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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Internationales Drehkreuz für digitale Partnerschaften im indopazifischen Raum
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-91
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 2.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
- Organisation von Netzen, Konferenzen, Workshops und anderen Maßnahmen zur Unterstützung von F&I-Aktivitäten im Rahmen der digitalen Partnerschaften mit Japan, Südkorea und Singapur sowie mit Indien im Rahmen des Rates für Handel und Technologie. Zu den Themenbereichen der Zusammenarbeit gehören Halbleiter, insbesondere die nächste Generation von Halbleitern, neu entstehende Technologien zum Schutz der Privatsphäre, leistungsstarke, energieeffiziente und nachhaltige 5G- und darüber hinausgehende 5G-Technologien, Datentechnologien, künstliche Intelligenz, die digitale Transformation von KMU, intelligente Städte, Hochleistungsrechner und Quantentechnologien, Normung, Vertrauensdienste einschließlich eID und Blockchain.
- Sammlung und Analyse von Informationen sowie Durchführung von Erhebungen und Entwurf von Berichten und Positionspapieren zu den F&I-Politiken, -Strategien und -Programmen der Partnerländer zu allen oben genannten Themen der Zusammenarbeit, einschließlich Plattformkooperation, digitaler Bildung und digitaler Konnektivität.
- Förderung der Zusammenarbeit und Vorbereitung der gemeinsamen Forschung sowie Sensibilisierung für die Möglichkeiten der F&I und der industriellen Zusammenarbeit, um die digitale Transformation der Industrie, disruptive Innovationen und insbesondere KMU zu fördern.
- Die Maßnahme sollte sicherstellen, dass relevante Stakeholder sowohl aus der EU als auch aus den Partnerländern durch regionale und internationale Workshops und eine Reihe von Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen in den Prozess eingebunden werden.
- Verstärkte Vernetzung und Zusammenarbeit von Akteuren aus der EU und den Partnerländern mit dem Ziel, auf aktuelle Bedürfnisse einzugehen, künftige Anforderungen zu berücksichtigen und eine langfristige Zusammenarbeit zu fördern.
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Erwartete Ergebnisse
- Unterstützung von F&I-Aktivitäten und konkreten Pilotprojekten (z. B. KI, digitale Identität) im Zusammenhang mit der Umsetzung der Digitalen Partnerschaften mit Japan, der Republik Korea und Singapur sowie im Rahmen des Handels- und Technologierates mit Indien, um die Technologieentwicklung und -normung oder regulatorische/legislative Ansätze voranzutreiben.
- Unterstützung des digitalen Dialogs mit internationalen Partnern, Erleichterung des Austauschs von Meinungen und bewährten Verfahren, Zusammenarbeit bei der Regulierung und gegebenenfalls Entwicklung gemeinsamer Grundsätze für Regulierung, Rechtsvorschriften und Normen, die bilateral entwickelt oder in internationalen Foren vereinbart werden.
- Beaufsichtigung internationaler Aktivitäten im Rahmen von Horizont Europa Cluster 4 und Identifizierung von Möglichkeiten der gemeinsamen Forschung und industriellen Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern.
- Berichterstattung über Synergien und Gemeinsamkeiten in Politik, Strategien und Programmen zwischen der EU und den Partnerländern, die in die Diskussionen der Räte für digitale Partnerschaften einfließen könnten, die die Umsetzung der Partnerschaften vorantreiben werden.
- Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit mit geeigneten Forschungseinrichtungen in Japan, Korea und Singapur bei der Entwicklung, dem Einsatz und der Kommerzialisierung digitaler Technologien, z. B. durch eine spezielle Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation.
- Unterstützung der handels- und industriepolitischen Aspekte durch Förderung europäischer Technologien und Normen auf internationalen Schlüsselmärkten.
- Förderung und Unterstützung der europäischen Positionen in internationalen Gremien wie G7, G20, OECD, WTO und Normungsorganisationen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 30 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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