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Call-Eckdaten
Ansätze auf Fabrikebene und in der Wertschöpfungskette für Remanufacturing (Made in Europe Partnership)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-TWIN-TRANSITION-01-04
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 37.600.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Wiederaufarbeitung ist ein industrieller Prozess, bei dem mindestens eine Änderung an Abfallprodukten oder Bauteilen vorgenommen wird, die sich auf deren Sicherheit, Leistung, Zweck oder Art auswirkt. Die Wiederaufarbeitung zielt darauf ab, den Nutzen von Produkten und Bauteilen zu erhalten, und ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Kreislaufwirtschaft, ohne dass das Produkt dadurch verschlechtert wird.
Call-Ziele
Dies erfordert sowohl Wiederaufbereitungstechnologien auf Fabrikebene als auch ihre Integration in zirkuläre Wertschöpfungsketten, einschließlich der Rationalisierung von Daten zur Unterstützung der Wiederaufbereitung. Das Remanufacturing sollte sich nicht nur auf die Wiederverwendung von Rohstoffen konzentrieren, sondern auf die Wiederverwendung und das Upscaling von Komponenten, ihre Valorisierung und die Beibehaltung oder Verbesserung ihrer Funktionalität abzielen. Bauteile, Produkte und/oder Funktionen können mit neuer Technologie aktualisiert und über ihre ursprüngliche Funktionalität hinaus verbessert werden. Letztlich wird erwartet, dass die Wiederaufarbeitung indirekt den Ressourcenverbrauch und damit auch die CO2-Intensität der Komponenten verringert.
Die Vorschläge sollten sich auf Technologien in bestimmten Industriezweigen oder in allen Industriezweigen beziehen:
- Entwicklung von hochmodernen Aufarbeitungskonzepten (Design, Technologien, Geschäftsmodelle) und deren Integration in Wertschöpfungsketten;
- Demonstration von Wiederaufbereitungsprozessen, die die Funktionalität der Komponenten in mindestens drei Anwendungsfällen aufrechterhalten;
- Die Einführung von Aspekten der Rückverfolgbarkeit, der Qualitätskontrolle und einer behördlichen Validierung muss in Betracht gezogen werden;
- Wiederverwendung von Komponenten in einer Vielzahl von Industriesektoren. Einführung flexibler Produktionskonzepte, fortschrittlicher Maschinen, intelligenter Mechatronik, interaktiver und kollaborativer Maschinen, Roboter und Systeme, die einen effizienten Fabrikbetrieb und eine Rekonfiguration ermöglichen;
- Berücksichtigung der betrieblichen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit sowie der Umweltauswirkungen des vorgeschlagenen Konzepts.
Ein auf den Menschen ausgerichteter Ansatz für die Wiederaufarbeitung sollte integriert werden, mit entsprechenden Beiträgen der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH); als Teil davon sollte eine Strategie für die Entwicklung von Fertigkeiten einbezogen werden, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Sozialpartner. Dies kann die Erweiterung von Technologien und Fertigkeiten beinhalten, um die Fähigkeiten der europäischen Arbeitskräfte zu stärken. Die Zusammenarbeit mit dem EIT Manufacturing wird gefördert, insbesondere bei der Entwicklung von Fähigkeiten.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein Geschäftsszenario und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie sie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben sind.
Die Vorschläge sollten den einschlägigen EU-Rechtsrahmen berücksichtigen, wie z. B. die Ökodesign-Richtlinie und den künftigen Rahmen für nachhaltige Produkte (SPI).
Die Vorschläge sollten alle einschlägigen internationalen Normen (wie die Asset Administration Shell) und die im Rahmen des Programms "Digitales Europa" geförderten Aktivitäten berücksichtigen, z. B. im Bereich der Manufacturing Data Spaces und der Initiative "Digitaler Produktpass".
Die Forschung muss auf bestehenden Standards aufbauen oder zur künftigen Standardisierung beitragen. Die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten muss unter Nutzung bestehender Ontologien und Metadaten und durch die Umsetzung der FAIR-Datengrundsätze gewährleistet werden.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge zur Normung der einschlägigen Technologien beitragen.
Alle Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen und Finanzierungsprogrammen entwickeln.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft Made in Europe umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
- Angemessen skalierte grüne und digitale Technologien zur Unterstützung der Wiederaufarbeitung für Kreislaufwertschöpfungsketten in industriellen Ökosystemen;
- Wiederaufarbeitung von Komponenten und Produkten im Hinblick auf vollständige Kreislauffähigkeit unter Beibehaltung des Wertes oder der Funktionen der Komponenten;
- Qualifikationen und Ausbildungsmöglichkeiten für die Wiederaufarbeitung.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1(661kB)
Kontakt
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