Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Die Digitalisierung des kulturellen Erbes neu überdenken: Was, wie und warum?
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-03
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Der Sektor des kulturellen Erbes befindet sich, wie die gesamte Gesellschaft, inmitten eines dramatischen digitalen Wandels. Dieser Wandel hat tiefgreifende Auswirkungen auf seine Aktivitäten, seine Organisation und zuweilen auch auf den Zweck oder die Existenz seiner Einrichtungen und Teilbereiche.
Ein Schlüsselelement der europäischen und nationalen Kulturerbepolitik war und ist die Digitalisierung und der anschließende breite Zugang zum kulturellen Erbe. Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten haben große Summen in die Digitalisierung von Sammlungen, Denkmälern und Gebäuden investiert, und es werden wahrscheinlich weitere folgen.
Die Digitalisierung des kulturellen Erbes kann viele Vorteile mit sich bringen. Im Hinblick auf Forschung, Bewahrung, Zugänglichkeit und Unterstützung kultureller und kreativer Innovationen kann digitalisiertes Kulturerbe ein enormer Gewinn sein. Einer der Gründe, warum diese umfangreichen Investitionen getätigt werden, ist die Tatsache, dass solche digitalisierten Objekte eine breitere, kreativere Nutzung des weltberühmten europäischen Kulturerbes und die Schaffung von mehr gesellschaftlichem Wert in Europa und darüber hinaus ermöglichen.
Neben den Vorteilen der Digitalisierung des kulturellen Erbes gibt es jedoch auch Fallstricke. Ein Risiko besteht darin, dass digitalisiertes Kulturerbe außerhalb seines Kontextes genutzt oder missbraucht wird.
Bibliotheken, Museen und Archive, aber auch andere Sammlungen haben oft eine lange Geschichte. Sowohl die Sammlungen, die sie beherbergen, als auch die Sprache, die sie zur Beschreibung dieser Sammlungen verwenden, sind Produkte dieses historischen Erbes. Aus ihrem Kontext gerissen, können solche Gegenstände dazu verwendet werden, Botschaften zu vermitteln, die der beabsichtigten Absicht zuwiderlaufen, möglicherweise im Widerspruch zu den europäischen Werten oder der Politik der Institutionen, die die Sammlungen beherbergen.
Weitere Risiken können sich aus dem (vermeintlichen) Verlust der Kontrolle über die Nutzung der digitalen Objekte ergeben, was die Einrichtungen des kulturellen Erbes möglicherweise dazu veranlasst, den Zugang zu ihren digitalen Beständen und deren Nutzung einzuschränken, wodurch die Realisierung des von der Digitalisierung erwarteten größeren gesellschaftlichen Nutzens behindert wird.
Die Verwendungsmöglichkeiten des digitalisierten Kulturerbes und die Strategien, die verfolgt werden könnten, um die Vorteile voll auszuschöpfen und gleichzeitig die Fallstricke zu vermeiden, sind noch nicht gründlich erforscht worden. Die Vorschläge sollten diese Wissenslücken schließen und faktengestützte Empfehlungen dazu ausarbeiten, wie die Digitalisierung des kulturellen Erbes am besten gehandhabt und wie das digitalisierte kulturelle Erbe am besten genutzt werden kann.
Der europäische Kulturerbesektor ist breit gefächert und besteht aus vielen verschiedenen Akteuren, von großen öffentlichen Einrichtungen bis hin zu unabhängigen Künstlern und Kunsthandwerkern. Darüber hinaus unterscheiden sich der Kontext, das kulturelle Erbe selbst und die politische Landschaft oft stark zwischen verschiedenen Ländern und Regionen. Diese Vielfalt sollte bei der Ausarbeitung von Empfehlungen berücksichtigt werden, damit diese realistisch in ganz Europa angewendet werden können.
Die Vorschläge sollten so weit wie möglich auf bestehendem Wissen, Aktivitäten und Netzwerken aufbauen, insbesondere auf den von der Europäischen Union finanzierten. Darüber hinaus sollten gegebenenfalls Verbindungen zu verwandten Maßnahmen hergestellt und Synergien angestrebt werden, z. B. zu einschlägigen F&I-Maßnahmen, die von Horizont Europa oder Horizont 2020 finanziert werden. Insbesondere sollten die geförderten Vorschläge mit den Projekten in Verbindung stehen, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für eine "European Collaborative Cloud for Cultural Heritage" im Rahmen von Horizont Europa Cluster 2 gefördert werden, sowie gegebenenfalls mit Projekten, die im Rahmen des Programms "Digitales Europa" zur Schaffung eines europäischen Datenraums für das Kulturerbe gefördert werden.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Verbessertes kritisches Verständnis des Potenzials, der Chancen, Hindernisse und Risiken der Digitalisierung des kulturellen Erbes.
- Forschungs- und wissensbasierte Empfehlungen und/oder Methoden, wie der europäische Kulturerbesektor die Digitalisierung seiner Sammlungen besser handhaben kann, einschließlich der Festlegung von Prioritäten, der Sicherstellung, dass der richtige Kontext auf den erstellten digitalen Objekten wiedergegeben wird, und der Gewährleistung ihrer langfristigen Haltbarkeit.
- Validierte Rahmenwerke, die den Sektor des kulturellen Erbes dabei unterstützen, seine digitalen Bestände optimal zu nutzen, um die Vorteile des digitalen Wandels voll auszuschöpfen und die Fallstricke zu vermeiden.
- Wesentliche Beiträge zur Unterstützung europäischer Kulturerbe-Institutionen bei der Entwicklung ihrer digitalen Kompetenz, damit sie die Möglichkeiten des digitalen Kulturerbes voll ausschöpfen können.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2(1090kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren