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Call-Eckdaten
Auf dem Weg zu nachhaltigen wirtschaftspolitischen Paradigmen
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-TRANSFORMATIONS-01-02
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Call-Ziele
Das BIP ist immer noch der wichtigste makroökonomische Indikator, der weltweit zur Quantifizierung der Wirtschaftstätigkeit verwendet wird. Der BIP-Indikator war jedoch nie dazu gedacht, den Wohlstand und das Wohlergehen der Menschen und des Planeten zu messen. Seit mehr als einem Jahrzehnt wird deutlich, dass das BIP allein nicht das tatsächliche Niveau des Wohlstands und der Entwicklung einer Gesellschaft oder die Umweltschäden widerspiegeln kann, die durch bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten und Verbrauchsentscheidungen verursacht werden. "Über das BIP hinausgehende politische Rahmenbedingungen und Indikatoren wie die Eurostat-Berichterstattung über die Ziele für nachhaltige Entwicklung werden benötigt, um die Fortschritte bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts (wie Klimawandel, demografischer Wandel, Veränderung der Arbeitswelt, Digitalisierung und technologischer Wandel) zu messen.
Der Übergang zu einer Wirtschaft des Wohlstands ist in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den damit verbundenen Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), im 8. UAP und in den vorrangigen Zielen für 2030 und 2050 verankert. Es werden mehrdimensionale Indikatoren "jenseits des BIP" und politische Rahmen benötigt, um zu überwachen und zu messen, die politische Entscheidungsfindung zu unterstützen, die Kommunikation zu verbessern und die Festlegung von Zielen für soziale, wirtschaftliche und ökologische Ziele zu fördern. Solche Indikatoren sind von entscheidender Bedeutung für die Messung von Wohlstand und Wohlergehen sowie von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit auf individueller, gemeinschaftlicher, nationaler und internationaler Ebene, wobei der Grundsatz "niemanden zurücklassen" zu berücksichtigen ist und Spillover-Effekte der EU-Aktivitäten erfasst werden müssen. Mit Indikatoren für das Wohlbefinden sollten sowohl objektive als auch subjektive Dimensionen gemessen werden, wobei sich letztere auf individuelle Verhaltensweisen, soziale Präferenzen, Wertesysteme und soziale Normen beziehen.
In den letzten zehn Jahren wurden mehrere neue Indikatoren für das Wohlergehen entwickelt, die in unterschiedlichem Maße von mehreren Regierungen und internationalen Organisationen übernommen wurden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellt sich eine zweifache Herausforderung: 1) die Überwindung von Datenlücken, die durch mangelnde Datenerfassung und unzureichende Harmonisierung und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten verursacht werden, und 2) die sinnvolle und klarere Einbeziehung von Politikrahmen und Wohlfahrtsindikatoren, die über das BIP hinausgehen, in die aktive Politikgestaltung. Die Initiativen im Rahmen dieser Aufforderung sollten greifbare Lösungen für diese Herausforderung bieten.
Ziel der Vorschläge sollte es sein, insbesondere politischen Entscheidungsträgern und Interessenvertretern zu helfen, die mit Politikrahmen und Wohlfahrtsindikatoren, die über das BIP hinausgehen, nicht vertraut sind, aber lernen wollen, wie sie Wohlfahrtsaspekte besser in ihre Arbeit einbeziehen können. Die Vorschläge sollten konkrete Co-Creation-Instrumente entwickeln, die politische Entscheidungsträger auf nationaler, regionaler, lokaler und städtischer Ebene dabei unterstützen, Politiken und Programme unter dem Aspekt des Wohlbefindens zu entwickeln und zu analysieren.
Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge die Synergien zwischen bestehenden Datenquellen, Initiativen, die über das BIP hinausgehen, und Ergebnissen aus früheren geförderten Projekten beleuchten. Die Vorschläge könnten Maßnahmen umfassen, die der EU und den Mitgliedstaaten, politischen Entscheidungsträgern, nationalen Behörden und Sachverständigen Unterstützung und methodische Anleitung bei der Datenerhebung und Statistik zur Messung und Überwachung von Wohlbefinden, Nachhaltigkeit und Resilienz bieten. In Zusammenarbeit mit den zuständigen politischen Entscheidungsträgern und den nationalen statistischen Ämtern könnten die Projekte beispielsweise prüfen, ob es möglich ist, das vorhandene Wissen über Metriken für Wohlbefinden, Nachhaltigkeit und Resilienz zu erweitern, indem es in regelmäßigere und standardisierte Datenerhebungen integriert wird.
Die Vorschläge könnten auch auf die Einrichtung eines europäischen Netzwerks hinarbeiten, das dazu beitragen würde, bestehende politische Rahmenbedingungen und Indikatoren für das Wohlergehen über das BIP hinaus in eine aktivere Politikgestaltung einzubringen. Ein solches Netzwerk sollte ein breites Spektrum von Interessenvertretern mit unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlichen Bedürfnissen aus allen EU-Mitgliedstaaten umfassen, darunter politische Entscheidungsträger, akademische Experten, internationale Organisationen, einschlägige Foren und nationale statistische Ämter oder andere zuständige nationale Behörden sowie die Sozialpartner. Es wird empfohlen, bei den Vorschlägen auch mit der GFS zusammenzuarbeiten.
Die Ergebnisse sollten nach Möglichkeit in Online-Lerninhalte einfließen, die der Öffentlichkeit und den verschiedenen Interessengruppen in Form von Plattformen und Wissensspeichern zugänglich sind, und so Möglichkeiten des gegenseitigen Lernens und des Austauschs bewährter Verfahren eröffnen. Die Vorschläge werden ermutigt, starke Netze aufzubauen und mit anderen Akteuren, die sich mit dem Wohlbefinden befassen, durch regelmäßigen Austausch, z. B. in Form von Expertengremien, Workshops und Vernetzungsveranstaltungen, in Verbindung zu treten.
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Erwartete Ergebnisse
- Ein etabliertes Netzwerk von relevanten politischen Entscheidungsträgern, akademischen Experten, internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Foren und Netzwerken, die sich mit politischen Rahmenwerken jenseits des BIP und der Messung des multidimensionalen Wohlbefindens befassen, einschließlich der nationalen statistischen Ämter (NSO) oder anderer zuständiger nationaler Behörden.
- Ein effektiver Dialog zwischen Wissenschaft und Politik, um die Verwendbarkeit und Akzeptanz von über das BIP hinausgehenden Politikrahmen und Wohlfahrtsindikatoren zu erhöhen.
- Politische Entscheidungsträger auf europäischer und nationaler Ebene, die gut darüber informiert sind, wie sie Wohlfahrtsaspekte besser in ihre Arbeit einbeziehen können.
- Unterstützung und methodische Anleitung für EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Länder, politische Entscheidungsträger, nationale Behörden und Experten bei der Datenerhebung und Statistik zur Messung und Überwachung des Wohlbefindens.
- Gut funktionierender Wissensaustausch und Koordinierung zu politischen Rahmenwerken und Indikatoren für das Wohlergehen "jenseits des BIP" zwischen verschiedenen Interessengruppen, u. a. durch Plattformen, Wissensspeicher, Expertengremien, Workshops und Netzwerkveranstaltungen.
- Verknüpfung mit laufenden politischen Prioritäten und Initiativen, wie dem Europäischen Green Deal, dem 8. Umweltaktionsplan (EAP), der Europäischen Säule sozialer Rechte, den Resilienz-Dashboards und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(580kB)
Kontakt
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