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Call-Eckdaten
Quantensensorik und Metrologie der nächsten Generation
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-DIGITAL-EMERGING-01-50
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten sich auf Quantensensoren und -messgeräte der nächsten Generation konzentrieren, wie z. B. quantenverstärkte Spektroskopie und Bildgebung, einschließlich verschränkter und/oder überlagerungsbasierter Uhren, optomechanische Quantensensoren, gequetschte Zustände des Lichts, Punktdefekte im Festkörper (Bulk- oder 2D-Materialien).
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten sich auf Quantensensoren und Messgeräte der nächsten Generation konzentrieren, wie z. B. quantenverstärkte Spektroskopie und Bildgebung, einschließlich verschränkter und/oder überlagerungsbasierter Uhren, optomechanische Quantensensoren, gequetschte Zustände des Lichts, Punktdefekte in Festkörpern (Bulk- oder 2D-Materialien). Es wird erwartet, dass sie in vielen Bereichen, die über die Leistung von Verbrauchergeräten und -diensten hinausgehen, extrem präzise und genaue Messungen ermöglichen, z. B. in der medizinischen Diagnostik und Bildgebung, in der quantengestützten Spektroskopie und Bildgebung, in verschränkten Uhren, Trägheitssensoren, hoch- und quantenoptisch-mechanischen Messgeräten, in der Hochfrequenzsensorik, Hochpräzisionsnavigation und -überwachung, ultrapräzise Zeitstandards in der Luft- und Raumfahrt oder in Informationsnetzen, Quantenbildgebung und Bildgebung ohne Sichtverbindung, sicherheitsrelevante Quantenkommunikation und -kryptografie, Kommunikation für künftige Anwendungen im Internet der Dinge, hybride supraleitend-magnetische Geräte/Sensorik, Quantenbildgebung für Materialwissenschaft und Mikroelektronik.
Die Vorschläge sollten Folgendes betreffen: (i) die Entwicklung neuer Methoden und Techniken, um die vollständige Kontrolle über alle relevanten Quantenfreiheitsgrade zu erlangen und sie vor Umgebungsrauschen zu schützen, und/oder ii) die Identifizierung korrelierter Quantenzustände, die unkorrelierte Systeme in einer verrauschten Umgebung übertreffen, sowie Methoden zu deren zuverlässiger Vorbereitung. Die vorgeschlagenen Arbeiten sollten die in Quantensystemen auftretenden Quanteneigenschaften (wie Kohärenz, Überlagerung und Verschränkung) nutzen, um die Leistung der angestrebten Sensortechnologien (z. B. in Bezug auf Auflösung, Empfindlichkeit oder Rauschen) weit über die klassischen Grenzen hinaus zu verbessern.
Die Vorschläge sollten auf die Entwicklung von Laborprototypen (TRL 2-3 bis 4-5) abzielen, die den praktischen Nutzen künstlicher Quantenzustände von Licht/Materie zur Verbesserung der Sensorik oder Bildgebung demonstrieren, sowie auf die Entwicklung und Demonstration optimierter Quantensoftware für Erkennungsanwendungen in realen Anwendungen. Sie sollten interdisziplinäres Fachwissen nutzen und sich mit Metrologieinstituten oder anderen relevanten technischen Bereichen zusammenschließen, um die Grenzen der Sensorempfindlichkeit und -auflösung weiter auszuloten und die besten Kontrollprotokolle, statistischen Verfahren (z. B. Bayes und andere) und Algorithmen für maschinelles Lernen zu implementieren.
Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder die Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen einschlägigen europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln und zur Steuerung und Gesamtkoordinierung der Leitinitiative für Quantentechnologien beitragen.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie dazu beitragen, die Durchführbarkeit der nächsten Generation von Quantensensorik- und -metrologietechnologien und -geräten zu demonstrieren, indem sie bahnbrechende Fortschritte in Bezug auf Leistung, Zuverlässigkeit, Effizienz und Anwendung solcher Technologien und Geräte aufzeigen und die TRL aller zu ihrer Herstellung erforderlichen (wesentlichen) Komponenten verbessern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, Autonomie und Sicherheit der Union zu schützen, ist die Teilnahme an diesem Thema auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern, der OECD und den Mercosur-Ländern beschränkt. Vorschläge, die Rechtspersonen einschließen, die nicht in diesen Ländern ansässig sind, sind nicht förderfähig.
Diese Entscheidung wurde mit der Begründung getroffen, dass in dem von diesem Thema abgedeckten Forschungsbereich die offene strategische Autonomie der EU besonders gefährdet ist. Es ist wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Nicht-EU-Quelle zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der die EU dazu zwingt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen und alle strategischen Schwächen, Anfälligkeiten und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und zu beseitigen.
Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen sich Einrichtungen, die in einem der oben aufgeführten förderfähigen Länder niedergelassen sind, aber direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Einrichtung eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten hinreichend gerechtfertigten und außergewöhnlichen Gründen nur dann an der Aktion beteiligen, wenn durch Garantien des förderfähigen Landes, in dem sie niedergelassen sind, nachgewiesen werden kann, dass sich ihre Beteiligung an der Aktion nicht nachteilig auf die Strategie, das Vermögen, die Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union auswirken würde.
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 2-3 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 4(580kB)
Kontakt
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