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Call-Eckdaten
Ein weltweit führendes europäisches Innovationssystem für Videospiele
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-06
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Videospielindustrie hat seit ihren Anfängen in den 1970er Jahren ein außergewöhnliches Wachstum und eine rasante Entwicklung erlebt. Im Jahr 2019 belief sich das Volumen des Videospielmarktes in der Europäischen Union auf über 20 Mrd. EUR, was einem Wachstum von 55 % gegenüber 2014 entspricht. 51 % der Bevölkerung der Europäischen Union spielten 2019 Videospiele. Die meisten Prognosen gehen davon aus, dass sowohl die Nutzung als auch der Umsatz und die Wertschöpfung in absehbarer Zeit weiter rasant steigen werden.
Die Videospielbranche ist in vielerlei Hinsicht ein Vorreiter, wenn es darum geht, den digitalen Wandel zu nutzen, um attraktive Produkte und lohnende Erfahrungen für ihre Nutzer zu schaffen. Darüber hinaus treibt die Videospielindustrie die Entwicklung neuer Methoden und Technologien voran, die sich in anderen Branchen wie der Automobil- und Pharmaindustrie sowie im öffentlichen Sektor bewährt haben.
Somit ist die Videospielindustrie nicht nur ein wichtiger Kanal von zunehmender Bedeutung für den Ausdruck von Kultur und Kreativität in Europa, sondern auch ein bedeutender Wirtschaftszweig an sich und ein wichtiger Motor für Innovationen in anderen Wirtschaftszweigen. Der potenzielle Beitrag zu Wirtschaftswachstum, Wohlstand, Nachhaltigkeit und sozialem Zusammenhalt in Europa und die Frage, wie dieses Potenzial mobilisiert werden kann, sind jedoch noch nicht gründlich erforscht worden.
Die Forschung sollte sich mit diesen Wissenslücken befassen und Empfehlungen ausarbeiten, wie nachhaltige Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der europäischen Videospielbranche gefördert werden können und wie die Übernahme von Know-how und neuen Technologien in anderen Wirtschaftssektoren unterstützt werden kann.
Das europäische Kulturerbe und die Künste sind vielfältig und einzigartig, und die europäische kreative Tradition ist stark. Diese Faktoren können eine wichtige Quelle der Wettbewerbsfähigkeit für den Sektor darstellen.
Teile Europas gelten oft als Beispiele für den Erfolg der Videospielindustrie, wie etwa Schweden, Frankreich oder Finnland, wo einige führende Unternehmen ihren Sitz haben und wo der Sektor einen beträchtlichen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) und zu den Exporteinnahmen leistet. In anderen Teilen Europas hingegen ist die Branche unter ihrem Gewicht. An den Vorschlägen sollten daher verschiedene Mitgliedstaaten/assoziierte Länder beteiligt sein, um Empfehlungen zu entwickeln, die auf europäischer Ebene gültig sind.
Die Wertschöpfungskette - oder das Ökosystem - der Videospielindustrie ist komplex, vielfältig und entwickelt sich rasch weiter, wie dies in der Kreativwirtschaft generell der Fall ist. Eine Schlüsselrolle spielen etablierte Unternehmen mit bekannten Marken, kleine unabhängige Entwicklungsfirmen und Freiberufler sowie Vertriebsplattformen verschiedener Art.
Die Vorschläge müssen nicht das gesamte Ökosystem in seiner ganzen Komplexität abdecken, sondern können einen begrenzteren Schwerpunkt wählen, um eine stärkere Wirkung zu erzielen. Die Forschung sollte jedoch alle Teile des Ökosystems berücksichtigen, die je nach gewähltem Schwerpunkt und Umfang von Bedeutung sind. Die Vorschläge sollten daher die Einbeziehung eines breiten Spektrums von Interessenvertretern, einschließlich relevanter politischer Entscheidungsträger, vorsehen, um sicherzustellen, dass die entwickelten Lösungen/Methoden wirksam und wirtschaftlich, kulturell und politisch auf europäischer Ebene durchführbar sind.
Die Vorschläge sollten auf bestehendem Wissen, Aktivitäten und Netzen aufbauen, insbesondere auf den von der Europäischen Union finanzierten. Darüber hinaus sollten die geförderten Vorschläge Verbindungen zu eng verwandten Maßnahmen herstellen und Synergien mit diesen anstreben, z. B. mit einschlägigen F&I-Maßnahmen, die von Horizont Europa oder Horizont 2020 finanziert werden.
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Erwartete Ergebnisse
- Fundierte und nach Prioritäten geordnete Empfehlungen für die europäische Politik, einschließlich der F&I-Politik, zur Förderung von nachhaltiger Innovation und Wachstum in der europäischen Videospielindustrie.
- Methodik(en), die sich auf Nachweise stützen, um die Nutzung von Videospiel-Know-how und -Technologie zur Förderung von Innovationen in anderen Wirtschaftssektoren zu verstärken.
- Signifikante Beiträge zu einer florierenden europäischen Videospielindustrie, die entscheidend zum Wirtschaftswachstum, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zum körperlichen und geistigen Wohlbefinden sowie zum sozialen und kulturellen Zusammenhalt beiträgt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2(1090kB)
Kontakt
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