Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Förderung der kulturellen Kompetenz durch Kunsterziehung zur Förderung der sozialen Eingliederung
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-07
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Kulturelle Kompetenz kann dem Einzelnen helfen, sich mit kulturellen Unterschieden auseinanderzusetzen und die eigene Identität in einer respektvollen sozialen Interaktion mit anderen Menschen herauszuarbeiten. Kulturelle Kompetenz ist in der gegenwärtigen europäischen Landschaft notwendig, die durch die verschiedenen sozioökonomischen Herausforderungen wie Fehlinformationen, demografischer Wandel und Migration, die die Pluralität der Kulturen und Identitäten verstärken, noch intensiver geworden ist. Bestehende Forschungsarbeiten haben die Bedeutung der kulturellen Kompetenz und ihren Wert in der formalen und nicht-formalen Bildung untersucht und Wege zur Verbesserung der kulturellen Kompetenz in Europa aufgezeigt. Die Herausforderung besteht jedoch darin, den Wert der kulturellen Kompetenz für den sozialen Zusammenhalt und die soziale Eingliederung besser zu verstehen und herauszufinden, wie wir ihre Vorteile durch Kunst in der Bildung nutzen können und welches die besten Praktiken/Politiken sind, um sie weiter in schulische und außerschulische Aktivitäten zu integrieren. Bildung und Bildungspolitik sind ein Schlüssel zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des Zusammenhalts in Europa. Die kulturelle Kompetenz in der Bildung ist jedoch in den europäischen Ländern unterschiedlich ausgeprägt, während die derzeitige Politik in Europa in der Regel eine enge und normative Vorstellung davon hat, wie sie in der Praxis umzusetzen ist.
Die Forschungsvorschläge sollten zunächst die Rolle der Künste in den verschiedenen Bildungsstufen (Primar-, Sekundar- und/oder Hochschulbildung) analysieren, einschließlich der nicht-formalen Bildung (insbesondere in Fällen, in denen Methoden der nicht-formalen Bildung in die Lehrpläne der formalen Bildung integriert werden), sowie die Frage, wie die kulturelle Bildung die kulturelle Kompetenz verbessern bzw. fördern kann, mit dem Ziel, wohlhabende, integrative und nachhaltige Gesellschaften zu entwickeln.
Die Forschungsarbeiten zu diesem Thema sollten den Wert bzw. die Auswirkungen der kulturellen Kompetenz auf den sozialen Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt untersuchen und analysieren, wie sie zur Eingliederung benachteiligter Gruppen und Minderheiten in das kulturelle und soziale Leben beitragen kann. Diese Analyse sollte eine indikative/repräsentative Untersuchung von Bildungssystemen umfassen, in denen die Vermittlung kultureller Kompetenz gut integriert ist, sowie von Systemen, in denen sie weniger integriert oder sogar nicht vorhanden ist (im Hinblick auf Indikatoren für multikulturelle Kompetenz).
Die Forschungsvorschläge sollten die Umsetzung/Entwicklung der kulturellen Kompetenz in Europa in den verschiedenen Bildungsstufen, einschließlich der nicht-formalen Bildung (unter Berücksichtigung digitaler Erfahrungen), untersuchen und die wichtigsten Hindernisse und Erfordernisse für die Integration der kulturellen Kompetenz in die Bildungspolitik ermitteln. Anhand der Ergebnisse früherer im Rahmen von H2020 geförderter Projekte sollten die Vorschläge auch bestehende Lösungsvorschläge für die Einbeziehung der kulturellen Kompetenz in formale und informelle Bildungsformen analysieren und Empfehlungen für wirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Kindern und Jugendlichen zur kulturellen Kompetenz geben. Die Vorschläge sollten digitale Lösungen berücksichtigen, wie z. B. die interaktive digitale Kunst und die spielerische Bildung. Die Vorschläge sollten die Perspektive des lebenslangen Lernens einbeziehen (frühkindliche Bildung und Betreuung, Schule, Berufsbildung und Hochschulbildung, nicht-formales Lernen) und die nationale, regionale und lokale Unterstützung von Partnerschaften (z. B. zwischen Schulen und Organisationen des Kunst- und Kulturerbes) einbeziehen, wobei die Rolle der KKI berücksichtigt werden kann.
Europa braucht Politiken und Praktiken, die darauf abzielen, den sozialen Zusammenhalt und die soziale Eingliederung in einer Art und Weise zu fördern, die die zunehmend vielfältige Realität des heutigen Europas widerspiegelt, den Respekt für Vielfalt und Unterschiede unterstützt und die Entwicklung der Identität junger Menschen ermöglicht. Daher sollten die Vorschläge zu diesem Thema innovative politische Lösungen/Empfehlungen zur Steigerung der kulturellen Kompetenz entwickeln, um die Gesellschaft positiv zu beeinflussen, und Wege aufzeigen, wie diese Lösungen in die Bildungspolitik in Europa integriert werden können. Die Vorschläge sollten auch Methoden vorschlagen, die den Ländern helfen, die Auswirkungen der kulturellen Kompetenz auf die Integration aller Kinder und Jugendlichen besser zu bewerten.
Die Teilnahme von Ländern mit unterschiedlichen Bildungspolitiken ist erwünscht.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Verbesserung des Verständnisses für den Wert der kulturellen Kompetenz für den sozialen Zusammenhalt und die Steigerung der Toleranz gegenüber kultureller Vielfalt.
- Bereitstellung innovativer politischer Lösungen, die die kulturelle Kompetenz in Europa durch formale und nicht-formale Bildung erhöhen, sowie von Möglichkeiten, diese in die Bildungspolitik zu integrieren.
- Förderung der kulturellen Kompetenz in Bezug auf europäische Kulturen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2(1090kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren