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Call-Eckdaten
Internet der nächsten Generation - Internationale Zusammenarbeit - USA
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-13
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel des Themas ist es, die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Bereich des Internets der nächsten Generation zu verstärken und einen kontinuierlichen Dialog zwischen den an den Forschungs- und Innovationsprogrammen der USA und der EU beteiligten Akteuren aufzubauen. Erreicht werden soll dies durch die Durchführung von F&I-Projekten zwischen europäischen NGI-Forschern und -Innovatoren und Einrichtungen, die an von der NSF finanzierten internetbezogenen Projekten teilnehmen.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte Dritter enthalten, an denen EU-Teams zusammen mit NSF-finanzierten US-Teams zu neuen Themen für das Internet der nächsten Generation der EU und entsprechende US-Programme beteiligt sind. Der thematische Schwerpunkt sollte auf Technologien zur Stärkung des Vertrauens und des Schutzes der Privatsphäre, der gemeinsamen Nutzung und Übertragbarkeit von Daten, einem nachhaltigen und klimafreundlichen Internet, elektronischen Identitäten, der Erneuerung der Internetarchitektur und dezentralen Technologien liegen. Die Projekte Dritter sollten sich auf die Forschung konzentrieren, die zu einer fortgeschrittenen Technologieentwicklung führt, und können gemeinsame Demonstratoren und gemeinsame Beiträge zu Normen umfassen.
Der Vorschlag sollte quelloffene Software und offenes Hardware-Design unterstützen. Die Antragsteller werden ermutigt, den offenen Zugang zu Daten, den Zugang zu Test- und Betriebsinfrastrukturen sowie eine Regelung der Rechte des geistigen Eigentums zu unterstützen, die eine nachhaltige Wirkung und die Wiederverwendbarkeit der Ergebnisse gewährleistet.
Die Vorschläge sollten drei offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen umfassen und die Koordinierung dieser offenen Aufforderungen mit der NSF in Bezug auf Umfang, Einreichung und Auswahl der Vorschläge sowie die Durchführung der Projekte Dritter vorsehen. Die Einzelheiten sollten mit der NSF vor der Veröffentlichung der offenen Aufforderungen vereinbart werden.
Die Vorschläge sollten die Interventionslogik für den Bereich, ihre Fähigkeit, einschlägige Organisationen sowohl in der EU als auch in den USA zu gewinnen, sowie ihr Fachwissen und ihre Fähigkeit zur transparenten und effizienten Verwaltung des gesamten Lebenszyklus der offenen Aufforderungen deutlich machen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte
Die Vorschläge sollten die finanzielle Unterstützung von Projekten Dritter vorsehen, die zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bei der Entwicklung von Internet-Technologien und -Diensten der nächsten Generation beitragen. Nur Organisationen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern sollten für eine Finanzierung durch die Europäische Kommission in Form einer finanziellen Unterstützung für Dritte in Frage kommen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge mit einer Gesamtlaufzeit von in der Regel 48 Monaten es ermöglichen würden, diese Ziele angemessen zu erreichen und gleichzeitig drei offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte Dritter durchzuführen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen mit anderen Laufzeiten nicht aus. Um eine zielgerichtete Arbeit zu gewährleisten, sollten Drittparteien über Projekte finanziert werden, die in der Regel mit 150 000 EUR ausgestattet sind und eine indikative Laufzeit von 18 Monaten haben.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
- Unterstützung der Ziele der EU-Internetpolitik, indem die Vision und die Werte der EU mit internationalen Partnern geteilt werden und durch konkrete Kooperationen Verbindungen geknüpft werden.
- Verstärkte Zusammenarbeit und größere Synergien zwischen dem Internet der nächsten Generation (NGI) und den Internetprogrammen der US National Science Foundation (NSF).
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bei der Entwicklung von Technologien, Diensten und Normen für das Internet der nächsten Generation. Entwicklung interoperabler Lösungen und gemeinsamer Demonstratoren, Beiträge zu Normen
- Ein transatlantisches Ökosystem von Forschern, Open-Source-Entwicklern, High-Tech-Startups/KMU und Internet-bezogenen Gemeinschaften, die an der Entwicklung des Internets nach einem auf den Menschen ausgerichteten Ansatz zusammenarbeiten.
- Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten für europäische Internet-Innovatoren auf der Grundlage von dezentralen Technologien und Open Source.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
48 Montae
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Da das Hauptziel der Aktion darin besteht, die Zusammenarbeit zwischen Dritten und NSF-finanzierten US-Teams zu unterstützen, beträgt der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, 150 000 EUR, um 1/ die Angleichung an den Projektumfang und die Finanzierung der NSF-US-Teams zu ermöglichen und 2/ den Reifegrad der Projekte Dritter zu erreichen, um die Nachhaltigkeit der bestehenden Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Mindestens 80 % des gesamten beantragten EU-Beitrags sollten für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden, die im Rahmen offener Aufforderungen ausgewählt werden.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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