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Call-Eckdaten
Industrielle Führung in KI, Daten und Robotik - fortgeschrittene Mensch-Roboter-Interaktion (KI-Daten- und Robotik-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-DIGITAL-EMERGING-01-02
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
70 % (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 10.000.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten den Mehrwert der Integration von KI-, Daten- und Robotertechnologien durch groß angelegte Validierungsszenarien aufzeigen, die eine kritische Masse erreichen und die Anwenderindustrie mobilisieren.
Call-Ziele
Der Schwerpunkt sollte auf der Gewinnung neuer Nutzerindustrien liegen, um die Einführung von KI, Daten und Robotik in wichtigen Sektoren voranzutreiben und gegebenenfalls die Einbeziehung von Endnutzern zu fördern. Neben Großindustrien sollten diese Aktionen auch KMU und/oder Start-ups mit hohem Potenzial zur Förderung von Innovationen einbeziehen, die die Art und das Niveau der Interaktion zwischen Menschen und Robotern verbessern, insbesondere im Hinblick auf paradigmatische Veränderungen in der Arbeitspraxis, die Verbesserungen für Industrie und Gesellschaft mit sich bringen. Die Vorschläge sollten auf Sektoren und Anwendungsbereiche abzielen, die ein großes Einsatzpotenzial haben und einen maximalen Beitrag zur europäischen Wirtschaft leisten.
Multidisziplinäre Innovationstätigkeiten sollten sich mit einem der folgenden Themen befassen:
- Entwicklung innovativer Lösungen zur Bewältigung wichtiger anwendungsbezogener Herausforderungen, wobei eine große Zahl von KMU/mittleren Unternehmen innovative Lösungen entwickeln sollte, um die Gemeinschaft der Innovatoren in Europa zu stärken. Diese Aktion zielt auch darauf ab, den Einsatz von Software-Engineering für die Mensch-Roboter-Interaktion zu erweitern. Insbesondere geht es darum, die Praktiken der Digitalen Industrieplattform für Robotik zu erweitern und zu übernehmen, die Entwicklung robuster Middleware zu fördern, die in Dienstleistungs- und Industrieanwendungen eingesetzt werden kann, und die Anzahl und Vielfalt hochwertiger, gemeinsam nutzbarer und industriell einsetzbarer Module für die Mensch-Roboter-Interaktion auf allen Ebenen zu erweitern, um den weit verbreiteten Einsatz solcher Technologien im angestrebten Anwendungssektor und darüber hinaus zu fördern.
Die Projekte sollten das FSTP nutzen, um das Engagement von KMU bei der Bereitstellung von hochwertigen, robusten und gemeinsam nutzbaren Modulen für die Interaktion zwischen Mensch und Roboter bei Service- und Industrieaufgaben zu fördern. Mindestens 50 % der im Vorschlag beantragten EU-Mittel sollten für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden.
- Groß angelegte Pilotprojekte, an denen Großunternehmen aus wichtigen Anwendungsbereichen in Europa beteiligt sind und die die Zusammenarbeit zwischen diesen Großunternehmen und innovativen KMU/Start-ups/Akademien/Technologietransfer-Organisationen erleichtern, mit dem Ziel, wiederverwendbare Werkzeuge, Systeme, Teilsysteme und Lösungen in verschiedenen Anwendungsfällen/Sektoren zu nutzen, in denen die Interaktion zwischen menschlichen Robotern eine entscheidende Notwendigkeit ist. Die Pilotprojekte sollten Skalierbarkeit/Vielseitigkeit zeigen und Größenvorteile ermöglichen.
Die Projekte können FSTP einbeziehen, um das Engagement von KMU bei der Erprobung und Validierung innovativer Lösungen in den Pilotprojekten zu fördern. Maximal 50 % der im Vorschlag beantragten EU-Mittel können für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden.
Die Vorschläge sollten geeignetes Fachwissen in allen relevanten Disziplinen wie Ingenieurwissenschaften, Informatik, Mathematik, Sozial- und Geisteswissenschaften, Neurowissenschaften, Psychologie, kognitive Wissenschaften, Philosophie, Biologie usw. beinhalten und insbesondere das einschlägige Fachwissen einbeziehen, um die menschlichen Aspekte der Zusammenarbeit von Robotern und Menschen auf allen Ebenen der Interaktion zu berücksichtigen.
In den Vorschlägen sollten die erwarteten Beiträge der Hauptbegünstigten und Dritter klar umrissen werden, um ihre Kohärenz und Wirkung zu gewährleisten.
Sicherheit, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit sollten berücksichtigt werden, um die Risiken für die Nutzer sowohl in Bezug auf körperliche Schäden als auch in Bezug auf die digitale Privatsphäre und Sicherheit zu minimieren.
Die Vorschläge sollten ein klares Geschäftsszenario und eine Verwertungsstrategie enthalten.
Die Vorschläge sollten dazu beitragen, dass die Interaktion zwischen Mensch und Roboter unter Verwendung von KI und Robotiklösungen die Anforderungen an eine vertrauenswürdige KI erfüllt, die auf der Achtung der ethischen Grundsätze und der Grundrechte beruht, einschließlich kritischer Aspekte wie Robustheit, Sicherheit und Zuverlässigkeit, im Einklang mit dem europäischen Konzept für KI. Diese Grundsätze werden von den frühen Phasen der Entwicklung und des Entwurfs bis hin zum Einsatz unter Verwendung geeigneter Modelle der Mensch-Roboter-Interaktion übernommen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie Mechanismen zur Bewertung und zum Nachweis von Fortschritten (mit qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren, Benchmarking und Fortschrittsüberwachung sowie anschaulichen Anwendungsfällen, die einen klar definierten Mehrwert für die Endnutzer belegen) enthalten und dass sie über die Robotik-Elemente der KI-on-Demand-Plattform und/oder der Digitalen Industrieplattform für Robotik sowie über öffentliche Gemeinschaftsressourcen mit der europäischen F&E-Gemeinschaft kommunizierbare Ergebnisse austauschen, um die Wiederverwendung der Ergebnisse entweder durch die Entwickler oder für die Übernahme zu maximieren und die Effizienz der Finanzierung zu optimieren; Stärkung des europäischen KI-, Daten- und Robotik-Ökosystems durch den Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
- Es soll der Punkt erreicht werden, an dem die Interaktion zwischen Mensch und Roboter, zeitlich und vom Umfang her über den derzeitigen Stand der Technik hinaus, einen Mehrwert schafft und die Qualität der Ergebnisse bei komplexen Aufgaben verbessert, z. B. bei Dienstleistungsaufgaben, komplexen industriellen Verarbeitungsaufgaben oder Aufgaben im Gesundheitswesen. Der Schwerpunkt liegt auf Aufgaben, bei denen die Robotik Fähigkeiten hinzufügen kann, die die menschlichen Fähigkeiten erweitern, für deren Erledigung jedoch menschliche Interaktion erforderlich ist. Diese Aufgaben erfordern ein unterschiedliches Maß an Interaktion und Kommunikation, je nach dem aktuellen Stand der Aufgabe, aber im Wesentlichen eine enge Interaktion über längere Zeiträume.
- Validierung von KI, Daten und Robotik in großem Maßstab durch Demonstration des Potenzials der Integration dieser Technologien zur Bewältigung von Herausforderungen in Schlüsselindustrien und Entwicklung von Lösungen für die Interaktion zwischen Mensch und Roboter auf allen Ebenen, von der physischen Interaktion bis zur sozialen Interaktion in einer Vielzahl von Arbeitsumgebungen.
- Erzielung und Nutzung bedeutender technologischer Fortschritte, um Europas Exzellenz zu erhalten und die Souveränität über diese Schlüsseltechnologien zu gewährleisten, von denen erwartet wird, dass sie sich auf die Gesellschaft auswirken, indem sie zur Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen, indem sie die Interaktion zwischen Robotern und Menschen verbessern. Steigerung des Innovationspotenzials für die breite Einführung von KI, Daten und Robotik durch eine deutliche Verbesserung der Fähigkeit von Robotern, mit Menschen auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 3-5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 50 Seiten.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Um eine ausgewogene Abdeckung des Portfolios zu gewährleisten, werden die Finanzhilfen für die Anträge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge vergeben, sondern zumindest auch für den höchstrangigen Vorschlag für jeden der beiden erwarteten Bereiche (1. Entwicklung innovativer Lösungen zur Bewältigung wichtiger anwendungsbezogener Herausforderungen, 2. groß angelegte Pilotprojekte, an denen wichtige Industriezweige aus wichtigen Anwendungsbereichen in Europa beteiligt sind). Aus den Vorschlägen sollte klar hervorgehen, auf welchen Bereich sie sich konzentrieren werden.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 4(580kB)
Kontakt
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