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Call-Eckdaten
Grüne und digitale Kompetenzen und Ausbildungsbedarf für einen gerechten Übergang
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-54
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Kommission hat vorgeschlagen, das Jahr 2023 zum Europäischen Jahr der Kompetenzen zu machen. Die Entwicklung und Verbreitung innovativer Ausbildungsprogramme, die den Arbeitskräften grüne und fortschrittliche digitale Kompetenzen vermitteln, muss Teil der Lösung sein. Die Vorschläge können sich auf den Qualifikationsbedarf von Berufen in einem oder mehreren spezifischen Industriesektoren konzentrieren.
Call-Ziele
Um die mit dem Klima und der Umwelt verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, hat sich Europa verpflichtet, seine Wirtschaft umzugestalten, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Verwirklichung des grünen Wandels kann sich positiv auf die Gesamtzahl der Arbeitsplätze in der EU auswirken, da mit den richtigen Maßnahmen fast 1 Million neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Damit der Übergang jedoch erfolgreich und fair verläuft, müssen die vorhandenen und neuen Arbeitnehmer mit den richtigen Fähigkeiten ausgestattet werden. Zu diesem Zweck sollten sie Zugang zu lebenslangem Lernen und zu gezielten Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen haben.
In ähnlicher Weise erfordern fortgeschrittene digitale Fähigkeiten mehr als die Beherrschung von Programmiersprachen oder ein Grundwissen in Informatik. Mit den neuen Technologien in den Bereichen Quantenphysik, KI, Big Data und anderen Schlüsseltechnologien steigt der Bedarf an IKT-Spezialisten. So wird es 2019 nur 7,8 Millionen IKT-Spezialisten geben, bei einer vorherigen jährlichen Wachstumsrate von 4,2 %. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, wird Europa weit unter dem prognostizierten Bedarf von 20 Millionen Fachleuten liegen, z. B. für Schlüsselbereiche, die seine Wettbewerbsfähigkeit begründen und den grünen Wandel ermöglichen. Mehr als 70 % der Unternehmen geben an, dass der Mangel an qualifiziertem Personal ein Hindernis für Investitionen darstellt.
In Anbetracht dieses Bedarfs hat die Kommission vorgeschlagen, das Jahr 2023 zum Europäischen Jahr der Qualifikationen auszurufen. Die Entwicklung und Verbreitung innovativer Ausbildungsprogramme, die den Arbeitskräften grüne und fortschrittliche digitale Kompetenzen vermitteln, muss Teil der Lösung sein. Die Vorschläge können sich auf den Qualifikationsbedarf von Berufen in einem oder mehreren spezifischen Industriesektoren konzentrieren. Sie sollten auf den bestehenden Erasmus+ Blueprint-Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich der Kompetenzen aufbauen (die mit der neuen Kompetenzagenda für Europa von 2016 eingeführt wurden und schrittweise für eine wachsende Zahl von Sektoren eingeführt werden) sowie auf den bestehenden groß angelegten Kompetenzpartnerschaften in industriellen Ökosystemen im Rahmen des Pakts für Kompetenzen im Anschluss an die europäische Kompetenzagenda 2020. Gegebenenfalls sollten die Ergebnisse dieser Aufforderung in die Deep-Tech-Talents-Initiative einfließen, z. B. durch die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) bei der Entwicklung eines Mechanismus zur Überwachung und Berichterstattung über Deep-Tech-Kompetenzen, die den grünen und digitalen Wandel unterstützen, sowie über die entsprechenden Bildungs- und Ausbildungsprogramme und deren Verbreitung in Europa.
Bei der Entwicklung von Qualifikationen sollte der doppelte grüne und digitale Übergang berücksichtigt und die Arbeitsmärkte unterstützt werden, um das Wachstumspotenzial der EU zu steigern, auch durch die Förderung von Deep-Tech-Lösungen.
Die Vorschläge sollten mindestens zwei der folgenden Aspekte behandeln:
- Zusammen mit den relevanten Stakeholdern sollten spezifische grüne oder digitale Kompetenzen identifiziert werden, d. h. solche, die zur Unterstützung des laufenden und bevorstehenden digitalen und grünen Übergangs der Wirtschaft zur Klimaneutralität bis 2050 und der Ziele für das digitale Jahrzehnt 2030 benötigt werden, mit besonderem Schwerpunkt auf denjenigen, an denen es mangelt; dabei sollten die Arbeiten im Rahmen der Aktion zu den Kompetenzen zur Unterstützung des doppelten Übergangs in der Europäischen Kompetenzagenda berücksichtigt werden, insbesondere die Taxonomie der grünen Kompetenzen in ESCO;
- Entwicklung, Erprobung und Umsetzung skalierbarer (z. B. durch ESF+ oder EIT) Programme zur Entwicklung von Fertigkeiten und Schulungen, um die Arbeitskräfte mit den ermittelten grünen oder digitalen Fertigkeiten auszustatten, mit dem Ziel, die Arbeitskräfte zu qualifizieren, umzuschulen und weiterzubilden, wie in der Europäischen Kompetenzagenda und der neuen Europäischen Innovationsagenda festgelegt;
- Wenn möglich, sollten solche Schulungen mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern konzipiert werden, die aufgrund des strukturellen Wandels im Zusammenhang mit dem grünen oder digitalen Übergang von Entlassung bedroht sind oder deren Aufgabenprofile sich voraussichtlich erheblich ändern werden, oder auf derzeit arbeitslose Menschen;
- Entwicklung von Deep-Tech-Kompetenzen und Ausbildungsprogrammen in den Bereichen, die für den grünen und digitalen Wandel entscheidend sind, wie Kreislaufwirtschaft, Rohstoffe und fortschrittliche Materialien, energieintensive und verarbeitende Industrien, saubere Technologien und digitale Technologien;
- Unterstützung der Zertifizierung und Anerkennung grüner und digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen, wenn möglich im Rahmen des entsprechenden Akkreditierungsmodells wie dem EIT-Siegel.
Die Vorschläge sollten eine klare Strategie zur Ermittlung der Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Ausbildungsmaßnahmen enthalten. Die Vorschläge sollten auch die Anzahl der Begünstigten angeben, die mit den Projektergebnissen erreicht werden sollen: sowohl während der anfänglichen Projektdauer als auch in einem möglichen Folgeprojekt/bei der Ausweitung. Sie sollten Fragen im Zusammenhang mit der Skalierbarkeit und der Verbreitung der Ergebnisse vorwegnehmen, z. B. durch die Einbeziehung geeigneter Akteure.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge auf dem vom EIT entwickelten und angewandten Mechanismus aufbauen, wie z. B. der Deep Tech Talent Initiative (DTTI), einem bahnbrechenden Programm, das darauf abzielt, in den nächsten drei Jahren eine Million Menschen in europäischen Deep-Tech-Bereichen zu qualifizieren. Die wichtige Dimension der DTTI des EIT besteht darin, sicherzustellen, dass Unternehmen und Industrievertreter an der Entwicklung der Lehrpläne beteiligt sind und dass die Lehrplanelemente entsprechend den sich ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes im Technologiebereich kontinuierlich aktualisiert werden.
In den Vorschlägen sollte auch erläutert werden, wie die Aktivitäten die Übertragbarkeit, Zertifizierung und Anerkennung von Fähigkeiten und Kompetenzen unterstützen, und zwar in Anlehnung an einschlägige Industriestandards oder horizontale Modelle, wie das EIT-Label für die Aus- und Weiterbildung ohne Abschluss.
Die Vorschläge sollten eine Zusammenarbeit und Synergien mit verwandten Projekten wie Bridges 5.0 vorsehen.
Das gesamte Ausgangsmaterial sollte mit einer "Creative-Commons-Lizenz" veröffentlicht werden, um eine kostenfreie Weiterverwendung zu ermöglichen.
Dieses Thema erfordert einen effektiven Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösung an der soziotechnischen Schnittstelle angesiedelt ist und einen sozialen Wandel, neue soziale Praktiken, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz erfordert.
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Erwartete Ergebnisse
- Verringerung der Qualifikationsdefizite, die den grünen und digitalen Wandel behindern, durch die Entwicklung und Verbreitung geeigneter Qualifikationsentwicklungsprogramme und Ausbildungsmodule, auch zur Vorbereitung eines künftigen Scale-up, z. B. durch ESF+ oder das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT).
- Unterstützung kollektiver Maßnahmen zur Qualifikationsentwicklung durch Unternehmen und Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung und damit Förderung von Innovationen im Bereich der Spitzentechnologie; Beitrag zum Europäischen Jahr der Kompetenzen 2023, zu den groß angelegten Qualifikationspartnerschaften in wichtigen industriellen Ökosystemen im Rahmen des Pakts für Kompetenzen und zum Flaggschiff für die Qualifizierung, Umschulung und Höherqualifizierung von Talenten in den Spitzentechnologiebereichen, das in der neuen Europäischen Innovationsagenda der Kommission skizziert wird.
- Unterstützung der Ausbildung von fortgeschrittenen IKT-Fachkräften oder anderen Schlüsselqualifikationen im Bereich der digitalen Technologien, die zur industriellen Führung und strategischen Autonomie beitragen und auf fortgeschrittenem Fachwissen beruhen, sowie zur Erreichung der Ziele des digitalen Jahrzehnts.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 33 Seiten.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das die Kompetenzen in den verschiedenen Bereichen abdeckt, werden die Zuschüsse nicht nur in der Reihenfolge der Anträge vergeben, sondern sondern auch für Projekte, die verschiedene Bereiche abdecken, vorausgesetzt, die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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