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Call-Eckdaten
Förderung der Gleichstellung und zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2023-EQUAL
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.06.2023 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als € 100.000,00 betragen.
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Unterstützung eines umfassenden und intersektionellen Ansatzes durch die Finanzierung spezifischer Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Diskriminierung und Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, insbesondere aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, der Religion, der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität, auch wenn sich dies in Form von Antiziganismus, antischwarzem Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischem Hass und LGBTIQ-Phobie manifestiert.
Call-Ziele
Im Rahmen dieses Aufrufs werden die folgenden Prioritäten finanziert:
- Kampf gegen Diskriminierung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz, einschließlich Antiziganismus, Rassismus gegen Schwarze, Antisemitismus und antimuslimischer Hass
- Förderung von Diversity Management und Inklusion am Arbeitsplatz, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor
- Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ durch die Umsetzung der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie
- Aufforderung an die öffentlichen Behörden, ihre Reaktionen auf (intersektionelle) Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischen Hass und Fremdenfeindlichkeit, LGBTIQ-Phobie und alle anderen Formen von Intoleranz zu verbessern
Die Aktivitäten umfassen:
- Koalitionsbildung, Aufbau von Kapazitäten und Schulungen für Fachleute und Opfer von (intersektioneller) Diskriminierung;
- Gegenseitiges Lernen, Austausch bewährter Praktiken, Zusammenarbeit, einschließlich der Ermittlung bewährter Praktiken, die auf andere Teilnehmerländer übertragbar sein könnten;
- Verbreitung und Sensibilisierung, einschließlich sozialer Medien oder Pressekampagnen;
- Förderung von digitalen Fähigkeiten und kritischem Denken;
- Datenaufzeichnung, Datenerhebung, Erhebungen, Überwachung und Meldung von Diskriminierungsvorfällen;
- Geschlechts- und altersspezifische Stärkung und Unterstützung der Opfer;
- Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien oder Aktionsplänen;
- Kapazitätsaufbau und Schulungsmaßnahmen für nationale, regionale und lokale Behörden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Kampf gegen Diskriminierung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz, einschließlich Antiziganismus, antischwarzem Rassismus, Antisemitismus und antimuslimischem Hass:
- Verbesserte Kenntnisse der EU- und nationalen Nichtdiskriminierungsvorschriften sowie der Verwaltungspraxis im Bereich der Nichtdiskriminierung, einschließlich der Praktiken und Strategien zur Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung;
- Stärkere Sensibilisierung für die Rechte, den Schutz und die Interessenvertretung von Opfern von Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Hautfarbe (die sich möglicherweise mit anderen Diskriminierungsgründen überschneiden);
- Effektivere Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Nichtdiskriminierung sowie verbesserte unabhängige Überwachung und Berichterstattung;
- Verbesserung des Wissens und des Bewusstseins für Vorurteile und Stereotypen, insbesondere bei Schulen, Personal und Journalisten;
- Stärkung und Verbesserung des Schutzes von Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen, die von Erscheinungsformen von Intoleranz und Rassismus betroffen sind, mit besonderem Schwerpunkt auf Antiziganismus, antischwarzem Rassismus, Antisemitismus und antimuslimischem Hass;
- Verbesserung der Kenntnisse, des Bewusstseins und der Fähigkeit, auf alle Formen von Antisemitismus, denen jüdische Menschen ausgesetzt sind, zu reagieren, in der Bevölkerung im Allgemeinen und in Schlüsselgruppen im Besonderen, wie z. B. Entscheidungsträger, Strafverfolgungs- und Justizbehörden sowie junge Menschen.
- Förderung von Diversity Management und Inklusion:
- Unterstützung bestehender und neuer Diversity-Chartas bei der Förderung von Vielfalt und Integration am Arbeitsplatz, auch durch eine größere Zahl von Unterzeichnern;
- Mehr Vielfalt und Einbeziehung am Arbeitsplatz durch stärkere Verbindungen zwischen Unternehmen, NROs, der akademischen/forschenden Gemeinschaft und der öffentlichen Verwaltung;
- Innovative und integrative (europaweite) Instrumente, Leitlinien und Lernplattformen zur Förderung/Messung/Umsetzung von Vielfalt und Integration am Arbeitsplatz, einschließlich Sensibilisierungsmaßnahmen.
- Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ durch die Umsetzung der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie:
- Verbesserung des Wissens und des Bewusstseins für die intersektionelle Diskriminierung und Ungleichheit, die LGBTIQ-Personen, insbesondere Transgender und Intersex-Personen, in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Gesundheit erfahren, sowie für Lösungen, wie dem begegnet werden kann;
- Stärkung des Bewusstseins und Verbesserung der Fähigkeiten der einschlägigen Fachleute, einschließlich der Fachleute aus den Bereichen Gesundheit, Medien und Wirtschaft sowie des Schulpersonals, um Stereotypisierung, Stigmatisierung, Pathologisierung, Diskriminierung, Belästigung und Mobbing von LGBTIQ-Personen entgegenzuwirken;
- Verstärkte Unterstützung für LGBTIQ-Personen und ihre Familien, u. a. durch Informationskampagnen, Selbsthilfegruppen, Beratung und andere Maßnahmen, sowie Verbesserung der Kenntnisse und des Bewusstseins für die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind;
- Bessere Anleitung für nationale Behörden und Schulen zur Verhinderung und Bekämpfung von schulischer Gewalt und Mobbing gegen LGBTIQ-Schüler, zur Aufnahme positiver Darstellungen der LGBTIQ-Vielfalt in die Bildung, zur Bekämpfung von Stereotypen über Geschlecht und Sexualität in der Bildung und zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von Transgender-, Intersex- und nicht-binären Kindern in Bildungseinrichtungen.
- Aufforderung an die Behörden, ihre Reaktionen auf (intersektionelle) Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit, LGBTIQ-Phobie und alle anderen Formen von Intoleranz zu verbessern
- Bessere Befähigung der Behörden zur wirksamen Untersuchung, Verfolgung und angemessenen Verurteilung von Diskriminierungsvorfällen;
- Bessere Unterstützung der Opfer, bessere Aufklärung der Öffentlichkeit über ihre Rechte und höhere Zahl der gemeldeten Vorfälle;
- Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Behörden (insbesondere den kommunalen und regionalen Verwaltungen) sowie zwischen den Behörden und anderen Akteuren wie Organisationen der Zivilgesellschaft und Vertretern der Gemeinschaft, um besser auf Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und andere Formen von Intoleranz reagieren zu können;
- Verbesserung der Kenntnisse und des Bewusstseins der Behörden und der Strafverfolgungsbehörden über die Auswirkungen von Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz sowie über aktuelle Trends und ein besseres Verständnis der verschiedenen Formen von Intoleranz und des rechtlichen Rahmens;
- Verbessertes System zur Erfassung von Diskriminierung und zur Sammlung von Daten, verbesserter methodischer Ansatz und bessere interinstitutionelle Zusammenarbeit bei der Datenerhebung;
- Wirksame Entwicklung und Umsetzung umfassender Rahmen, Strategien oder Aktionspläne zur Verhütung und Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, LGBTIQ-Phobie und anderen Formen von Intoleranz.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Im Rahmen der ersten, zweiten und dritten Priorität müssen die Begünstigten öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein, die ihren Sitz in einem der am Programm teilnehmenden Länder haben, oder eine internationale Organisation; Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, müssen ihre Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten Organisationen ohne Erwerbszweck einreichen.
- im Rahmen der vierten Priorität: der Koordinator muss eine öffentliche Behörde eines der am Programm teilnehmenden Länder sein; die anderen Antragsteller müssen öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein, die ihren Sitz in einem der am Programm teilnehmenden Länder haben, oder internationale Organisationen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- sie müssen juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Um im Rahmen der ersten, zweiten und dritten Priorität förderfähig zu sein, müssen die Zuschussanträge außerdem alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Koordinatoren müssen nicht gewinnorientiert sein. Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, können sich nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten gemeinnützigen Organisationen bewerben.
- Andere Antragsteller müssen juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) mit förmlichem Sitz in einem der förderfähigen Länder oder eine internationale Organisation sein;
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden.
- Das Projekt kann national oder transnational sein.
Um im Rahmen der vierten Priorität förderfähig zu sein, müssen die Zuschussanträge außerdem alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Koordinatoren müssen öffentliche Behörden sein.
- Andere Antragsteller müssen juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) mit förmlichem Sitz in einem der förderfähigen Länder oder eine internationale Organisation sein.
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden.
- Es kann sich um ein nationales oder transnationales Projekt handeln.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich obligatorischer Indikatoren
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen)
- Lebensläufe (Standard) des Hauptprojektteams
- Tätigkeitsbericht des Hauptantragstellers und der Partner für das letzte Jahr, falls zutreffend (bei Vorschlägen, die von Konsortien eingereicht werden)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre des Hauptantragstellers und der Partner, falls zutreffend, d. h. bei Vorschlägen, die von Konsortien eingereicht werden) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder (unter 18 Jahren) beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt
Die Vorschläge sind auf maximal 45 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CERV-2023-EQUALCall Document CERV-2023-EQUAL(546kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
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