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Call-Eckdaten
Triebkräfte und Erfolgsfaktoren für Fortschritte auf dem Weg zu Industrie 5.0
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-52
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Aktion wird die erfolgreiche oder weniger erfolgreiche Umsetzung der Grundsätze der Industrie 5.0 in mindestens zehn Fällen ausgewählt und gründlich untersucht. Jeder Fall liegt in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm Horizont Europa assoziierten Land.
Call-Ziele
Bisher haben sich Digitalisierung und Automatisierung in der Industrie vor allem auf die Nutzung von Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Produktivitätsverbesserung konzentriert, ohne dass dabei die sich verändernde Rolle des Arbeitnehmers besonders berücksichtigt wurde. In ihrem Konzept für die Industrie 5.0 stellt die Kommission eine widerstandsfähige, nachhaltige und auf den Menschen ausgerichtete Industrie vor. Der auf den Menschen ausgerichtete Ansatz bedeutet, dass die grundlegenden menschlichen Bedürfnisse und Interessen in den Mittelpunkt der Prozesse in der Industrie gestellt werden, anstatt die Technologie und ihr Potenzial zur Effizienzsteigerung als Ausgangspunkt zu nehmen.
Eine humanzentrierte Industrie erkennt und nutzt die Fähigkeiten und das kreative Potenzial ihrer Arbeitnehmer durch die synergetische Kombination mit fortschrittlichen (digitalen) Technologien. In diesem Prozess müssen im Hinblick auf Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsinhalte und -fähigkeiten, Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen grundlegende Prinzipien und menschliche Bedürfnisse wie Autonomie und Kontrolle, Kohärenz und Abwechslung der Aufgaben, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, sozialer Dialog und andere sowie Menschenrechte wie Privatsphäre und Sicherheit gewahrt werden. Da verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern die zunehmenden Auswirkungen - aber auch die Chancen - des digitalen Wandels zu spüren bekommen, ist außerdem eine Höher- oder Umschulung erforderlich, um die Herausforderungen der digitalen Transformation des Unternehmens zu bewältigen.
Im Rahmen der Aktion wird die erfolgreiche oder weniger erfolgreiche Umsetzung der Grundsätze der Industrie 5.0 in mindestens zehn Fällen ausgewählt und gründlich untersucht. Jeder Fall liegt in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm Horizont Europa assoziierten Land. Die Fälle können grenzüberschreitend sein. Diese Fälle können durch andere Fälle ergänzt werden. Wenn ein Fall in einem Land außerhalb der EU oder in einem Land, das nicht mit dem Programm Horizont Europa assoziiert ist, vorgeschlagen wird, muss dessen Relevanz in dem Vorschlag nachgewiesen werden. Der Gesamtentwurf der Studie muss gut durchdacht sein, sich auf einen kohärenten theoretischen Rahmen stützen und eine sorgfältige Auswahl der Fälle (z. B. durch Variation relevanter Fallmerkmale wie Unternehmensgröße und -typ, Industriesektor, Ländertypologie usw.) sowie einen Analyserahmen vorsehen, der konsistent auf alle Fälle angewendet werden kann. Das intelligente Studiendesign sollte es dem Konsortium ermöglichen, maximale und relevante Erkenntnisse aus der kombinierten Analyse der ausgewählten Fälle zu gewinnen.
Unter Berücksichtigung und Ausnutzung der Besonderheiten der Fälle wird die eingehende Analyse der einzelnen Fälle zusammen mit der kombinierten Analyse der Fälle die folgenden Forschungsthemen auf evidenzbasierte Weise behandeln.
- Umsetzungspraktiken: Wie setzen Unternehmen, lokale Innovationsökosysteme oder Industriesektoren die Prinzipien von Industrie 5.0 in der Praxis um? Welche Arten der Umsetzung gibt es? Wie geht die Industrie über den Stand der Technik hinaus und führt Innovationen ein, z. B. in Bezug auf die zielgerichtete Anwendung von Technologie, Arbeitsorganisation und Produktion, Organisation und Betrieb von Lieferketten, Aufgaben und Funktionen von Arbeitnehmern, Ausbildung und Qualifikationen, Personalmanagement, nachhaltige Geschäftsmodelle und belastbare Wertschöpfungsketten, langfristige Wertschöpfung, Unternehmensführung, Klimaschutz- und Nachhaltigkeitspläne, Engagement von Interessengruppen, Partnerschaften und Netzwerke usw.?
- Triebkräfte: Was sind die treibenden Kräfte für Unternehmen, Branchen oder industrielle Ökosysteme, um die Grundsätze der Industrie 5.0 anzupassen (oder nicht)? Welche Kompromisse müssen möglicherweise eingegangen werden? Welche Rolle spielen die öffentliche Politik und das regulatorische Umfeld? Inwiefern bietet die erfolgreiche Umsetzung von Industrie-5.0-Prinzipien Vorteile in verschiedenen Bereichen wie (globale) Wettbewerbsfähigkeit, Reputation, Attraktivität für Talente und Investitionen, verstärkte Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze, Anpassungsfähigkeit an inkrementelle Veränderungen und plötzliche Störungen (z. B. durch Verringerung von Abhängigkeiten), Fortschritte bei der Erreichung von Klimaschutzzielen usw.?
- Erfolgsfaktoren und Engpässe: Welche unternehmensinternen oder -externen Faktoren tragen dazu bei, dass die Grundsätze der Industrie 5.0 übernommen und umgesetzt werden, bzw. behindern sie? Wie akzeptieren die Arbeitnehmer fortschrittliche Technologie am Arbeitsplatz und wie gehen sie damit um? Welche Rolle spielt die Einbettung eines Unternehmens in die lokale Gemeinschaft? Welches sind die Faktoren, die Ungleichheiten durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien am Arbeitsplatz verringern oder verstärken können? Welchen Mehrwert bietet die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten, einschließlich wissenschaftsbasierter Ziele, bei der Festlegung der Unternehmensstrategie?
- KMU/Start-ups/Skalierung: Wie können/werden KMU/Start-ups/skalierte Unternehmen die Grundsätze der Industrie 5.0 aufgreifen und welche Rolle spielt dabei das lokale Innovationsökosystem? Wie kann es diesen Unternehmen helfen, erfolgreich an der grünen und digitalen Transformation der Industrie teilzunehmen?
- Messung: Im Rahmen des Projekts werden modernste quantitative und qualitative Instrumente zur Messung des Fortschritts auf dem Weg zu Industrie 5.0 in den drei Dimensionen Belastbarkeit, Nachhaltigkeit und Menschenzentrierung untersucht und es wird untersucht, wie sie in der Praxis angewendet werden können.
Die Antragsteller werden ermutigt, die oben genannten Forschungsthemen weiter zu vertiefen, um einen umfassenden Beitrag zu den erwarteten Ergebnissen zu leisten. Die Antragsteller müssen den Kompromiss zwischen der Anzahl und Repräsentativität der Studienfälle und der Breite und Tiefe der Analyse erklären und begründen.
Die Analyse muss über eine reine Sekundärforschung hinausgehen und in Zusammenarbeit mit den an den jeweiligen Fällen beteiligten Akteuren entwickelt und validiert werden. Eine Reihe von Workshops mit externen Experten, auch aus der Kommission, wird diese Ziele unterstützen.
Das Projekt wird Wissen in umsetzbarer Form an relevante Akteure wie politische Entscheidungsträger, Sozialpartner, Industrieverbände und -partnerschaften sowie die organisierte Zivilgesellschaft (NROs) weitergeben. Eine abschließende Konferenz wird dieses Ziel unterstützen.
Dieses Thema erfordert einen interdisziplinären Ansatz mit dem effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und der Einbeziehung von SSH-Experten und/oder -Institutionen.
In den Vorschlägen wird die Geschlechterdimension im Inhalt der vorgeschlagenen Forschung und Innovation berücksichtigt, um die wissenschaftliche Qualität und die gesellschaftliche Relevanz der gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen zu gewährleisten.
Die Antragsteller sollten Synergien mit einschlägigen laufenden und abgeschlossenen Projekten/Aktivitäten im Rahmen von Horizont 2020 und Horizont Europa (einschließlich öffentlich-privater und öffentlich-öffentlicher Partnerschaften und EIT KICs) und dem Programm "Digitales Europa" (Europäische Zentren für digitale Innovation) sowie innerhalb einschlägiger Branchenverbände in Betracht ziehen und aktiv anstreben.
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Erwartete Ergebnisse
- Stärkere Verbreitung der Grundsätze und Praktiken von Industrie 5.0 in allen Industriesektoren durch ein besseres Verständnis der Vorteile für Unternehmen und Gesellschaft sowie durch handlungsfähiges Wissen über Erfolgs- und Hemmnisfaktoren;
- fundierte Daten und Analysen über die Verbreitung von Industrie 5.0 in ihren verschiedenen Dimensionen für politische Entscheidungsträger auf EU-, nationaler/regionaler und sektoraler Ebene.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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