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Call-Eckdaten
Schaffung eines starken und nachhaltigen Pools von Experten für die europäische Normung: Gewinnung von Studenten von Universitäten/Hochschulen
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-63
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.500.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion zielt darauf ab, einen soliden und nachhaltigen Pool von europäischen Fachleuten zu schaffen, die bereit sind, zur Normung beizutragen und die Positionierung der EU als globaler Normungsgeber zu unterstützen. Die Lehre an Universitäten/Hochschulen ist der Schlüssel zum Aufbau eines Pools von Normungsexperten.
Call-Ziele
Der "European Green Deal" und die "Neue Industriestrategie für Europa" sowie das geopolitische Umfeld erfordern eine starke Präsenz der EU in der internationalen Normungsentwicklung.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, einen robusten und nachhaltigen Pool von europäischen Fachleuten zu schaffen, die bereit sind, zur Normung beizutragen und die Positionierung der EU als globaler Standardsetzer zu unterstützen. Die Lehre an Universitäten/Hochschulen ist der Schlüssel zum Aufbau eines Pools von Normungsexperten. Die akademische Lehre kann für normungskompetente Absolventen sorgen, die sich der Vorteile der Normung bewusst sind und somit als junge Fachkräfte bereit sind, Europas Stimme in der internationalen Normung zu Gehör zu bringen.
Diejenigen Lehrkräfte an EU-Universitäten/HEI, die bereits normungsbezogene Inhalte in ihre Vorlesungen integrieren, sollten sich zusammentun und in Zusammenarbeit mit der Industrie ein innovatives Lehrkonzept zur Normung entwickeln. Dieses Konzept sollte die Normung unter der Leitung von IEC, ISO und ITU abdecken, die Studierenden über die stark dezentralisierte, globale IKT-bezogene Normung (Foren und Konsortien) auf den neuesten Stand bringen und die technischen und gesellschaftlichen Facetten der Normung behandeln (multidisziplinäre Ausrichtung). Das Lehrkonzept hat die Aufgabe, eine Brücke zwischen diesen beiden Normungsbereichen zu schlagen sowie die Aspekte einer auf den Menschen ausgerichteten Normung und die Grundwerte der EU zu integrieren. Dieses Konzept soll die Entwicklung grüner und digitaler Kompetenzen fördern und die entsprechende Unterstützung durch die Normung unterstreichen.
Auf der Grundlage dieses Konzepts sollten Inhaltsmodule für den Direkt- und Fernunterricht entwickelt werden. Sowohl das Unterrichtskonzept als auch die Module sollten mit Universitäten/HEI geteilt werden, die bereit sind, zum ersten Mal Standardisierungsinhalte in ihr Lehrangebot aufzunehmen.
Es sollten Fördermaßnahmen konzipiert werden, um die Sichtbarkeit der Normung in den Hochschulen der EU zu erhöhen; hier sollten "Akademische Normungstage" und "studentische Normungsvereinigungen" als praktische Umsetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Vorschläge sollten entsprechende Fachkenntnisse in den Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH), insbesondere in Soziologie, Politikwissenschaft, Wirtschaft und Philosophie, einbeziehen, um eine akademische Lehre zu erreichen, die die verschiedenen Arten von Auswirkungen der Normung einschließlich des menschenzentrierten Ansatzes und der Einhaltung der europäischen Grundwerte abdeckt.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
- Aufnahme von Normungswissen in die Lehrpläne von Universitäten/Hochschulen (HEI), um Studenten über Normung aufzuklären und sie als zukünftige Fachleute für einen Beitrag zur Normung zu gewinnen: Aufbau eines starken und nachhaltigen Pools von europäischen normungskompetenten Fachleuten, die bereit sind, sich an der europäischen und internationalen Normung zu beteiligen;
- Erhöhte Sichtbarkeit der Normung an europäischen Universitäten/HEI;
- Mehr standardisierungskompetente Absolventen von Universitäten/Hochschulen, die einen Pool von Fachleuten bilden, die bereit sind, einen Beitrag zu leisten und die Interessen der EU in der Normung zu vertreten;
- Mehr Kurse für Universitäten/Hochschulen, die Normungsinhalte integrieren und die jeweiligen technologischen, innovationsfördernden und gesellschaftlichen Aspekte abdecken, einschließlich des Potenzials von Normen, die Grundwerte der EU zu schützen;
- Erhöhte Sichtbarkeit der Normung an Universitäten/Hochschulen durch "Akademische Normungstage" und die Gründung einer Studentenvereinigung für Normung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 33 Seiten.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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