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Call-Eckdaten
Kreislaufwirtschaft in der Prozessindustrie: Upcycling großer Mengen von Sekundärrohstoffen (Processes4Planet-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-TWIN-TRANSITION-01-42
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 10.000.000,00 und € 12.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die operativen Ziele der Processes4Planet-Partnerschaft zu erreichen, indem neue Verfahren für die Kreislaufführung von Sekundärmaterialien aus Abfällen/Rückständen für alle industriellen Prozesse entwickelt werden (im Zusammenhang mit dem operativen Ziel 6 von P4Planet).
Call-Ziele
Derzeit werden nur 12 % der in der europäischen Prozessindustrie verwendeten Materialressourcen recycelt und zurückgewonnen, und diese werden meist zu weniger wertvollen Produkten weiterverarbeitet. Auf dem Weg zu einer wirklich zirkulären und nachhaltigen Prozessindustrie, die ihre Ressourcen bewusst und ohne Deponierung nutzt, sind bahnbrechende Innovationen erforderlich, die auf das Upcycling großer Mengen an Sekundärrohstoffen abzielen. Im Mittelpunkt dieses Themas steht das Upcycling von Sekundärrohstoffen, das zu der gleichen Qualität und Vielfalt von Produkten führen muss, wie sie bei der Verwendung von Primärrohstoffen entstehen. Die erforderliche Innovation hängt von der jeweiligen Abfallkategorie ab. Aber auch wenn die Upcycling-Technologien sektorspezifisch sein können, sind die sektorübergreifenden Elemente wichtig und sollten gebührend berücksichtigt werden.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Gegebenenfalls Berücksichtigung der Aufwertung von Sekundärrohstoffen, was die Entwicklung besserer Trenn- und Sortiertechnologien und die Digitalisierung umfassen kann;
- Gewährleistung einer gleichbleibenden Qualität und Sicherheit der Rezyklate und ihrer Eignung für das eigentliche Upcycling-Verfahren;
- gegebenenfalls Erkennung und Entfernung von Zusatzstoffen im Strom der Sekundärrohstoffe;
- gebührende Berücksichtigung logistischer Aspekte wie Produktionsplanung, Risikobewertung und -management oder Nullfehler auf Ebene der Lieferkette;
- Das innovative Upcycling von Sekundärrohstoffen sollte anhand von mindestens zwei realistischen Anwendungsfällen demonstriert werden, die zu der gleichen Qualität und Vielfalt von Produkten führen müssen, wie sie bei der Verwendung von Primärrohstoffen erzielt werden, mit nachweisbarer wirtschaftlicher Rentabilität, die in enger Zusammenarbeit zwischen Recyclern, der verarbeitenden Industrie, Nutzern und Technologieanbietern entwickelt werden;
- Erfolgreiches Upcycling hängt von fortgeschrittener Überwachung und Sensorik in der verarbeitenden Industrie und den Wertschöpfungsketten sowie von einer verbesserten Vollständigkeit, Genauigkeit und Interoperabilität der Daten zwischen der verarbeitenden Industrie und den Recyclingunternehmen ab. Upcycling kann neue Geschäftsmöglichkeiten und -modelle schaffen. Dies sind Aspekte, die gebührend berücksichtigt werden sollten.
Die Vorschläge sollten Überlegungen zur Energieeffizienz, zu technisch-wirtschaftlichen Aspekten und zur Lebenszyklusbewertung des gesamten Prozesses enthalten.
Die Vorschläge sollten aktiv auf die Einbeziehung aller Akteure der Wertschöpfungskette abzielen, von der verarbeitenden Industrie bis hin zu Formulierern, Recyclern, Behörden und Normungsakteuren.
Die Forschung muss auf bestehenden Normen aufbauen oder zur Normung beitragen. Gegebenenfalls sollte die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten behandelt werden.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein Geschäftsszenario und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt.
Darüber hinaus sollte eine Strategie für die Entwicklung von Qualifikationen vorgelegt werden, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Sozialpartner. Besonderes Augenmerk sollte auf die Zusammenarbeit mit bestehenden Initiativen gelegt werden, die in diesem Bereich Bildungs- und Qualifikationsaktivitäten und -ergebnisse entwickelt haben.
Alle Vorschläge sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen und Finanzierungsprogrammen entwickeln. Sie werden ermutigt, die Nutzung der erwarteten Ergebnisse in einem breiteren Ansatz zu erwägen, der der Einrichtung von Hubs für die Kreislaufwirtschaft zugute kommen könnte.
Eine internationale Zusammenarbeit kann insbesondere mit Ländern in Betracht gezogen werden, die auf diesem Gebiet fortgeschritten sind und aus verschiedenen Perspektiven gegenseitigen Nutzen bringen könnten.
Die Vorschläge zu diesem Thema können sich auf alle Sektoren der verarbeitenden Industrie und die damit zusammenhängenden Sektoren für Abfälle am Ende des Lebenszyklus beziehen (Kunststoffabfälle und Verbundstoffe, die Gegenstand des Arbeitsprogramms 2021-22 waren, sowie Stahlschrott, der im Rahmen der Clean Steel-Partnerschaft verarbeitet wird, sind ausgeschlossen).
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte europäische Partnerschaft Processes4Planet umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
- Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der Verwendung von Sekundärrohstoffen in der verarbeitenden Industrie, was zu Produkten mit denselben Eigenschaften und Leistungen wie bei der Verwendung von Primärrohstoffen führt und eine Produktion ohne Qualitätseinschränkungen ermöglicht;
- Steigerung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen in der verarbeitenden Industrie, was zu einer erheblichen Steigerung der Ressourceneffizienz in der gesamten Wertschöpfungskette und einer anschließenden Verringerung der CO2-Emissionen führt; Verringerung der zu deponierenden Abfälle und insgesamt positive Auswirkungen auf die Umwelt;
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen verarbeitenden Industrie; neue Geschäftsmöglichkeiten und Einkommensströme für Recyclingunternehmen, wovon insbesondere KMU profitieren, die diesen Marktsektor dominieren;
- Die vorgeschlagenen Technologien sollten dazu beitragen, Angebot und Nachfrage nach Rohstoffen auf der Ebene der Qualitätsanforderungen (Entfernung von Verunreinigungen oder falschen Matrizen, Konzentration usw.) in Einklang zu bringen;
- Förderung der gemeinsamen Nutzung von Daten und der FAIR-Grundsätze (Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit) für digitale Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Anwendung des digitalen Produktpasses zwischen Recyclingunternehmen und der verarbeitenden Industrie zur Verbesserung der Größenvorteile beim Upcycling von Materialströmen;
- Verstärkte Nutzung ungenutzter und neuer Fähigkeiten, um das Potenzial der technologischen Lösungen am Arbeitsplatz für das Upcycling und den Beitrag zum integrativen Wachstum zu entfalten;
- Längerfristig soll der Weg zu einem nachhaltigen Design für Kreislaufprodukte geebnet werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1(661kB)
Kontakt
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