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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
eXtended Reality der nächsten Generation
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-21
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 26.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Es werden die folgenden zwei Arten von Forschungs- und Innovationsvorschlägen erwartet:
- Die Entwicklung und Integration fortschrittlicher XR-Hardwarekomponenten, einschließlich der Nutzung bereits verfügbarer Technologien wie Chips, Displays, Optik und Sensoren, für eine neue Generation von XR-Geräten, die einen höheren visuellen, tragbaren, vestibulären und sozialen Komfort bieten. Besondere Bedeutung sollte folgenden Aspekten beigemessen werden: (a) technologische Durchbrüche in der Photonik und bei neuen Werkstoffen zur Verbesserung der Bildqualität und zur Verringerung der Größe und des Gewichts von XR-Geräten; (b) Anzeigen und optische Elemente, die die Fähigkeiten von XR-Geräten näher an die des menschlichen Sehvermögens heranführen; (c) effizientere Architekturen für höhere Leistung, geringeren Stromverbrauch und bessere Wärmeableitung; (d) neuartige Systeme, die für ein breites Spektrum von Nutzern geeignet sind, einschließlich solcher, die eine Korrektur ihrer Sehstärke benötigen; (e) fortgeschrittene optische und Fotodetektor-Technologien für Sensorsysteme, einschließlich der Verarbeitung von Sensordaten; (f) innovative XR-Verbindungskomponenten, die den hohen Anforderungen an Latenzzeiten, Datenraten und Ausfallsicherheit gerecht werden; und (g) neuartige Werkstoffe mit maßgeschneiderten optischen, mechanischen und verarbeitungstechnischen Eigenschaften für eine enge Integration von Teilkomponenten, die eine allgemeine Miniaturisierung und umweltverträgliche Massenproduktion künftiger XR-Geräte ermöglichen.
Mindestens ein Vorschlag dieser Art wird gefördert.
- Die Entwicklung neuer Lösungen, die darauf abzielen, die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kapazitäten der Nutzer in sozialen und professionellen XR-Einrichtungen zu verbessern. Dazu gehören Werkzeuge und Dienste für die Schaffung und Verwaltung interaktiver virtueller Welten wie Metaverse und 3D-Modelle, realistische Ganzkörper-Avatare und intelligente Agenten. Die Lösungen sollten auch darauf abzielen, die Interoperabilität, Leistung und Zugänglichkeit von XR-Erfahrungen zu verbessern. Die Vorschläge sollten Prototypen enthalten, die in realistischen Szenarien validiert werden, um zu zeigen, wie innovativ die entwickelten Lösungen sind, wie sie Synergien zwischen Disziplinen und Bereichen nutzen und wie weit sie über den Stand der Technik hinausgehen.
Mindestens ein Vorschlag dieser Art wird gefördert.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der SSH-Disziplinen und die Einbeziehung von SSH-Experten und -Institutionen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen.
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Erwartete Ergebnisse
- XR-Geräte und -Anwendungen der nächsten Generation, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen und intuitive und realistische Nutzererfahrungen bieten, indem sie die gegenseitige Befruchtung von Technologien wie 5G/6G, IoT, Daten, künstliche Intelligenz, Edge- und Cloud-Computing und Mikroelektronik, aber auch von Anwendungsbereichen wie Bildung, Fertigung, Gesundheit, Kulturerbe, Medien und Sicherheit nutzen.
- Realistischere, erschwinglichere und geschlechtsneutrale Geräte und Anwendungen, die von europäischen Unternehmen entwickelt werden, die die europäischen Werte der Ethik, der Privatsphäre, der Sicherheit und der Gefahrenabwehr respektieren und die auf technologische Souveränität und Widerstandsfähigkeit abzielen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 2 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden die Finanzhilfen nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge vergeben, sondern zumindest auch an den höchstrangigen Vorschlag jeder Art (Typ I - Entwicklung und Integration fortschrittlicher XR-Hardwarekomponenten, Typ II - Entwicklung neuer Lösungen zur Verbesserung der Nutzererfahrung, der Fähigkeiten und der Kapazitäten in sozialen und professionellen XR-Einrichtungen), sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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