausch über die Laufzeit des Projekts hinaus zu schaffen. Es wird dringend empfohlen, bei den Vorschlägen nach Möglichkeiten der Komplementarität und Koordinierung mit bestehenden Migrationsnetzen auf EU-Ebene zu suchen, insbesondere mit dem Europäischen Migrationsnetz und dem Wissenszentrum für Migration und Demografie.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Stärkung der EU-Migrationspolitik durch die Entwicklung einer Methodik und eines Netzwerks für den Austausch von Forschungsergebnissen mit Entscheidungsträgern und Praktikern.
- Valorisierung bestehender Forschungsarbeiten und Maximierung der erzielten Ergebnisse durch Destillation nützlicher Informationen für politische Entscheidungsträger.
- Entwicklung einer Reihe von Gelegenheiten zum gegenseitigen Lernen zwischen politischen Entscheidungsträgern, Praktikern und der Forschungsgemeinschaft auf der Grundlage von Forschungsergebnissen, die durch innovative Methoden und Praktiken umgesetzt werden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(580kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren