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Call-Eckdaten
Fernarbeitsregelungen und ihre wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Auswirkungen
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-TRANSFORMATIONS-01-01
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Fernarbeitsregelungen haben während der COVID-19-Pandemie erheblich zugenommen, was einer seit langem geführten Debatte über eine Lösung, die zuvor in erster Linie als Möglichkeit zur Verbesserung der Work-Life-Balance der Arbeitnehmer galt, eine neue Perspektive verleiht.
Dieses Phänomen hat das Potenzial, Arbeitsplätze aus den Ballungsräumen zu verlagern und sowohl für städtische als auch für ländliche Gebiete, einschließlich der benachteiligten Regionen, Chancen zu eröffnen. Für die städtischen Gebiete hat es zum einen das Potenzial, die Wohnungspreise und die Luftqualität zu verbessern. Andererseits kann sie das Stadtbild verändern, insbesondere im Hinblick auf die Belegung von Gebäuden und deren Nutzung in Gebieten, in denen Unternehmen möglicherweise vollständig auf Telearbeit umstellen. Für ländliche Gebiete kann sie mehr Dynamik schaffen und notwendige Investitionen anziehen, auch für wichtige Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Verkehr. Darüber hinaus konzentrieren sich in ländlichen Gebieten in der Regel Schlüsselsektoren für den grünen Übergang, wie die Landwirtschaft und die Erzeugung sauberer Energie, für die die Anwerbung qualifizierter, ferngesteuerter Arbeitskräfte die besonderen Herausforderungen, mit denen ländliche Gebiete konfrontiert sind, wie die Überalterung der Bevölkerung und der Fachkräftemangel, beeinflussen könnte. Gleichzeitig kann sich eine erhöhte Attraktivität auch negativ auf die lokale Gemeinschaft auswirken, z. B. durch den Anstieg der Wohnungspreise, die Belastung der bestehenden Infrastruktur und die Beschleunigung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen.
Nicht alle Arbeitnehmer können die Vorteile der Heimarbeit nutzen: Schätzungen zufolge üben nur etwa 37 % der Arbeitnehmer in der EU-27 Berufe aus, die von zu Hause aus ausgeübt werden können. Dies könnte die bestehende räumliche Segregation und Ungleichheit verschärfen. Darüber hinaus kann die Telearbeit die Arbeitsbedingungen erheblich verändern und die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen. Darüber hinaus können sich für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz in einem anderen Land liegt als der Beschäftigungsort, Komplikationen in Bezug auf Sozialversicherung und Besteuerung ergeben. Und schließlich kann die Verknüpfung von Fernarbeit mit Betreuungsaufgaben die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verschlechtern und möglicherweise bestehende geschlechtsspezifische Unterschiede noch verstärken.
Die Forschung sollte untersuchen, wie sich Fernarbeitsregelungen auf verschiedene Räume auswirken können, wobei der Schwerpunkt auf der Kluft zwischen Stadt und Land und ihren Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften liegen sollte, einschließlich ethischer und sozialer Aspekte, der Beschäftigung sowie der Verwaltung und der Infrastrukturen.
Es sollte weiter erforscht werden, wie sich Fernarbeitsregelungen auf die Arbeitsbedingungen auswirken, insbesondere auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, das Qualifikationsgefälle, die Arbeitszeit, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die umfassenderen sozialen Auswirkungen, einschließlich der Familien- und Betreuungsregelungen sowie der psychischen Gesundheit und Einsamkeit.
Die Forschungsaktivitäten sollten auch die Auswirkungen der Fernarbeit auf bereits bestehende Ungleichheiten, einschließlich der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, bewerten. Sie sollten die Entwicklung des Trends zur Telearbeit prognostizieren und die Bevölkerungsgruppen ermitteln, die davon profitieren, und die Bevölkerungsgruppen, die Gefahr laufen, zu verlieren.
Da es sich bei der Telearbeit um ein Phänomen handelt, das die Gesellschaft auf allen Ebenen betrifft, sollten sich ein Ausblick und politische Empfehlungen an politische Entscheidungsträger auf EU-Ebene sowie an die Behörden der Mitgliedstaaten, der assoziierten Länder und der regionalen/lokalen Gebietskörperschaften richten.
Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sowie mit anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen. Schließlich sollte das Thema einen Beitrag zur EU-Vision für den ländlichen Raum leisten.
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Erwartete Ergebnisse
- Besseres Verständnis der räumlichen Auswirkungen der zunehmenden Fernarbeit und ihrer Herausforderungen für verschiedene Regionen, einschließlich städtischer und ländlicher Gebiete.
- Besseres Verständnis der Auswirkungen von Fernarbeitsregelungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und Folgen der grenzüberschreitenden Arbeit.
- Besseres Verständnis der möglichen Folgen für das Gemeinschaftsleben und die Gesellschaft.
- Empfehlungen zur Unterstützung städtischer und ländlicher Gebiete bei der Gestaltung der Trends zur Telearbeit, um die Herausforderungen zu bewältigen und die Chancen zu nutzen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(580kB)
Kontakt
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