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Call-Eckdaten
eXtended Reality für Industrie 5.0
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-22
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 25.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Es werden die folgenden zwei Arten von Innovationsvorschlägen erwartet.
- i. Die Entwicklung von XR-Anwendungen, um Unternehmen in allen industriellen Ökosystemen, insbesondere KMU, bei der Nutzung innovativer interaktiver und immersiver Technologien zu unterstützen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, Effizienz und Menschenzentrierung zu steigern. Die Anwendungen sollten robust, geschlechtsneutral, sicher und vertrauenswürdig sein, insbesondere im Hinblick auf Cybersicherheit, Datenschutz und Gesundheitsfragen. Die Vorschläge sollten die gegenseitige Befruchtung von Wissenschaftlern, Industrievertretern und Endnutzern im Rahmen gut durchdachter Szenarien nutzen. Darüber hinaus sollten die Vorschläge Aktivitäten zur Präsentation der Ergebnisse und zur weiten Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse beinhalten.
Es wird mindestens ein Vorschlag des Innovationstyps I gefördert.
- ii. Schaffung einer europäischen Referenzplattform, die darauf abzielt, fortgeschrittene interoperable XR-Lösungen zu entwickeln und zu prototypisieren, um gemeinsame Herausforderungen der Industrie zu lösen (in Bereichen wie Montage, Wartung, Fernsteuerung, Schulung, Design, Logistik usw.), wobei das Wohlbefinden der Arbeitnehmer in den Mittelpunkt des Produktionsprozesses gestellt wird. Die Plattform wird mit Projekten Dritter bestückt, die ein breites Spektrum von XR-Technologien erforschen und andere aufkommende Technologien (wie 5G/6G, IoT, Daten, künstliche Intelligenz, Edge- und Cloud-Computing und Mikroelektronik) nutzen. Um die Integration mit bestehenden IT-Systemen und -Strategien zu erleichtern, sollte die EU-XR-Plattform für die Industrie vorrangig XR-Inhalte, -Werkzeuge und -Lösungen anbieten, die auf offenen Standards wie OpenXR und WebXR basieren. Die von der Plattform bereitgestellten Lösungen sollten so viele industrielle Ökosysteme wie möglich abdecken. Die Einbeziehung von Endnutzern ist bei der Festlegung von Spezifikationen und Tests unerlässlich.
Für den Innovationstyp II wird nur ein Vorschlag gefördert.
Finanzielle Unterstützung für Dritte
Die Innovationsmaßnahme des Typs II sollte finanzielle Unterstützung für Drittprojekte von herausragenden XR-Innovatoren, KMU und anderen multidisziplinären Akteuren durch mindestens drei offene Aufforderungen während der Laufzeit des Projekts bieten.
Da die Unterstützung und Mobilisierung von XR-Innovatoren für die Typ-II-Innovationsmaßnahme zu diesem Thema von zentraler Bedeutung ist, sollten mindestens 60 % des gesamten beantragten EU-Beitrags für die finanzielle Unterstützung von Dritten bereitgestellt werden. In den Vorschlägen sollte eine kohärente und koordinierte Programmlogik für die Projekte Dritter festgelegt werden, die die notwendige technische Unterstützung, Betreuung und Beratung bietet, um einen bedeutenden Fortschritt und Auswirkungen im Innovationsbereich zu gewährleisten, auch im Hinblick auf Interoperabilität und Normung. Diese Aufgaben sollten außerhalb des zugewiesenen Mindestanteils für die finanzielle Unterstützung von Drittparteien finanziert werden.
Die Vorschläge sollten die Interventionslogik für den Bereich und ihr Potenzial, relevante XR-Talente anzuziehen und einen soliden Mehrwert für die Projekte Dritter zu liefern, deutlich machen. Die Vorschläge sollten auch das Fachwissen und die Fähigkeit des Konsortiums nachweisen, den gesamten Lebenszyklus der offenen Aufforderungen transparent und effizient zu verwalten.
Dritte des Typs ii sollten über Projekte finanziert werden, die in der Regel zwischen 250 000 und 500 000 EUR pro Projekt liegen und eine Laufzeit von 12 bis 15 Monaten haben.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag von SSH-Disziplinen und die Einbeziehung von SSH-Experten und -Einrichtungen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen.
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Erwartete Ergebnisse
- Entwicklung von "XR made in Europe" als Beitrag zur technologischen Souveränität.
- Beitrag zur Entwicklung europäischer Plattformen für virtuelle Welten.
- Unterstützung der Nutzung von XR-Technologien für eine nachhaltige, auf den Menschen ausgerichtete und widerstandsfähige europäische Industrie.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden die Finanzhilfen nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge, sondern zumindest auch für den höchstrangigen Vorschlag des Innovationstyps I - Entwicklung von XR-Anwendungen zur Unterstützung von Unternehmen in allen industriellen Ökosystemen - gewährt, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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