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Call-Eckdaten
Förderung der Entwicklung und Verbreitung von Spitzentechnologien in KMU auf der Grundlage eines Lieferkettenmodells
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-42
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Alle industriellen Ökosysteme der EU sollten sich an das wirtschaftliche Umfeld nach der Krise anpassen, das von einer neuen Nachfrage der Verbraucher und der Industrie, einem veränderten Wettbewerb und neuen Zielen in Bezug auf Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit geprägt ist. Diese Anpassung wird für KMU eine besondere Herausforderung darstellen. Die wirtschaftliche Erholung in Europa nach der COVID-19-Pandemie wird nur dann eintreten, wenn die KMU durch geeignete Aktionen und politische Maßnahmen bei der Anpassung an die veränderten Wertschöpfungsketten und die veränderte Nachfrage angemessen unterstützt werden.
Für Unternehmen ist es wichtig, ihre Lieferkette zu kartieren, um kritische Abhängigkeiten und Schwachstellen im spezifischen industriellen Ökosystem zu ermitteln. Es besteht Bedarf an der Entwicklung einer Methodik oder eines Modells, das Unternehmen bei der Erkennung und Vorwegnahme von Störungen in ihren Lieferketten unterstützen kann. Ein solches Modell würde dazu beitragen, strategische Abhängigkeiten von kritischen Produkten, Dienstleistungen oder Technologien zu verringern.
Durch die Einführung fortschrittlicher Technologien wird die Fertigungsindustrie betriebliche Unabhängigkeit erlangen. Diese operative Verbesserung wird für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit in der nächsten Normalperiode von größter Bedeutung sein. Die Auswirkungen von COVID-19 auf den Handel trafen viele Unternehmen unvorbereitet, was negative Folgen für die Lieferketten hatte. Dieses Ereignis führte zu einer drastischen Verlagerung des Schwerpunkts von der Beschaffung in Niedrigkostenländern hin zu einem widerstandsfähigeren und einfacheren Netzwerk. Die Einführung neuer Technologien führt dazu, dass die Prozesse und Aktivitäten in der Lieferkette weniger unsicher und komplex werden. Technologien wie Robotik, künstliche Intelligenz, IoT, Blockchain und Edge Computing sind die wichtigsten Triebkräfte, um diese Ziele zu erreichen, zusammen mit Effizienzvorteilen und Zero-Touch-Produktionsprozessen (ZTP), wobei letztere während der Pandemie erheblich vorangetrieben wurden und zu einem strategischen Vorteil für die Zukunft von Unternehmen werden.
Die Effizienz wird auch durch AR/VR-Lösungen gefördert, die es den Experten ermöglichen, die Bediener vor Ort aus der Ferne zu unterstützen und Schritt-für-Schritt-Anweisungen zu geben. Digitale B2B-Plattformen sind ebenfalls ein wichtiger Trend in der Fertigungsindustrie, der die Zusammenarbeit zwischen Kollegen, Kollegen und Mitarbeitern fördert. Diese Möglichkeit ist eng mit der Big-Data-/Analytik-Technologie verbunden, die es dem Benutzer ermöglicht, Prozesse zu verfolgen und zu analysieren, die betriebliche Transparenz zu verbessern und Verbesserungen und Trends zu verstehen. Der 3D-Druck hat während der Pandemie sein enormes Potenzial bei der Erstellung und Modifizierung von Fertigungs- und Gesundheitsprodukten unter Beweis gestellt und wird in den kommenden Jahren wahrscheinlich ein wichtiger Trend sein. Die Produktinnovation treibt auch die Einführung fortschrittlicher Materialien, Mikro- und Nanoelektronik, Nanotechnologien und Photonik voran, um Produkte zu verbessern und Kosten zu senken.
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Erwartete Ergebnisse
- Erstellung eines Modells für jedes industrielle Ökosystem, um Störungen und technologische Möglichkeiten für die Einführung fortschrittlicher Technologien in einer Lieferkette zu ermitteln;
- Warnung vor aktuellen Störungen und Ermittlung potenzieller künftiger Störungen;
- Identifizierung potenzieller alternativer Lieferanten kritischer Spitzentechnologien;
- Start eines Pilotprojekts pro industriellem Ökosystem mit dem Schwerpunkt auf dem Aufbau von Allianzen zwischen traditionellen und technikaffinen KMU durch industrielle Clusterorganisationen;
- Sondierung konkreter Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Arten von Unternehmen in der EU, insbesondere zwischen technikaffinen KMU und traditionellen KMU;
- Förderung der Übernahme fortgeschrittener Technologien in traditionellen KMU unter Berücksichtigung von Qualifikationsdefiziten und anderen Hindernissen sowie Unterstützung von technikaffinen KMU in der EU, die wichtige Technologieanwendungen entwickelt haben, um ihr Marktpotenzial in der EU zu erweitern;
- Aufzeigen, wie die Einführung fortschrittlicher Technologien in KMU es ihnen ermöglichen kann, den Ressourcen-, Material- und Energieverbrauch zu senken und so zu den Klimaneutralitätszielen der EU beizutragen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2(791kB)
Kontakt
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