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Call-Eckdaten
Offene Innovation: Bewältigung großer Herausforderungen in der KI (AI Data and Robotics Partnership)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-04
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Offene Innovationsherausforderungen können einen breiten und soliden Fortschritt bei allgemeinen KI-Forschungsherausforderungen fördern. Die daraus resultierenden wissenschaftlichen Fortschritte werden zur Robustheit von KI-Systemen im Allgemeinen beitragen und eine Vielzahl unterschiedlicher Anwendungen in vielen Bereichen ermöglichen.
Call-Ziele
KI ist eine universell einsetzbare Technologie, von der erwartet wird, dass sie einen wesentlichen Beitrag zu allen Sektoren und Anwendungen leisten wird. KI-Technologien haben ihren großen Wert und ihr Potenzial in so unterschiedlichen Bereichen wie Gesundheitswesen, Lieferkettenlogistik, weltraumgestützte Bildanalyse und Cybersicherheit unter Beweis gestellt. KI-Technologien stehen jedoch vor einigen Herausforderungen. Wenn es um den Einsatz von KI-Technologien geht, ist eine zuverlässige Leistung erforderlich. Trotz ihres enormen Potenzials und ihrer Fähigkeit, Aufgaben und Kosten zu reduzieren, hat die KI mit Vertrauensproblemen gegenüber dem Menschen zu kämpfen. Gleichzeitig sind die Fehlermöglichkeiten von KI-Technologien nur unzureichend bekannt.
Offene Innovationsherausforderungen können einen breiten und soliden Fortschritt bei allgemeinen KI-Forschungsherausforderungen fördern. Die daraus resultierenden wissenschaftlichen Fortschritte werden zur Robustheit von KI-Systemen im Allgemeinen beitragen und eine Vielzahl unterschiedlicher Anwendungen in vielen Bereichen ermöglichen.
Es wird erwartet, dass Vorschläge für offene Innovationswettbewerbe eingereicht werden, die darauf abzielen, die besten Forschungsteams verschiedener öffentlicher und privater Organisationen zusammenzubringen, die versuchen, wichtige wissenschaftliche und technologische Herausforderungen im Bereich der KI anzugehen und zu lösen, indem sie verschiedene Lösungen miteinander vergleichen. Die offenen Innovationsherausforderungen werden durch die Teilnahme von EU-finanzierten Projekten unterstützt. Newcomer, aufstrebende Stars und die breitere KI-Gemeinschaft sollten die Möglichkeit haben, sich an den Herausforderungen zu beteiligen und sich mit renommierten Teams zu messen. Das/die beste(n) Team(s) sollte(n) entweder mit Geldpreisen ausgezeichnet werden, die von der Industrie mitgesponsert werden können, und/oder mit Sachpreisen, z. B. Mitautorschaft an einem Artikel in einer angesehenen wissenschaftlichen Zeitschrift, Praktikum in angesehenen Labors oder Unternehmen.
Die Vorschläge sollten sich mit der Bewältigung offener Innovationsherausforderungen befassen und folgende Ziele verfolgen
- Anziehung herausragender Talente und der besten Forschungsteams zur Bewältigung wichtiger wissenschaftlicher und technologischer KI-Herausforderungen, die für die Industrie von Bedeutung sind.
- Förderung wesentlicher und umfassender wissenschaftlicher Fortschritte in Schlüsselbereichen der KI mit dem Ziel, die Forschungsexzellenz in Europa zu stärken.
- Vorbereitung von mindestens drei offenen Innovationsprojekten, die Herausforderungen in Zusammenarbeit mit den unter den folgenden Themen geförderten Projekten angehen: CL4-2023-HUMAN-01-01, CL4-2023-HUMAN-01-3, CL4-2024-HUMAN-01-01 und CL4-2024-HUMAN-01-02 mit den Schwerpunkten Optimierung, Erklärbarkeit, Robustheit, Verständnis natürlicher Sprache und Interaktion sowie kollaborative Intelligenz. Die im Rahmen dieser Aufforderungen geförderten Projekte sollten sich an den jeweiligen Open-Innovation-Herausforderungen beteiligen und können Belohnungen erhalten, sind jedoch nicht preisgeldberechtigt, da sie bereits finanziert sind.
- Ermöglichung einer engen Zusammenarbeit und gemeinsamen Schaffung von Innovationen zwischen Wissenschaft und Industrie und Aufbau einer kontinuierlichen Interaktion
- Interesse der Industrie und der Wirtschaft an der Demonstration fortschrittlicher Leistungen, die den Bedürfnissen der Anwenderindustrie entsprechen, zu wecken, um die Einführung und die Geschäftsmöglichkeiten in Europa zu fördern.
- Definition eines Prozesses, der die Übernahme der entwickelten Algorithmen/Lösungen in ganz Europa fördert
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie
- Bereitstellung einer soliden Methodik für die Gestaltung von KI-Herausforderungen als offene Innovationsherausforderungen und/oder Benchmarks, einschließlich der Definition der zu bewältigenden Herausforderungen, die repräsentativ für die gemeinsamen Bedürfnisse einer breiten Annahme in einer Vielzahl von industriellen und öffentlichen Sektoren sind, sowie der Definition von Bewertungsmethoden und -kriterien. Dies beinhaltet die Mobilisierung renommierter Wissenschaftler und Unternehmen (einschließlich Start-ups und KMU), um die Daten/Probleme auszuwählen, die wesentliche wissenschaftliche Fortschritte ermöglichen und dazu beitragen, den Ruf Europas zu stärken und den europäischen KI-Leuchtturm zu errichten. Diese Aufgabe umfasst die finanzielle Unterstützung von Parteien gemäß den in Teil K der Allgemeinen Anlagen festgelegten Bedingungen.
- Bereitstellung eines überzeugenden Konzepts, um die besten Teams aus Wissenschaft und Industrie, darunter Start-ups und KMU, Studenten, aufstrebende Stars und Newcomer, für die Teilnahme an den Open Innovation Challenges zu gewinnen und ihre verschiedenen Lösungen zur Bewältigung der KI-Herausforderungen zu vergleichen.
- alle Aspekte der Durchführung offener Innovationsherausforderungen zu behandeln und sie bestmöglich zu nutzen, um die Sichtbarkeit von KI für ein breiteres Publikum zu maximieren.
- Mobilisierung externer Partner (u. a. aus der Industrie) für das Sponsoring und die Durchführung der offenen Innovationswettbewerbe und Gewinnung von Sponsoren, die Geldpreise oder andere attraktive Belohnungen für die leistungsstärksten Teams zur Verfügung stellen (z. B. Mitautorschaft an Artikeln in angesehenen Fachzeitschriften, Praktika in angesehenen Labors oder Unternehmen usw.). Die Belohnungs- und Wettbewerbsregelungen sollten allen den gleichen Zugang zur Teilnahme ermöglichen und die Vielfalt unter den teilnehmenden Teams fördern.
- Zusammenarbeit mit der AI on Demand Platform, der AI, Data and Robotics Partnership, den Networks of AI excellence centres[6], den im Rahmen von CL4-2023-HUMAN-01-01, CL4-2023-HUMAN-01-03, CL4-2024-HUMAN-01-01 und CL4-2024-HUMAN-01-02 geförderten Projekten sowie anderen einschlägigen Initiativen.
Von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie Mechanismen zur Bewertung und zum Nachweis von Fortschritten (mit qualitativen und quantitativen KPIs, Benchmarking und Fortschrittsüberwachung) enthalten und die Ergebnisse mit der europäischen F&E-Gemeinschaft über die AI-on-Demand-Plattform und öffentliche Gemeinschaftsressourcen teilen, um die Wiederverwendung der Ergebnisse entweder durch Entwickler oder für die Übernahme zu maximieren und die Effizienz der Finanzierung zu optimieren; das europäische KI-, Daten- und Robotik-Ökosystem wird durch den Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren verbessert.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die teilnehmenden Teams ihre Algorithmen und Methoden verfügbar und wiederverwendbar machen (z. B. über die AI-on-Demand-Plattform), um den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt zu gewährleisten.
Finanzielle Unterstützung für Dritte: Mindestens 50 % der im Vorschlag beantragten EU-Mittel sollten für die finanzielle Unterstützung Dritter verwendet werden.
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Erwartete Ergebnisse
- Demonstration und Stärkung der europäischen Forschungsexzellenz im Bereich der KI durch die Förderung wesentlicher wissenschaftlicher Fortschritte in den folgenden wichtigen wissenschaftlichen und technologischen KI-Bereichen: Optimierung, Erklärbarkeit, Robustheit, Verständnis natürlicher Sprache und Interaktion sowie kollaborative Intelligenz
- Entwicklung prestigeträchtiger offener KI-Innovationswettbewerbe, die eine breite Beteiligung von Spitzenwissenschaftlern aus dem akademischen Bereich, aus der Industrie, einschließlich Start-ups, sowie von jungen Teams und aufstrebenden Stars aus der gesamten EU und den assoziierten Ländern mobilisieren werden.
- Erhebliche Steigerung des Interesses der Industrie an KI (einschließlich KMU und Start-ups), insbesondere aus sozioökonomischen Schlüsselsektoren für Europa. Dadurch wird ein Beitrag zur Übernahme von Forschungsergebnissen durch die Industrie geleistet.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 2-3 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 30 Seiten.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren (FSTP).
Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Preisen gewährt werden.
Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beläuft sich auf 500 000 EUR, um offene Innovationsherausforderungen in Bezug auf wichtige W&T-Herausforderungen anzugehen und allgemeine Fortschritte bei wichtigen Aufgaben durch eine gemeinsame Herausforderung/Benchmark-Problemstellung voranzutreiben.
FSTP sollten Dritten aus dem akademischen Bereich und KMU in den Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern offen stehen, wobei Dritte, die im Rahmen laufender Projekte zu den folgenden Themen Finanzmittel erhalten, ausgeschlossen sind: CL4- 2023-HUMAN-01-01, CL4-2023-HUMAN-01-03 CL4-2024-HUMAN01-01, CL4-2024-HUMAN-01-02.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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