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Call-Eckdaten
Globale Engpässe und Qualifikationspartnerschaften
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-TRANSFORMATIONS-01-03
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Call-Ziele
Da die Erwerbsbevölkerung in der EU immer älter wird, richtet sich die politische Aufmerksamkeit zunehmend auf die Frage, wie Arbeitnehmer mit den richtigen Qualifikationen für einen sich wandelnden Arbeitsmarkt rekrutiert werden können. Die EU hat vorgeschlagen, "Talentpartnerschaften" mit Herkunftsdrittländern zu entwickeln, um Arbeitnehmer von außerhalb der EU auszubilden und anzuwerben. Diese Art der internationalen Partnerschaft auf der Grundlage von Qualifikationen basiert auf der Idee, dass in vielen Sektoren ein globaler Mangel herrscht und man daher außerhalb der EU kostengünstig Ausbildungszentren einrichten kann, in denen Menschen ausgebildet werden, die dann ihre Fähigkeiten sowohl in den Herkunftsländern als auch in der EU einsetzen können. Die Forschung hat begonnen, sich mit diesem vielversprechenden Prinzip zu befassen, und dabei interessante Praktiken gefunden. Dennoch ist Aufmerksamkeit auf einer Makroebene erforderlich, um die Ursachen und Folgen solcher Engpässe weltweit besser zu verstehen, damit eine Ausweitung solcher vielversprechender Pilotprojekte und Praktiken ins Auge gefasst werden kann.
Erstens sollte sich die Forschung auf die Zielländer konzentrieren, mit besonderem Augenmerk auf die EU (auf nationaler und regionaler Ebene) vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung mit schrumpfender Erwerbsbevölkerung und Steuerbasis. Die Vorschläge sollten sich auf das Modell des Fachkräftemangels konzentrieren, das zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte durch Qualifikationspartnerschaften führt, und deren Existenz und Ursache bewerten, wobei besonderes Augenmerk darauf zu richten ist, wie sie definiert und gemessen werden können. Dies sollte Aufschluss darüber geben, ob es notwendig ist, die Zahl der Arbeitskräfte durch die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte zu erhöhen, indem auch die Durchführbarkeit und die Nachteile anderer Alternativen bewertet werden. Diese könnten unter anderem sein: Anhebung der Löhne, wobei auch zu prüfen ist, welche Anreize die Arbeitgeber benötigen, um dies gegenüber der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte zu tun; Ausbildung und Höherqualifizierung einheimischer Arbeitskräfte, wobei die Möglichkeit zu prüfen ist, Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften je nach Sektor und Zeitrahmen des Bedarfs aufeinander abzustimmen; Automatisierung, wobei der Schwerpunkt auf Investitionen und Anreize zu legen ist, die erforderlich sind, um in Sektoren, die auf zugewanderte Arbeitskräfte angewiesen sind, ein gewisses Maß an Automatisierung der Arbeit zu erreichen. In diesem Sinne sollten die Vorschläge die Ursachen und Folgen von Engpässen in den Zielländern bewerten, die den Aufbau von Partnerschaften mit Drittländern zur Anwerbung der benötigten Qualifikationen rechtfertigen.
Die Vorschläge sollten sich dann auf die Herkunftsdrittländer konzentrieren und über Einzelfallstudien hinausgehen, indem sie eine Makroperspektive und/oder einen fallübergreifenden Vergleich einnehmen. Die Vorschläge sollten eine Methode zur Bewertung der Arbeitsmärkte und zur Analyse des Bedarfs und des Mangels an geeigneten Arbeitskräften im Vergleich zur EU entwickeln. Die Vorschläge könnten Arbeitsmarktanalysen mit einem Schwerpunkt auf dem Bildungssystem verbinden und die vorhandenen Strukturen für die Ausbildung von Menschen für die Sektoren, in denen Bedarf besteht, analysieren, wobei auch die im Hinblick auf die EU-Anerkennung erworbenen Qualifikationen sowie die Sprachkenntnisse als Faktor für die Integration von Migranten berücksichtigt werden sollten. Die Vorschläge sollten auch das Verhältnis zwischen Investitionen in die Weiterbildung lokaler Arbeitskräfte im Hinblick auf die Anwerbung eines Teils dieser Arbeitskräfte und der Schaffung von lokalem Humankapital, das als Motor für die lokale Entwicklung dienen könnte, analysieren. Dies könnte mit einer Erhebung in verschiedenen Ländern mit qualifizierten (zugewanderten) Arbeitnehmern verbunden werden, um eine Datenbank mit Mikrodaten über die Wechselwirkung zwischen der Entwicklung von Fähigkeiten und lokalen Entwicklungsprozessen zu erstellen. Die Vorschläge könnten Mobilitätsmuster und Initiativen zur Bindung von Arbeitskräften als Teil ihrer Analyse sowie die ESCO-Klassifizierung berücksichtigen. Insgesamt sollten solche Analysen die Bedingungen beleuchten, die die lokalen Entwicklungsprozesse im Hinblick auf die Qualifizierung und Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte positiv oder negativ beeinflussen, und die Bedingungen analysieren, die dazu führen, dass einheimische Einrichtungen von den positiven Auswirkungen profitieren. Die Vorschläge können auch eine historische Perspektive mit Vergleichen zu Gastarbeiterprogrammen zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts beinhalten, um darauf aufzubauen, was in der Vergangenheit funktioniert hat und was nicht. Die Vorschläge sollten insbesondere die Pilotprojekte zur legalen Migration, die von der Mobilitätspartnerschaftsfazilität durchgeführt werden, sowie andere Projekte in diesem Bereich, wie z. B. das Flagship Technical Support-Thema, das Skills Lab" der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, das THAMM-Projekt in Nordafrika und das MATCH-Projekt, in ihre Analysen einbeziehen.
Daher sollten die Vorschläge beide Seiten der "Qualifikationspartnerschaften" berücksichtigen, einschließlich der Fragen der Abwanderung von Fachkräften und der wirtschaftlichen Entwicklung von Drittländern, und das Modell des Fachkräftemangels bewerten, auf dem sie sowohl in den Ziel- als auch in den Herkunftsländern beruhen, wobei die Verteilung des Nutzens für die Zielländer, die Herkunftsländer und die Migranten selbst zu untersuchen ist.
Die Vorschläge sollten einen Beitrag zur Global-Gateway-Strategie leisten, indem sie den wissenschaftlichen Kenntnisstand erweitern und bewährte Verfahren zwischen den Partnerländern austauschen. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit nachdrücklich gefördert. Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sowie mit anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen, insbesondere mit den Begünstigten des Themas "HORIZON-CL2-2023-TRANSFORMATIONS-01-07: Tackling European skills and labor.
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Erwartete Ergebnisse
- Verbesserung der EU-Migrationssteuerung durch den Abgleich von Analysen des Fachkräftemangels in der EU und in Nicht-EU-Ländern.
- Bereitstellung von Instrumenten für Entscheidungsträger zur Bewältigung des Fachkräftemangels auf den EU-Arbeitsmärkten.
- einen Überblick über die Nachteile der Deckung des Fachkräftemangels durch Migranten im Vergleich zu anderen Alternativen wie Bildung/Lokalisierung und Umschulung/Automatisierung zu geben.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(580kB)
Kontakt
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