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Call-Eckdaten
Elektrifizierung von Hochtemperaturheizsystemen (Processes4Planet-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-TWIN-TRANSITION-01-33
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
60% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 35.670.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 12.000.000,00 und € 15.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die Ziele der Processes4Planet-Partnerschaft und den Übergang der Prozessindustrie zur Klimaneutralität durch die Entwicklung neuer elektrifizierter Prozesse, die Sicherstellung der Prozessflexibilität und die Nutzung des gesamten Potenzials erneuerbarer Energien (im Zusammenhang mit dem operativen Ziel 1 von P4Planet) zu erreichen.
Call-Ziele
Industrielle Hochtemperaturheizsysteme (über 400 °C), die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind für 20 % der Treibhausgasemissionen der Prozessindustrie verantwortlich. Das Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Elektrifizierung von Hochtemperatur-Heizsystemen, z. B. von Industrieöfen, Brennöfen und Crackern, um nur einige zu nennen. Die Elektrifizierung dieser Heizsysteme mit erneuerbarem Strom könnte eine erhebliche Verringerung der damit verbundenen Treibhausgasemissionen bewirken.
Die Vorschläge sollten:
- Bestehende hocheffiziente Technologien einbeziehen, z. B. Induktionsheizung, Hybridbetrieb zwischen elektrischer Heizung und kohlenstofffreier Brennstoffheizung, Mikrowellen- und Plasmatechnologien, elektrische Widerstände und/oder die Kombination mit digitalen Technologien oder Hybridmodellen; dies kann die Entwicklung von Hochtemperatur-Wärmespeichern für die flexible Nutzung von Strom (Lastverschiebung) oder die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Produktionsschwankungen) einschließen;
- Verfolgung eines ganzheitlichen Ansatzes, der Aspekte wie die Anforderungen an fortschrittliche Werkstoffe und eine geeignete Anlagenkonzeption umfassen kann;
- Verbesserung der Prozesssicherheit, der Flexibilität und der einfachen Prozesssteuerung;
- Darstellung der verbesserten Leistung durch mindestens einen realistischen Anwendungsfall, der in mehr als einem Sektor der verarbeitenden Industrie mit nachweisbarem wirtschaftlichem Nutzen nachgebildet werden kann.
Es wird empfohlen, eine Methode zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen einzubeziehen, die eine detaillierte Beschreibung der Ausgangssituation und der prognostizierten Emissionsreduzierung enthält.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein überzeugendes Geschäftsszenario und eine solide Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt. Als Projektergebnis sollte ein ausführlicherer Nutzungsplan entwickelt werden, der vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Vermarktung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan und Finanzmodell) enthält und die möglichen Finanzierungsquellen angibt, die potenziell genutzt werden können (z. B. Innovationsfonds, InvestEU, ESIF). Die Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt sowie die Folgen für den Arbeitsplatz (z. B. Qualifikationen, organisatorische Veränderungen) sollten dargelegt werden.
Die Forschung muss auf bestehenden Standards aufbauen oder zur Standardisierung beitragen. Gegebenenfalls sollte die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten angesprochen werden.
Die Vorschläge sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Sie werden dazu ermutigt, die Verwendung der erwarteten Ergebnisse in einem breiteren Ansatz zu erwägen, der der Einrichtung von Hubs für die Kreislaufwirtschaft zugute kommen könnte.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte europäische Partnerschaft Processes4Planet umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
- Demonstration des Einsatzes fortschrittlicher elektrischer Heiztechnologien für Systeme mit hohem Temperaturbedarf in der Prozessindustrie;
- Nachweis der Wirksamkeit der Technologien zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen;
- Verringerung der Prozessemissionen von Hochtemperaturheizsystemen um mindestens 30 % im Vergleich zum derzeitigen Stand der Technik des Prozesses mit fossilen Heizsystemen;
- Ermöglichung der Integration von Strom aus erneuerbaren Energien in die Prozessindustrie, um fossile Brennstoffe für die Heizung zu ersetzen und so zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Einfuhr beizutragen, wie im REPowerEU-Plan vorgesehen;
- die Skalierbarkeit und Kosteneffizienz der vorgeschlagenen Lösungen zu demonstrieren;
- Ermöglichung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der gesamten Einheit, um mit dem bestehenden Stand der Technik fossiler Heizsysteme zu konkurrieren und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der europäischen Prozessindustrie zu erhöhen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1(661kB)
Kontakt
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