Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Computermodelle für die Entwicklung sicherer und nachhaltiger Chemikalien und Materialien durch Design
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-23
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 29.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Initiative der Kommission für sicheres und nachhaltiges Design legt einen Rahmen für die Bewertung der Sicherheit und Nachhaltigkeit von Chemikalien und Materialien fest, der in dem Vorschlag als Referenz herangezogen werden sollte.
Für eine wirksame Substitution bedenklicher Stoffe ist es von entscheidender Bedeutung, dass die entwickelten Alternativen die von den zu ersetzenden Stoffen geforderte Funktionalität bieten (z. B. wasser- oder schmutzabweisende Eigenschaften, Isolierung usw.) und eine verbesserte Sicherheits- und Nachhaltigkeitsleistung aufweisen. Die Integration der Funktionalität von Chemikalien und Materialien durch Computermodellierung in den Rahmen von "Safe and Sustainable by Design" wird eine Schlüsselrolle beim grünen und digitalen Wandel der europäischen Industrie spielen. Mit diesen Instrumenten kann untersucht werden, welche technischen Lösungen am besten geeignet sind, um die Anforderungen des Konzepts "Sicher und Nachhaltig durch Technik" auf kosten- und politikeffiziente Weise zu erfüllen und so den Innovationsprozess für Chemikalien und Werkstoffe, die sicher und nachhaltig durch Technik sind, zu beschleunigen.
Die Vorschläge sollten daher:
- Erstellung innovativer Modellierungssoftware für die Entwicklung von Chemikalien und Werkstoffen (einschließlich fortgeschrittener Werkstoffe) auf der Grundlage von Einrichtungen zur Charakterisierung von Chemikalien und Werkstoffen mit hohem Durchsatz und einschlägigen Modellen sowie Bereitstellung und Verknüpfung dieser Software über offene Plattformen, die für KMU und die Industrie zugänglich sind;
- Entwicklung prädiktiver Computermodelle und Software zur Vorhersage der Nachhaltigkeitsleistung und zur Unterstützung der Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten für neu entwickelte Chemikalien oder Materialien in einem abgestuften Ansatz bereits in den frühen Phasen und während des Innovationsprozesses;
- Ermöglichung der Integration von Materialmodellierungs-, Sicherheits- und Nachhaltigkeitsbewertungsinstrumenten und Datenbanken in einen einzigen Arbeitsablauf. Anwendung von KI-Techniken für die Suche nach Daten und fehlenden Daten, einschließlich statistischer Analysen (Empfindlichkeit und Unsicherheit), in allen abgedeckten Bereichen: Modellierung der Funktionalität, Sicherheits- und Nachhaltigkeitsbewertung (einschließlich Lebenszyklusbewertung);
- Informationsaustausch über Chemikalien und Materialien entlang der Wertschöpfungsketten und während ihres gesamten Lebenszyklus und Bereitstellung von Lösungen für die Zugänglichkeit von Daten in den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette für Modellierungs-/Bewertungszwecke;
- Entwicklung von FAIR-Modellen für Chemikalien, Werkstoffe und deren Produktionsprozesse und Ergänzung dieser Modelle durch eine Reihe von Testdaten,
- Anwendung der FAIR-Datengrundsätze. Die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten sollte angesprochen werden, einschließlich Synergien mit anderen europäischen Projekten, die sich mit Ontologien für die Datendokumentation befassen, z. B. Projekte, die aus dem Thema DT-NMBP-39-2020 resultieren;
- Sondierung der Zusammenarbeit mit bestehenden Open Innovation Test Beds (OITBs), sofern relevant;
- Die Werkzeuge sollten anhand vorhandener Daten validiert werden. Die Anwendung der Werkzeuge durch externe Nutzer sollte im Rahmen des Projekts getestet werden (Industrie und KMU außerhalb des Projektkonsortiums, eventuell in Verbindung mit Projekten, die aus dem Thema HORIZON-CL4-2024-RESILIENCE-01-24 in diesem Arbeitsprogramm hervorgehen).
Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, zu welchen Kapiteln des strategischen Forschungs- und Innovationsplans für Chemikalien und Werkstoffe sie beitragen würden.
Die Forschung sollte, soweit möglich, auf bestehenden Normen aufbauen und zur Normung beitragen.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt.
Es sollte eine Strategie für die Entwicklung von Fertigkeiten vorgelegt werden, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Sozialpartnern, für Entwickler von Computermodellen und Nutzer der Modelle.
Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln, wie z. B. Projekte, die sich aus den Themen HORIZON-CL4-2021-RESILIENCE-01-08, HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION und/oder HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-39 ergeben. In den Vorschlägen sollten die notwendigen Ressourcen für die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Projekten vorgesehen werden.
Synergien mit Horizon Europe-Missionen sind erwünscht.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Der Gemeinschaft der "Chemikalien und Werkstoffe" werden Berechnungsmodelle zur Verfügung gestellt, die durch künstliche Intelligenz für die Entwicklung neuer Chemikalien und Werkstoffe unterstützt werden und die Funktionalität und den Rahmen für "Safe and Sustainable by Design" integrieren;
- Die Innovationskapazität von KMU und der Industrie wird durch kosteneffiziente Instrumente gestärkt, um sichere und nachhaltige Alternativen zu bedenklichen Stoffen zu finden;
- Die Industrie wird den ökologischen Fußabdruck von Materialien und Chemikalien durch verbesserte Produktionsmethoden und optimierte Anwendungen von der Entwurfsphase an verringern;
- Die Industrie wird flexibler auf externe und interne Einflüsse reagieren können, z. B. auf neue Marktanforderungen an Chemikalien und fortschrittliche Werkstoffe, auf gesetzliche Anforderungen oder auf die mögliche Verknappung derzeit verwendeter Rohstoffe;
- Die Klimaziele der EU werden unterstützt, indem ein Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durch eine nachhaltigere Produktion und Verwendung von Chemikalien und Werkstoffen geleistet wird;
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 3-6 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2(791kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren