Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Kulturelle und kreative Ansätze für geschlechtsspezifische STEAM-Bildung
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-08
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Frauen spielen seit langem eine wichtige, aber oft nicht anerkannte Rolle in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik (MINT), und während die Nachfrage nach MINT-Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt steigt, um den grünen und digitalen Wandel zu bewältigen, laufen Frauen Gefahr, aufgrund ihrer Unterrepräsentation in diesen Bereichen diese Chancen zu verpassen. Auch wenn Frauen in vielen Kulturberufen insgesamt gut vertreten sind, sind Frauen in bestimmten Kultur- und Kreativsektoren, in denen mehr digitale und technologische Fähigkeiten gefragt sind, wie z. B. in der Spiele- und Filmindustrie, nach wie vor stark unterrepräsentiert, und es bestehen weiterhin Geschlechterstereotypen bei den produzierten Inhalten.
Um die Beteiligung und das Interesse von Mädchen in diesen Bereichen von klein auf zu verbessern, kann sich ein STEAM-Ansatz als besonders nützlich erweisen, der kreatives Denken und einen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Ansatz, angewandte Kunst (das "A" in STEAM) und die Vermittlung von Wissenschaft in politischen, ökologischen und soziokulturellen Kontexten umfasst. Durch die Hervorhebung der sozialen Auswirkungen und der Marktrelevanz von Forschung und Innovation kann der interdisziplinäre STEAM-Ansatz die Attraktivität wissenschaftlicher und technologischer Laufbahnen erhöhen und neue Produkte, auch aus den KKI, geschlechtersensibel machen.
Im Rahmen der Aktion sollte ein Koordinierungsnetz zwischen den KKI, Technologieunternehmen, KMU, Sekundar- und Hochschuleinrichtungen und anderen einschlägigen Organisationen, einschließlich digitaler Bürgerplattformen, eingerichtet werden, um ein besseres Verständnis des potenziellen Nutzens kultureller und künstlerischer Ansätze in der traditionellen MINT-Bildung, -Forschung und -Innovation zu entwickeln. Dazu gehört auch die Untersuchung der Auswirkungen solcher Ansätze auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Gleichstellung der Geschlechter und die Rekrutierung und Bindung von Talenten in MINT-getriebenen Innovationen, auch in den KKI, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Das Netzwerk sollte Möglichkeiten des gegenseitigen Lernens bieten und evidenzbasierte Empfehlungen für politische Entscheidungsträger und relevante Organisationen entwickeln, die einen STEAM-Ansatz verfolgen wollen. Außerdem sollte es Entscheidungsträgern und Personen in Führungspositionen Schulungen zu den Aspekten anbieten, die die Präsenz und Förderung von Frauen in STE(A)M behindern, einschließlich Stereotypen und Doppelmoral, geschlechtsspezifischer Gewalt (einschließlich sexueller Belästigung) sowie erfolgreicher Strategien zur Verhinderung und Überwindung dieser Vorkommnisse.
Darüber hinaus sollte das Koordinierungsnetzwerk im Einklang mit der Europäischen Hochschulstrategie und dem Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 Studentinnen in lernorientierte Erfahrungen in kulturellen und kreativen Sektoren, wie der Spiele-, Film- und Musikindustrie, einbinden, um ihre digitalen Fähigkeiten zu stärken und ihr Interesse an MINT-bezogenen Fähigkeiten zu erweitern.
Das Netzwerk sollte gemeinsam mit Wissenschafts- und Technologiemuseen, Sekundar- und Hochschuleinrichtungen, relevanten Organisationen der Zivilgesellschaft, digitalen Bürgerplattformen und der Kultur- und Kreativindustrie ein Pilotprojekt für eine "EU STEAM-Woche für zukünftige Innovatorinnen" entwickeln. Die Aktivitäten während dieser Woche sollten sich darauf konzentrieren, durch interdisziplinäre und kreative Ansätze die Wissenschaftsgeschichte, STEAM-bezogene Fähigkeiten und neue Technologien wie künstliche Intelligenz und virtuelle Realität zu erforschen und zu erlernen. Die Woche sollte mindestens 4000 Schülerinnen und Schüler im Alter von 11 bis 18 Jahren in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern ansprechen. Die Aktivitäten sollten allen Geschlechtern offen stehen, wobei die Teilnahme von Mädchen aus Minderheiten, aus sozial benachteiligten Verhältnissen und aus ländlichen Gebieten besonders gefördert wird.
Die Vorschläge sollten Strategien für die Reproduzierbarkeit und Nachhaltigkeit der Aktivitäten im Hinblick auf das Erlernen neuer Fähigkeiten entwickeln, auch durch die Schaffung von Netzwerken für die Teilnehmer und Folgekurse (z. B. Sommerschulen, Mentoring und sektorübergreifende Austauschprogramme).
Die Aktivitäten können auf den Ergebnissen einschlägiger Projekte aufbauen, die im Rahmen früherer Rahmenprogramme finanziert wurden (z. B. Equals-EU, shemakes.eu, HYPATIA und Scientix 4), auf Ergebnissen, die im Rahmen der Aufforderung HORIZON-CL2-2021-HERITAGE-01-03 und HORIZON-CL2-2022-HERITAGE-01-09 finanziert wurden, sowie auf einschlägigen Ergebnissen von Erasmus+-Projekten und Creative Europe.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Ein Koordinierungsnetz zwischen Organisationen der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKI), der Zivilgesellschaft, Technologieunternehmen, Sekundar- und Hochschuleinrichtungen und digitalen Bürgerplattformen, um die Einführung künstlerischer, kultureller und sozialwissenschaftlicher Ansätze in MINT-Bildung, -Forschung und -Innovation zu fördern.
- Verbesserung des Verständnisses für die Vorteile der Integration künstlerischer, kultureller und sozialwissenschaftlicher Ansätze in MINT-Bildung, -Forschung und -Innovation und deren Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Gleichstellung der Geschlechter und berufliche Perspektiven.
- Pilotprojekt für die erste STE(A)M-Woche der Europäischen Union für künftige Innovatorinnen" in Zusammenarbeit mit Wissenschafts- und Technologiemuseen, Technologieunternehmen, Sekundar- und Hochschuleinrichtungen, KKI und einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft, bei dem mindestens 4 000 Schülerinnen und Schüler durch kulturelle und kreative Ansätze in MINT-Bildungsaktivitäten eingebunden werden.
- Entwicklung von STEAM-Fähigkeiten und Steigerung des Interesses an neuen Technologien, einschließlich solcher, die auf kulturelle Wertschöpfungsketten und das kulturelle Erbe angewendet werden, um die Kluft zwischen den Geschlechtern zu überbrücken.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2(1090kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren