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Call-Eckdaten
Förderung der Valorisierung von Wissen durch gesellschaftliche und kulturelle Interaktionen
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-33
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die neue Industriestrategie zielt auf eine ortsbezogene Innovation mit breiter Beteiligung der Interessengruppen ab. Die europäische Politik zur Valorisierung von Wissen legt großen Wert auf ein vielfältigeres gesellschaftliches Engagement, das eine Vielzahl von Akteuren einbezieht, um durch Innovation Werte zu schaffen, die der gesamten Gesellschaft zugute kommen.
Call-Ziele
Die Ermöglichung eines systemischen Wandels und die Verwirklichung des doppelten Übergangs können nicht allein durch technologische Lösungen erreicht werden, wenn diese Lösungen von der Gesellschaft nicht akzeptiert und in vollem Umfang genutzt werden oder wenn sie bestehende Ungleichheiten verstärken. Die Einbeziehung von Kunst- und Kultureinrichtungen kann das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für komplexe Themen (wie Klimawandel, Krisenmanagement, Daten, künstliche Intelligenz usw.) verbessern und die Bürgerinnen und Bürger in die Mitgestaltung von Lösungen einbeziehen, die auf vorhandenem Wissen und Forschungsergebnissen beruhen und von Kunst und Technologie angetrieben werden. Die Stärkung von Ansätzen des Experimentierens und der Kreativität, die in der Art und Weise, wie künstlerische und kulturelle Interaktionen funktionieren, üblich sind, kann in Zusammenarbeit mit den Bürgern und der Industrie das Potenzial für einen Wandel hin zu einer wohlhabenderen, integrativeren und innovativeren Zukunft erhöhen.
Diese Aktion zielt darauf ab, bestehende oder neue Programme zur Förderung der Interaktion zwischen Kunst, Industrie und Bürgern zu stärken und weiterzuentwickeln, um die Akzeptanz neuer Technologien und innovativer Lösungen durch ein besseres gesellschaftliches Verständnis und eine größere Akzeptanz zu erhöhen und durch die gemeinsame Schaffung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Vorteile. Während Kunst und Technologie die Hauptantriebskräfte sind, werden Bürger und Gemeinschaften in die Lage versetzt, neue innovative Lösungen, die ihren Bedürfnissen entsprechen, zu entwickeln, zu testen, mitzugestalten und deren Vorteile zu teilen. Die Industrie wird dazu angeregt, stärker auf den Menschen ausgerichtete und kreative Ansätze zu verfolgen, die durch die Interaktion mit Bürgern, Künstlern, Designern, Sozial- und Geisteswissenschaftlern, Kultur- und Kreativschaffenden und -einrichtungen verbessert werden.
Die Vorschläge müssen sich mit mindestens einer der folgenden Herausforderungen befassen:
- Entwicklung und Erprobung neuer Konzepte, Initiativen und Verfahren für die Interaktion zwischen Kunst und Industrie, Technologien und Bürgern, die zu einer verstärkten Übernahme von Forschungsergebnissen und innovativen Lösungen durch Markt und Gesellschaft führen. Mindestens 20 neue Systeme und Initiativen in ganz Europa sollen getestet werden;
- Übertragung - mit den entsprechenden Anpassungen - und Erprobung in einem anderen Umfeld von bestehenden Systemen, Initiativen und Modi für die Interaktion zwischen Kunst, industriellen Technologien und Bürgern, die zu einer verstärkten Übernahme von Forschungsergebnissen und innovativen Lösungen durch den Markt und die Gesellschaft führen. Mindestens 20 bestehende (oder neuere) Systeme und Initiativen werden in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie bereits bestehen/entstanden sind, in ganz Europa getestet.
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Erwartete Ergebnisse
- Wertschöpfung und Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft durch verstärkte Interaktionen zwischen Kunst- und Kultureinrichtungen, Bürgern und Industrie;
- Innovative Lösungen mit hoher gesellschaftlicher Akzeptanz für die Übernahme und Transformationsfähigkeit durch neue Konzeptualisierungen gesellschaftlicher Herausforderungen, die durch künstlerische Methoden und Ansätze ermöglicht werden;
- Ermöglichung von Interaktionen, Programmen und Modi, die die Zivilgesellschaft, Kunst- und Kultureinrichtungen und die Industrie einbeziehen, um verschiedenen Gemeinschaften zu nutzen, Fähigkeiten zu entwickeln und die Vorbereitung, den Wiederaufbau und den doppelten Übergang zu fördern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 33 Seiten.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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